Durch ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1052 Views | 19.08.2013 | 14:43 Uhr
geschrieben von Michael Kehl

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (Köln)

GEZ Willkühr nach Änderng/Neuerung GEZ Gebühren seit 2013

Bestell-/Kundennummer: 637574628

Nachdem die Änderungen der GEZ Gebühren seit 2013 laufen, haben wir folgendes Problem: Nachdem meine Mutter erst durch RF freigestellt wurde, muss Sie heute wieder GEZ zahlen, ermässigt 5,99 pro Monat. Sie ist Mieter. Ich habe seit ca. 7 Jahren wegen entsprechenden finanziellen Leistungen eine Komplettfreistellung gehabt, die jedes Jahr geprüft und dokumentiert wurde, seitens der GEZ gespeichert wurde. Nun ist die neue Regelung da die besagt klar deffiniert: PRO WOHNUNG EINEN BEITRAG egal wie viele Geräte. Ok soweit, nun meine Mutter wurde erfasst und als Beitragszahler eingestuft da sie ja Mieter ist. Ich bin zwar der Sohn stehe jedoch nicht im Mietvertrag oder bin vertraglicher Untermieter da ich dort aufgewachsen bin. Ich habe meinen Antrag eben nach den neuen Regelungen ausgefüllt und BEI DEN ELTERN LEBEND angekreuzt. Am 7.08.13 abgesendet, dort am 12.08.13 eingegangen wie bestätigt.

SCHLAGWORTE

Nun bekomme ich am 15.08.13 Post von der GEZ mit einigen Formularen und der Aufforderung, meine Sozialunterlagen einzusenden. Ich dachte mir was soll das jetzt und habe dort angerufen am 15.08.13. Dort sagte man mir, und das ist jetzt kein Witz:

Man will und müsse jetzt überprüfen, wer von uns beiden mehr Geld hat um GEZ Gebühren zu bezahlen und wer weis, vielleicht können DIE ja vom Anderen mehr GEZ Gebühren verlangen was mit meiner Sozialsituation denen bekannt ist kaum möglich ist. Wie immer bzw. wie so oft hat man mich nicht nur massiv unter Druck gesetzt, sondern mir auch eine Frist bis Ende des Monats gegeben um die fehlenden Unterlagen einzusenden. Mir blieb echt die Spucke weg. Übrigens das Schreiben vom 15.08.13, nach meinem Antrag vom 7.08.13 beinhaltete natürlich wesentlich mehr Möglichkeiten zum ankreutzen was Befreiungsgründe sind, jedoch nur ein Kästchen mit dem Satz WOHNE BEI DEN ELTERN vielleicht übersehen wurde.

Andere Optionen sehen ja auch vor das ermässigte Gebühren bereit stehen a la 5,99,- Euro wie Behörden, Schulen etc. da überprüft man ja auch nicht wer mehr Geld verdient und mehr GEZ Gebühren zahlen soll. Also neue Willkühr?

Liebe GEZ, ich werde keine weiteren Unterlagen senden da ich mich an die Neuregelung halte und bereits ein GEZ Zahler, der Mieter der Wohnung, herangezogen wird - meine Mutter. Alle weiteren Mitbewohner werden laut Regelung gelöscht und vom Beitrag befreit - schon vergessen: EINE WOHNUNG EIN ZAHLER!

Ich habe den vzbv informiert und möchte hier auch gerne auf diese Sache bei der mir die Worte fehlen aufmerksam machen. Ich habe vergeblich eine derartige Forderung gesucht, sogar im Videotext von ARD und ZDF habe ich nichts gefunden. Eine Wohnung ein Beitrag.

Letztes Jahr hatte ich auf meine Neubewilligung der Leistungen und einem Gutachten wegen Frührente angesetzten Termin der in die Frist der GEZ fiel einen vorbehaltlichen Antrag auf Befreiung stellte und informierte die GEZ wegen den Terminen der Ämter. die GEZ setzte mich massiv unter Druck und musste während der Bewilligungsüberprüfung, wobei ich keinen Einfluss der Dauer habe, trotzdem GEZ Gebühren 35. - Euro zahlen. Nachdem die Bescheide eintrafen wurde ich befreit für ein Jahr - eine Sauerei und beschähmend zugleich wenn man ca. 7 Jahre lang vorher befreit wurde und alle Daten gespeichert sind. Sowas ist unterste Schublade!

Sollte ich den Anfforderungen/Nötigung nicht nachkommen wolle man meinen Antrag ablehnen und normal GEZ Gebühren verlangen. Ich habe den Antrag vom 7.08.13 laut Neuregelung ordentlich ausgefüllt und sollte nun als GEZ Zahler entfernt werden.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Laut Neuregelung meine GEZ - Anmeldung löschen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


19.08.2013 | 15:48
von ReclaBoxler-1234507 | Regelverstoß melden
Nicht schlecht die Idee! Man schickt den Ärmsten der in der Wohnung lebt als Gebührenzahler vor. Das wird Nachahmer finden.

