URV – Union Reiseversicherung AG (München)
AGB enthalten keinen Hinweis auf kostenpflichtige Attests
Bedauerlicherweise habe ich zweimal die Reisekostenversicherung der URV in diesem Jahr in Anspruch genommen. Die eigentlichen Reisekosten sind erstattet worden.
Die URV kann aber bis heute nicht schlüssig erklären, warum die Beauftragung des Arztes, der die Reiseunfähigkeit bescheinigt hat, durch den Kunden erfolgen muss und die dafür entstandenen Kosten nicht übernommen werden.
Die Angaben des Arztes hätte ich alle selbst geben können oder der URV gerne die Erlaubnis erteilt, selbst umfangreiche Nachfragen beim Arzt zu stellen. Dies wäre dann allerdings zu ihren Lasten gegangen.
Ein umfangreicher Briefwechsel war bis heute wenig hilfreich. Meine konkreten Fragen werden einfach nicht beantwortet.
1. Es geht nicht um die Erstattung der Arztkosten.
2. Ich möchte nur wissen, wo steht, dass ich verpflichtet bin, diese zu übernehmen.
19.08.2013 | 14:57
Abteilung: Reiseversicherung
Guten Tag,
vielen Dank, dass Sie sich auch auf diesem Wege gemeldet haben.
Wir haben Ihnen zu diesem Sachverhalt letztmalig am 12.08.2013 geantwortet.
Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne noch einmal direkt an uns.
Freundliche Grüße
Ihre URV - Union Reiseversicherung
Es erscheint aber nicht möglich hier Klarheit zu bekommen und ich werden diesen Fall nicht weiter verfolgen.
Meine Fragen werden nicht beantwortet und das ist nun hinzunehmen. Ich kann das Unternehmen so nicht empfehlen.
Die Stiftung Warentest findet diesen Fall übrigens auch sehr kurios und wird dieses Vorgehen bei den nächsten Tests berücksichtigen - so jedenfalls deren Auskunft.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst