Von Gothaer Allgemeine Versicherung beantwortete Beschwerde. | 945 Views | 20.08.2013 | 12:17 Uhr
geschrieben von Hartmut Willy Schliefkowitz

Gothaer Allgemeine Versicherung AG (50598 Köln)

Kein Schmerzensgeld, unwahre Darstellung der Versicherung!

Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer: HS73.13.0354290-99710

Im Treppenhaus des Ärztehaus Karl-Marx-Str. 80 waren schadhafte Trittkannten auf den Treppenstufen vorhaden. Optisch konnte man das nicht sehen. Unverklebte, aufwerfende Gummis lagerten in Aluschienen. Durch jahrelange Benutzungen passten die nicht mehr in die Schienen und rutschten unter den Füßen weg. Dadurch erlitt ich einen Sturz mit erheblichen Bluteguß im Knie. 14 Tage Bettruhe. und Salbenverbände.

BILDER
2 reclabox beschwerde de 66638 thumb
4 Bilder

Der Versicherer, die Gothaer schrieb mir unter dem 14.08.2013 das beigefügte Schreiben voller Ausreden und direkter Lügen.

Ich antwortete darauf und legte Fotos bei, die das angeblich so gut kontrollierte Treppenhaus aus dem vorherigen Jahrhundert, wirklich zeigen:

Ob und was eine Reinigungsfirma dem Hausbesitzer an Schäden meldet, tut hier überhaupt nichts zur Sache. Denn der Hausverwaltung ist bekannt, dass es die Schäden gibt und gab. Unmittelbar nach meinem Unfall wurden sämtliche Trittleisten ausgewechselt. Zur Verlegung kamen nunmehr breite, verschraubte Metallleisten! Wenn doch alles in Ordnung war, warum dann die prompte Auswechselung der Trittleisten?

Die Versicherung selbst schreibt: „Sofern sich die nicht geklebten Gummis verschoben hätten, wurden diese sofort korrigiert! „

SCHLAGWORTE

Ist zu fragen: Womit und durch wen? Da sie nicht geklebt und auch nicht verschraubt waren, waren die auch nicht korrigierbar. Es blieb dem Hausmeister dann nur noch die Möglichkeit, diese ausgearbeiteten Gummileisten zurück in ihr Alu-Bett zu legen. Und somit wurde gar nichts wirksam korrigiert, denn sonst hätte ich nicht stürzen können. Es ist richtig, dass mir die Örtlichkeit bekannt war, nicht aber, dass mir nach der nächsten Kehre ein Fuß wegrutschen wird, weil das Trittgummi nicht fest in der Aluschiene liegt.

Zudem war allen Ärzten der unhaltbare Zustand des Treppenhauses im negativen Sinne bekannt!

Spätestens ab da, wo die Wartungsfirma den Ärzten eine Mitteilung zukommen ließ, dass der gesamte Bodenbelag im Treppenhaus erneuert werden soll und deswegen Sperrungen notwendig werden!

Schließlich und endlich wird mir gar noch der Vorwurf gemacht, es schon unfallfrei bis zur zweiten Etage geschafft zu haben und daraus wird der Schluss gezogen, dass es mir dann oblag, auch die anderen Etagen unfallfrei zu schaffen? Deswegen seien meine Ersatzansprüche rechtlich unbegründet? Das ist eine Unverfrorenheit sondergleichen!

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Da die Versicherung der Meinung ist es gäbe für ihre Eintrittspflicht aus diesen Gründen keine Rechtsgrundlage, verklagen Sie bitte die Hauseigentümerin, Frau Rieck. Die kann sich dann ja mit ihrer Versicherung auseinandersetzen!

Am 21.06.13, also 11 Tage später war ein Aushang an der Eingangstür zu den Arztpraxen. Darin weist die Wartungsfirma auf die vorhandene Sturzgefahr hin. Die Hausverwaltung hat also weitere 11 Tage es billigend in Kauf genommen, dass auch andere Patienten stürzen. Der ganz unmögliche Zustand des Treppenhauses war der Besitzerin bekannt und zwar nicht erst seit meinem Unfall.

Die Arbeiten, auch am Bodenbelag, wurden tatsächlich nicht vorgenommen, sondern nur die Trittleisten an den Treppenstufen ausgetauscht. Mit der Aktion sollte lediglich kaschiert werden, dass es einzig und allein um das Auswechseln der Trittleisten ging! Wenn die doch so verkehrssicher und beanstandungsfrei durch Behörden waren, warum tauschte man sie nach meinem Unfall aus?