31.08.2013 | 11:44
von Michael Kehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbstverständlich hat die GEZ noch nicht reagiert, wird sie auch nicht, hat sie auch noch nie. Heute ist der 31.08.13 - Fristablauf und im Briefkasten war nix. Fakt ist, und das unterstreiche ich nochmals, meine Mutter ist Mieter und als GEZ Zahler bestätigt und eingerichtet, trotz vorheriger RF Befreiung! Fakt ist aber auch, das ich aufgrund meiner finanziellen Situation über 5 Jahren ebenso wegen Sozialleistungen befreit war, und liebe Leute, seit über 5 Jahren bekommt/bekam die GEZ alle Sozialunterlagen und Bescheide. Die Unterstellung ein Sozialbetrüger zu sein übersehe ich hier mal ReclaBoxler-2241513!
. Übrigens bin ich wie beschrieben weder im Mietvertrag, noch habe ich einen Untermietervertrag, bin aber polizeilich in der Wohnung und im Einwohnermeldeamt offiziell gemeldet, steht auch im Ausweis. Bin aber der Sohn der seit Geburt mit in der Wohnung lebt (bis auf einige Jahre Unterbrechung) und sich selbstverständlich auch an Zahlungen der Mutter beteilligt, wobei das den Schreibern hier wohl kaum etwas angeht!

Und ja es reicht ein Computer und Internetanschluss in dieser Sozialsituation, weil wir Sozialhilfeempfänger gottseidank durch Ihnen nicht in einer Höhle leben müssen und Brieftauben leider nicht vom Sozialamt übernommen werden Reclabochsler- 4711-WC. Aber ReclaBoxler-1234507,die GEZ hat den Mieter, trotz RF Zeichen vorher, als GEZ Zahler wieder eingesetzt und bestätigt, wollen Sie sagen ich tat das, ich bitte Sie, fügen Sie sich wieder in die Realität ein. Nichts desto Trotz gilt egal welche Gesellschaftsform nun in der Wohnung lebt eine Wohnung ein Beitrag und ich hab die Regelung nicht gemacht.

Hier haben wohl drei GEZ Mitarbeiter gepostet.


07.09.2013 | 15:00
von Michael Kehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die GEZ hat noch nicht reagiert.

Ich will hier nochmals unterstreichen das laut Neuregelung seit 2013 die GEZ Gebührenerhebung Neu für "Eine Wohnung und einen Zahler" vorsieht - der Rest der früheren Gebührenzahler, laut Informationen, abzumelden sind und alle Geräte eine Gebühr beinhalten. Da der Mieter GEZ erfasst ist und als Gebührenzahler bestätigt wurde (GEZ bezahlt hat), wären alle anderen Personen in der Wohnung lebend laut Neuregelung auszuschliessen und komplett abzumelden.So steht es in den Infos im Web, steht im Videotext von ARD und ZDF. Ebenso ist es in den GEZ Infoblättern die vorab versendet wurden und auf die Veränderungen ab 2013 hingewiesen haben nachzulesen. Laut Neuregelung müsste ich abgemeldet werden, wobei ich diese Regeln nicht gemacht habe und den Antrag vom 7.08.13 richtig ausgefüllt habe und nichts falsch gemacht habe.
Übrigens im Umgekehrten Fall hätte ich eben den Antrag so ausgefüllt, das der alljährliche Freistellungsantrag gegriffen hätte und ich komplett freigestellt worden wäre. DAS IST EBEN SO! Hätte man dann die Nachbarn herangezogen weil hier nichts zu holen ist, hahaha? Währe der Mieter der seit langem RF befreit war freigestellt worden hätte sich an den weiteren finanziellen Situationen anderer Personen nichts geändert. Die GEZ zieht also dem Mieter, vorher RF Befreit, das Geld aus der Tasche. nicht ich!

Die GEZ sollte eben im Vorfeld bei zwei Personen erst prüfen und dann die Gebühren erheben, und nicht erst den GEZ Zahler ermitteln und zahlen lassen und dann plötzlich sagen, halt, da ist ja noch eine Person anwesend, mal sehen was der so zahlen kann, denn die GEZ wissen ja das mehrere Personen in der Wohnung leben und jahrelang GEZ bezahlt haben oder sich freigestellt haben.
Hab das nun auch dem VzBv e. V. mitgeteilt.


24.09.2013 | 06:50
von Michael Kehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die GEZ hat bis heute nicht auf meine Beschwerde per Post (Widerspruch) u n d/oder Recla-Box reagiert.


21.10.2013 | 08:06
von Michael Kehl endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Man kann wohl sagen das wie hundert Mal bestätigt die GEZ sich auf kein Gespräch einlässt und auch keine Fehler eingesteht. Klar ist das seit Januar 2013 die Neuregelung für Beitragszahlung der GEZ vorsieht, eine Wohnung ein Beitragszahler egal wie Viele Mitbewohner. Da der Mieter als GEZ Zahler eingenommen wurde, registriert und bereits zwei Beiträge einkassiert wurden, der übrigens wegen RF ermäßigt Beitrag zahlt, müsste ich komplett gelöscht werden, wenn man den allgemeinen frei zugänglichen Informationen nachgeht. DIES HAT DIE GEZ BEI MIR IMMER NOCH NICHT GETAN TROTZ OFFIZIELLEN WIDERSPRUCHSSCHREIBEN MEINER PERSON und den leider nötigen und wichtigen Hilfe von ReclaBox und den Schreiben zur GEZ Willkührsbehörde Nr. 1 die meinen Dank haben, ich meinte ReclaBox nicht die GEZ. Übrigens von mir hätte die GEZ keinen Cent bekommen wegen meinen Sozialleistungsgrenzen, aber ich habe die Regeln ja nicht gemacht, befolge sie nur.
Danke ReclaBox, die Sache kann abgeschlossen werden.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
ARD ZDF Deutschlandradio...: Zahlungsaufforderung durch falsche Beratung
ARD ZDF Deutschlandradio...: Keine Reaktion auf Widerspruch vom 03.03.2019
ARD ZDF Deutschlandradio...: Https://www.youtube.com/watch?v=XM1JVF9leyk
ARD ZDF Deutschlandradio...: Beschwerden
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!