Durch HUK-COBURG gelöste Beschwerde. | 1724 Views | 15.07.2013 | 23:29 Uhr
geschrieben von Kai Malkwitz

HUK-COBURG (Coburg)

HUK Coburg zahlt Hausratsschaden nicht und antwortet nicht

Bestell-/Kundennummer: Schadennummer 13-01-7421025319-L-S127SJ

Am 21.03.2013 wurde bei uns eingebrochen.

SCHLAGWORTE

Es wurden Wertsachen (Photoapparat, Laptop und einige kleinere Gegenstände) sowie Bankkarten u. ä. entwendet. Der Einbrecher hinterließ in der Wohnung Spuren wie geöffnete Schubladen, brennendes Licht, ansonsten war es aber sehr ordentlich.

Die Wohnungstür war sonderbarerweise nicht beschädigt. Die von der Polizei aufgenommenen Spuren und Ermittlungen haben zu keinen Ergebnissen geführt.

Es gibt aber Aufnahme von Fingerabdrücken.

Nun hat die HUK erklärt, dass kein Einbruchsschaden besteht.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ein Einbruch auf jeden Fall vorliegt, es gibt 3 Zeugen, dass Dinge entwendet wurden und eine genaue Aufstellung. Dies alles interessiert die HUK nicht.

Nachdem ich nun geschrieben habe, dass ich alle Versicherungen bei der HUK kündigen werde, wenn sie mir keinen Vorschlag machen, erhalte ich keine Antwort auch nicht über den Erhalt meines Schreibens.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Soll ich einfach kündigen?

Kann ich hier meine Rechtsschutzversicherung (nicht bei der HUK sondern ERGO) einschalten?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an HUK-COBURG: Erstattung des Schadens von ca 2000,-


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


23.07.2013 | 00:54
von Kai Malkwitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich hatte der HUK Coburg eine letzte Frist bis zum 19.07.2013 gegeben. Ich habe keinerlei Antwort erhalten.
Das schreiben finden Sie unten im Wortlaut:

Hausratschaden vom 21.03.2013, 13-01-7421025319-L-S127SJ 26.06.2013

Sehr geehrte Frau Kelting, sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen hier noch einmal in aller Klarheit den Sachverhalt schildern.
Sie schreiben, es bestehe eindeutig KEIN Versicherungsschutz für den Einbruch vom 21.03.2013.
Die Begründung ist, dass sich keine Einbruchsspuren finden ließen.
Dieses kann verschiedene Gründe haben, sicher ist aber eines: nämlich dass es einen Einbruch gab! Daran gibt es keinen Zweifel.
Bei diesem Einbruch wurden Wertgegenstände entwendet (die Liste haben Sie), Schränke und Schubladen geöffnet und persönliche Unterlagen (z. B. Bankkarten) entwendet. All diese Informationen liegen Ihnen vor.
Die Gründe für fehlende Einbruchsspuren können vielfältig sein, z. B.:
- mangelnde Genauigkeit bei der Untersuchung der Schlösser, so dass vorhandene Spuren nicht gefunden wurden
- Nachschlüssel, die sich der Einbrecher irgendwie beschafft hat. Hier gab es auch einen konkreten Verdacht, da der Bauunternehmer über Generalschlüssel zu den Wohnungen verfügte, bevor diese veräußert wurden, vielleicht hat er auch für die übergebenen Wohnungen weiterhin Schlüssel. Die Ermittlungen haben hier aber zu keinem Ergebnis geführt.
Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie hierfür Versicherungsschutz gewähren.
Es ist auf KEINEN Fall so, dass her KEIN Einbruch stattgefunden hat.
Wenn Sie sich nun entscheiden, keinen Versicherungsschutz zu gewähren, so ist die Vertrauensbasis nicht mehr gegeben und ich werde alle Verträge mit Ihrem Haus kündigen.
Weiterhin werde ich diese Geschäftspraktik, so weit es mir möglich ist, der Öffentlichkeit zugänglich machen. Als erfolgreicher und gut vernetzter Geschäftsmann und Manager mit Personalverantwortung verfüge ich doch über ein wenig Einfluss.

Unabhängig davon werde ich prüfen lassen, ob ich rechtliche Schritte einleite, um eine Schadensregulierung zu erzwingen.

Um diese Situation zu vermeiden, bitte ich Sie, mit einem akzeptablen Vorschlag auf mich zurück zu kommen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,
Kai Malkwitz

Anlagen: Ihre Schreiben vom 19.6 und 21.6.2013


01.08.2013 | 12:00
von Kai Malkwitz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung hat eine Kulanzzahlung von 400,- EUR getätigt. Die Angelegenheit ist hiermit erledigt. Zufrieden bin ich darüber (Schaden von 2.000,-EUR) nicht besonders




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!