Mit freundlichem Gruß

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Gothaer Allgemeine Versicherung AG: Zahlung von Schmerzensgeld und Übernahme von Behandlungskosten durch die Gothaer


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.08.2013 | 15:37
Firmen-Antwort von: Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Abteilung: Presse und Unternehmehnskommunikation

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, wir haben diesen Beitrag zur Kenntnis genommen. Da sich Herr Schliefkowitz durch eine Anwaltskanzlei rechtlich vertreten lässt, darf die weitere Korrespondenz seitens unseres Unternehmens auch nur noch über diese Kanzlei erfolgen. Herzlicher Gruß
Sabine Essing
Gothaer Konzern

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (6)


24.08.2013 | 20:59
von Hartmut Willy Schliefkowitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Weder ich, noch meine Anwältin haben es der Versicherung untersagt, hier in diesem Forum zu erklären, wie es kommt, dass die "Feststellungen" der Versicherung, absolut nichts mit den Tatsachen zu tun haben. Ob sich die Gothaer-Versicherung damit einen Gefallen getan hat, bleibt abzuwarten. Mit dem Verhalten der Versicherung, ist der Vorgang noch nicht angeschlossen.


25.08.2013 | 11:38
von Hartmut Willy Schliefkowitz | Regelverstoß melden
Warum meinen Sie, diese doppelgleisige Verfahrensweise sei Blödsinn? Dies ist ein Forum, das die Möglichkeit bietet, Missstände öffentlich zu machen. Und allein darum geht es! Das Einschalten des Anwaltes dient der rechtlichen Kontrolle.
Also, was daran ist Blödsinn?

25.08.2013 | 12:26
von Hartmut Willy Schliefkowitz | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler-8565523

Ich danke Ihnen für Ihren Hinweis. Glauben Sie tatsächlich dass ich meinen Anwalt nicht unterricht habe? Deswegen erübrigt es sich, ihn, Ihrem Rat gemäß, zu befragen. Dennoch: Danke für Ihre ganz persönliche Meinung!

25.08.2013 | 13:05
von Hartmut Willy Schliefkowitz | Regelverstoß melden
An ReclaBoxler-8565523

Das ist eine mehr als nur naive Fragestellung, oder Sie haben die abschließende Firmenantwort in meiner Beschwerde gar nicht gelesen! Warum mich die Firmenantwort nicht auf den richtigen Weg bringt?
Von einer Firma, die die Tatsachen derart verdreht, obwohl die Wahrheit direkt daneben steht, um dann jedwede Haftung abzulehnen, benötige ich keine weiteren Hinweise mehr, die mir den "richtigen" Weg zeigen.

Sie sehen das ebenso falsch, wenn Sie meinen, ich nehme nun wieder meine Interessen selbst in die Hand. Meine Interessen habe ich nur in einem Teilbereich delegiert, das schrieb ich Ihnen doch schon!
Sie haben mir Ihre Ansicht nun vermittelt und Sie dürfen auch gern dabei bleiben, wie ich bei meiner Verfahrensweise! Okay? Meine Beschwerde richtet sich ja nicht gegen Sie, also versuchen Sie bitte nicht länger mir Sichtweisen zu vermitteln, die denen der Gothaer-Versicherung recht nahe kommen.

02.09.2013 | 09:20
von Hartmut Willy Schliefkowitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Versicherung hat bis zum 3.9.13 einzulenken oder es wird eine Klage angestrengt.


16.09.2013 | 11:19
von Hartmut Willy Schliefkowitz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Gothaer Versicherung hat zwar erneut geschrieben aber sich nahezu wörtlich wiederholt. Der tatsächliche Zustand des Treppenhauses wird trotz gegenteiliger Fotos ignoriert und stereotyp behauptet, das Treppenhaus wird täglich vom Hausmeister begangen und somit sei ein Unfall meine eigene Schuld. Dass die Versicherung damit nicht bdurchkommen wird, dürfte den Sachbearbeitern wohl klar sein. Es ist wohl davon auszugehen, dass sie die Regulierung ausgesetzt haben, weil ich mich hier an Euch gewandt habe. So sind sie halt, die Versicherungen! Ich werde nun Klage einreichen.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!