Durch Jochen Schweizer gelöste Beschwerde. | 3036 Views | 25.07.2013 | 20:44 Uhr
geschrieben von Daniela

Jochen Schweizer GmbH (München)

Umtausch nur für 15,00 € Bearbeitungspauschale

Zum Geburtstag bekam ich die "Erlebnis Geschenkbox Kurzurlaub", Wert 49,90. Dieses Erlebnis wollte ich letzte Woche im Jochen Schweizer Shop im OEZ umtauschen. Dort sagte mir ein Mitarbeiter, dass dies nur ginge, wenn ich 15,00 € Bearbeitungspauschale dafür zahle, oder ich ein anderes "Erlebnis" für über 100,00 € kaufe.

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Es tut mir leid, aber bei solch einer Kundenunfreudlichkeit will ich gleich gar nichts mehr von Jochen Schweizer kaufen. Ich finde dies eine unglaubliche Frechheit. 5,00 € würde ich mir ja noch eingehen lassen, aber 15,00! ist ja wohl etwas übertrieben. Der Mitarbeiter sagte mir verständnisvoll und schweren Herzens das ich mich schriftlich beschweren sollte. Hiermit geschehen.

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Meine Forderung an Jochen Schweizer GmbH: Umtauschgebühr 5,00 € und den Rest in Bar zurück


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.08.2013 | 15:38
Firmen-Antwort von: Jochen Schweizer GmbH
Abteilung: Kundenservice

Guten Tag Daniela,

es tut uns leid, dass Sie Grund zur Unzufriedenheit haben. Unsere Umtauschpauschale ist Bestandteil unserer AGB und beträgt immer 15,00 Euro. Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Gutschein weiterhin einzulösen oder auch weiterzuverschenken.

Viele Grüße von Ihrem Kundenservice-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


26.07.2013 | 11:59
von Daniel Friedrich | Regelverstoß melden
Sie beschweren sich darüber dass der Anbieter eine Dienstleistung mit 15 Euro bezahlt haben möchte und bieten ihm 5 Euro dafür? Ich finde das ist eher eine Frechheit, denn sicherlich wissen Sie, dass auch der Anbieter sein Personal bezahlen muss. Wenn Sie eine Dienstleistung möchten, sollten Sie immer beachten, dass Sie selbst auch für Ihre Arbeit angemessen bezahlt werden wollen und so auch andere ein Recht darauf haben.

26.07.2013 | 18:58
von R8576 KEEFOX | Regelverstoß melden
Bin ich hier der Einzige der nachvollziehen kann, wie es der Dame geht?

Wir lassen uns mal auf der Zunge zergehen:
Ein Unternehmen mit lukrativen Gewinnspannen (man muss nur mal direkt bei den Veranstaltern anfragen welche Preise es vor Ort kostet), dem Service am Kunden kein Fremdwort sein sollte (Folgeaufträge!), möchte für einen Mitarbeiter der sowieso den ganzen Tag in der Filiale steht (auch bei Untätigkeit bereits bezahlt), ein Drittel des Gutscheinwerts (also von dem zinslosen Darlehen) als Bearbeitungsgebühr um das Darlehen zurückzugeben?

Ich kann den Unmut der Dame verstehen!
Und wenn jemand meint "och, das bunte Papier für den Gutschein kostet ja auch" - dann sind doch die gebotenen 5 Euro wirklich ausreichend.

11.08.2013 | 16:55
von Daniela noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.08.2013 | 21:29
von Daniela gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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