2242 Views | 16.08.2013 | 15:57 Uhr
geschrieben von Anisa Fehrat

MEDA Küchenfachmarkt GmbH & Co. KG (Köln)

Meda Küchen täuscht und leugnet

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 156579

Sehr geehrte Verkaufsleitung,

SCHLAGWORTE

da Sie auch meine 2. Frist zur Nachbesserung entsprechend meiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche haben verstreichen lassen, werte ich dieses als 2. fehlgeschlagene Nachbesserung/Nacherfüllung und möchte hiermit die weitere Vorgehensweise klären, da ein Rücktritt von Kaufvertrag, aufgrund der damit verbundenen Rückabwicklung sicherlich das schwerwiegendste und folgenreichste Mittel ist, möchte ich mir diesen zwar vorbehalten, Ihnen aber dennoch die Möglichkeit geben, die beschädigten Teile auszutauschen bzw. eine entsprechende Kaufpreisminderung anzubieten, hierzu setze ich Ihnen eine Frist bis zum 30.08.2013 anderenfalls würde ich gerne mein von meinem Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag geltend machen, notfalls auch vor Gericht.

Der vollständigkeit halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass mittlerweile zusätzliche Schäden aufgetreten sind:

Blancospüle weist diverse Rostflecken auf, weiterhin haben sich die „Füsse“ des Schneidebrettes der Blancospüle gelöst.

Anbei noch die letzte Mail zur Erinnerung….

Sehr geehrte Verkaufsleitung,

wie bereits in meiner Mail vom 22.04.2013 angekündigt, möchte ich meine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen und Sie erneut auffordern, die Mängel an der Küche aus dem Kaufvertrag Nr. 156579 im Wege einer kostenlosen Reparatur bzw. Nachlieferung bis spätestens zum 15.07.2013 zu beheben und - am besten telefonisch - einen Termin mit mir abzustimmen.

Die letzte Frist bis 31.05.2013 haben Sie verstreichen lassen, dies werte ich als 1. fehlgeschlagene Nachbesserung/Nacherfüllung.

Die Küche habe ich mit folgenden Macken und Kratzern gekauft:

  • Kratzer auf dem Griff einer Schublade
  • Macke (Lackschaden) innen am Spülenunterschrank,
  • Kratzer an Arbeitsfläche

diese Kratzer und Macke reklamiere ich selbstverständlich nicht, sondern folgende gravierende Schäden/Dellen/Sachmängel (siehe auch Mail vom 22.04.2013)

  • Kühlschrank,
    • Delle an der Seitenwand oben rechts und an der Tür unten links, siehe Photos, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
    • Kühlschrank steht nicht waagerecht, die MA von Herrn K. konnten es auch im zweiten Besuch nicht in Ordnung bringen, da ein Fuß defekt ist, daher schleift die Gefrierschranktür auf der einen Seite am unteren Rand, auf der anderen Seite ist ein großer Spalt. Vermutlich schließt daher auch die Kühlschranktür nicht richtig, d. h. auch wenn die Tür nur 2 c, geöffnet ist, muss man manuell schließen
    • Schublade des Gefrierschranks ist am Boden stark verbogen, sodass sie nicht gleitet
    • Innen an der Rückwand sammelt sich Wasser, obwohl der Kühlschrank noch leer steht
    • Der Griff des linken Hängeschranks ist deutlich zerkratzt, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
    • Delle am Backofen oben rechts, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden
    • Rückwand der Spüle hat Dellen, war bei Kauf/gemeinsame Besichtigung nicht vorhanden

Nach dieser ersten Sichtung sind jetzt noch folgende Sachmängel aufgetreten, für die ich Sie ebenfalls aufgrund meiner gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu Nachbesserung/Nacherfüllung auffordere:

- Obere Schublade der Spülmaschine quietsch (hier schleift Metall auf Metall, evtl. fehlt eine Gummidichtung)

- Apothekerschrank funktioniert der Schliessmechanismus nicht, defekt!

- Hydraulik beim Hängeschrank rechts funktioniert nicht, Tür schließt wieder von alleine

- Schubladenschliessmechanismus funktioniert bei der Schublade unten rechts nicht

- Licht in Schublade brennt, obwohl Schublade geschlossen ist (Wackelkontakt?)

- Backofen schaltet sich automatisch aus beim Backvorgang (Fehlermeldung F908)

- Kühlschrankrückwand hat durchgehend eine Eisschicht hinten

Der Ordnung halber möchte ich Sie darauf hinweisen, dass laut Ihrem Küchenmonteur die aufgeführten Schäden vor Demontage bereits vorhanden waren.

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Meine Forderung an MEDA Küchenfachmarkt GmbH & Co. KG: Austausch, Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung


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Kommentare und Trackbacks (3)


23.08.2013 | 16:04
von Anisa Fehrat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein Meda Küchen ignoriert weiterhin meinen Anspruch auf Gewährleistung, es ist wirklich unverschämt und unglaublich, wie sie sich verhalten.


06.09.2013 | 21:19
von Anisa Fehrat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider reagiert Meda Küchen nicht!


01.11.2013 | 11:45
von Anisa Fehrat noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider immer noch kein Feedback




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