Hamburger Sparkasse AG (Hamburg)
Sicherheitentausch
Ich habe ein dringendes Anliegen. Meine Großmutter hat 2006 eine Grundschuld auf ihrer Wohnung bestellt, um die Auszahlung dreier Hausbaudarlehen ihrer Tochter bzw. Schwiegersohns zu ermöglichen. Ihnen fehlte damals das nötige Eigenkapital.
2008 wurde das Eigenheim dann veräußert, allerdings nur zwei der drei Darlehen getilgt. Mit dem dritten Darlehen (Nummer 49) wurde ein Ersatzgeschäft (kleine Wohnung, die als Kapitalanlage dienen sollte) getätigt, um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.
Der Schwiegersohn ist vor einem halben Jahr verstorben, und es wird wohl in nächster Zeit ein Insolvenzverfahren über seinen Nachlass eröffnet werden.
Frage: Kann die Haspa nun den Sicherungsfall erklären und meine Großmutter für den Kredit in Höhe von 94.000 € bürgen lassen? Meine Großmutter betont, dass sie lediglich das Eigenheim sichern wollte, nicht das Ersatzgeschäft. Auch wurde sie nicht über den Sicherheitentausch informiert. Sie macht sich nun ernsthafte Sorgen, weil sie formal für das Konto 49 bürgt und und ein Sachbearbeiter angeblich bereits erklärt hätte, sie würde demnächst zahlen müssen.
Vielen Dank und Grüße, J. Helle
Ohne Einblick in diesen Vertrag kann niemand die Rechtslage beurteilen.
Beschwerde ist gelöst