Durch PREIS REBELL gelöste Beschwerde. | 595 Views | 04.08.2013 | 16:31 Uhr
geschrieben von C. Tügel

PREIS REBELL (Paderborn)

Rückzahlungsaufforderung nach Küchenkauf

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag W22329

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

aufgrund der damaligen Planungsänderung zu o. g. Kaufvertrag entstand eine Preisdifferenz zu meinen Gunsten in Höhe von 20€. Da ich den Kaufpreis bereits in vollem Umfang bezahlt hatte, entstand mir somit eine „Gutschrift“ von 20€.

Da es sich bei den 20€ Guthaben in kleinster Weise um eine Kulanz Ihrerseits handelte, forderte ich Sie bereits bei Planungsänderung auf, die Differenz auszuzahlen und keinen Gutschein auszustellen.

Am 26.04. erhielt ich wider Erwarten per Post einen Warengutschein welcher darüber hinaus auch noch mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt war.

Ich reklamierte dies daraufhin unverzüglich beim Küchenplaner. Dieser verwies mich an den Abteilungsleiter, da er dies nicht entscheiden könne.

Auch nach mehrfachem Ausrufen in der Filiale war der Abteilungsleiter nicht greifbar.

Am 11.06. war ich aufgrund von Aufbau- / Planungsfehlern der Küche in der Kasseler Filiale und habe in diesem Zuge den Gutschein erneut reklamiert. Der Gutschein wurde vom Abteilungsleiter nun zurückgenommen und mir versprochen, dass ich einen Scheck per Post erhalten werde.

In KW 28 wurde ich telefonisch bezüglich eines Termins für die Nachbesserung kontaktiert. Auch hier habe ich erneut an die Gutschrift erinnert und mir wurde versichert, dass der Scheck nun schnellstmöglich versendet wird.

Bis heute habe ich weder eine Überweisung noch den Eingang des Schecks verzeichnen können.

Hiermit fordere ich Sie auf, den ausstehenden Betrag von 20€ unverzüglich zu überweisen, oder per Scheck an mich zu senden.

Sollte ich bis zum 14.08.2013 weder eine Zahlung auf meinem Konto feststellen können, noch einen Scheck erhalten haben, geraten Sie mit allen dazugehörigen Konsequenzen in Verzug.

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Meine Forderung an PREIS REBELL: Rückzahlung von 20€


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Kommentare und Trackbacks (3)


06.08.2013 | 17:13
von C. Tügel | Regelverstoß melden
Vielen Dank für diesen hilfreichen Kommentar. Das Schreiben ging selbstverständlich auch per Post an das Unternehmen.
Da ich es aber eine Unverschämtheit finde, dass dort scheinbar nichts ohne Einschreiben und Fristsetzung funktioniert, wollte ich das Ganze nun auch öffentlich darstellen, wozu diese Seite nun mal primär gedacht ist.

27.08.2013 | 17:11
von C. Tügel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.09.2013 | 16:54
von C. Tügel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 03.09.2013 habe ich nun, mit etwa 5 Monaten Verspätung, meine Rückzahlung erhalten.

So sieht Kundenservice aus!




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