Durch ENTEGA gelöste Beschwerde. | 991 Views | 22.08.2013 | 19:47 Uhr
geschrieben von Oliver Weigmann

ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG (Darmstadt)

Entega - Urkundenfälschung, Mahnbescheid

Bestell-/Kundennummer: 2001742697

Im Rahmen unseres Umzuges im Jahr 2011 meldete ich unter Verwendung eines Entega Übergabeprotokolles für die von uns neu bezogene Wohnung die Stromversorgung im Darmstädter Entegapoint an der Stadtkirche an.

SCHLAGWORTE

Dem Entega-Mitarbeiter erklärte ich dabei, dass wir ausschließlich unseren Strom über die Entega beziehen wollen, weil wir bereits mit der Mainova einen Vertrag über die Gasversorgung geschlossen hatten.

Etwa elf Monate später wurde ich von der Entega dann angeschrieben und man teilte mir mit, dass man mich als Gas-Neukunden begrüße, zu einem Tarif der doppelt so teuer war wie der der Mainova, die mich die letzten elf Monate versorgte und die entsprechenden Abschläge einzog. Eine nachvollziehbare Begründung für den plötzlichen Zwangswechsel des Anbieters gab man nicht, sondern begnügte sich lediglich mit einem Hinweis auf die GasGVV, ohne auch nur einen konkreten Paragraphen zu benennen.

Nach etwa 10 bis 15 Stunden Arbeitsaufwand für die Ermittlung des Sachverhalts, zahlreiche Telefonate mit der Mainova, der Entega und dem Verteilnetzbetreiber Rhein Main Neckar, sowie diversen Schriftsätzen stellte sich dann heraus, dass der freundliche Entegamitarbeiter das Übergabeprotokoll nachträglich, d. h. nach dem es unterzeichnet war und ich den Entega Point verlassen hatte, noch um den Abschluss eines Vertrages über die Gasversorgung "ergänzt" hatte und so die Zwangsumeldung zurück zur Entega verursachte.

Hierbei verwirklichte er den Straftatbestand der Urkundenfälschung (Staatsanwaltschaft Darmstadt, Az. 400 Js 14643/11).

Im Laufe des Streits über das Bestehen oder nicht Bestehen eines Versorgungsverhältnisses versuchte die Entega dabei mehrfach ihre überhöhte und streitige Forderung damit durchzusetzen, dass sie mitten im Winter die Abschtellung der Gasversorgung androhte und zwar ohne dabei die gesetzlichen Vorgaben des § 19 GasGVV nur ansatzweise zu beachten. Es wurde daher erforderlich unter Fristsetzung die Erwirkung einer einstweiligen Unterlassungsverfügung beim Amtsgericht Darmstadt anzudrohen, damit die Entega von Ihrem Drohgebaren zunächst Abstand nahm.

Nachdem der Sachverhalt aufgeklärt war (was nicht den Bemühungen der Entega zu verdanken ist) und man sich letztendlich darauf geeinigt hatte, den Vertrag über die Gasversorgung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück zur Mainova zu transferieren und die zwangszugewiesene Zeit bei der Entega unter Zugrundelegung des Mainova-Tarifs zu berechnen, ergab sich ein Rechnungsbetrag in Höhe von 408,30 EUR.

Aufgrund der aufgewandten Arbeitszeit und der Kosten für Kopien und mehrere Einschreiben erklärte ich mit Schreiben vom 16.05.2011, nach mehr als fünf Monaten Ärger mit der Entega, die Aufrechnung mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von 150,00 EUR für die oben genannten Positionen und überwies den Differenzbetrag in Höhe von 258,30 EUR an das Konto der Entega.

Heute, nachdem mehr als zwei Jahre lang keinerlei Reaktion auf das Schreiben vom 16.05.2013 erfolgte, wurde nunmehr ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt, in welchem die 150,00 EUR + 90,77 EUR Mahn- und Verfahrenskosten gefordert werden.

Ich beabsichtige gegen diesen Widerspruch einzulegen und werde an dem Tag, an dem hier die Klage vom Amtsgericht Darmstadt zugestellt wird, den gesamten Schriftverkehr mit der Entega und der Staatsanwaltschaft Darmstadt den lokalen Print- und Onlinemedien, sowie der für diese Region zuständigen Redaktion des Hessischen Rundfunks zukommen lassen und ebenfalls alles auf Facebook online stellen, damit eine breite Öffentlichkeit Gelegenheit erhält, das Handeln und die menschenverachtenden Geschäftspraktiken der Entega einmal genau vorgeführt zu bekommen.

Eine Vorstandsbeschwerde an die Geschäftsführung der Entega käme sicherlich ebenfalls in Betracht, jedoch ist leider davon auszugehen, dass diese von den Machenschaften ihres Forderungsmanagements ohnehin Kenntnis hat und diese gutheißt.

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Meine Forderung an ENTEGA Vertrieb GmbH & Co. KG: Die Rücknahme des Mahnbescheides und eine ausdrückliche Verzichtserklärung auf die nunmehr wieder streitgegenständliche Forderung.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


22.08.2013 | 20:12
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Sie schreiben selbst ". man sich letztendlich darauf geeinigt hatte, den Vertrag über die Gasversorgung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zurück zur Mainova zu transferieren und die zwangszugewiesene Zeit bei der Entega unter Zugrundelegung des Mainova-Tarifs zu berechnen. "
Damit ist der Fall abgeschlossen.

23.08.2013 | 15:37
von Oliver Weigmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach zwei Telefonaten mit dem Beschwerdemanagement der Entega wurde der Mahnbescheid zurückgezogen und ein Bestätigung versandt, dass die Sache nunmehr abschließend erledigt ist.

Auch wenn ich immer noch wütend bin, muss ich doch die Mitarbeiterin des Beschwerdemanagements loben. Sie war nett, angagiert, bemüht eine schnelle Lösung zu finden und hat den zugesagten Rückruftermin eingehalten.

Wäre der Fall vor zwei Jahren von so jemanden bearbeitet worden, wäre es wohl nicht zu dem erneuten Ärgernis gekommen.




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