271 Views | 01.05.2009 | 19:58 Uhr
geschrieben von Clemens Raphael Dethlefsen

Mobileoo (Illkirch)

Irreführende Bezeichnung des Artikels (2 statt 1 Akku suggeriert)

2 Power reduziert auf single Power... Ich habe auf der Internetseite vom mobileoo.com nach einem neuen Akku für meine Digitalcamera SONY DSC-F717 gesucht und gefunden. Die Seite suggeriert, dass man zwei Power-Akkus für einen durchaus vertretbaren Preis erhalte. 2-Power Akku bedeutete dann allerdings nicht, dass zwei Akkus im Lieferumfang enthalten seien, sondern nur einer! Der Hersteller nennt sich 2-Power.

SCHLAGWORTE

Des Weiteren - wer aus Deutschland bestellt, muss folgende Kosten berappen. Preis: Produkt (1 Akku) plus Versand inkl. MWSt ergibt einen Grundpreis von 22,37 EUR. Dazu kommen allerdings noch nicht unerhebliche Bankgebühren aus Deutschland für die Überweisung der Rechnung auf eine mobileoo-Bank in Frankreich, die der Kunde komplett bezahlen muss! In meinem Fall sind dies 10,50 EUR, wodurch sich ein Gesamtpreis von 32,87 EUR für nur einen Akku ergibt.

Meine Nachfrage bei mobileoo.com ergab folgende Antwort:

Dear Mr DETHLEFSEN,

I inform you that 2-Power is the brand of the battery you ordered. So, you ordered one battery of the brand 2-Power for Sony CyberShot DSC-F717.

If you need a second battery, you can order an other on our website.

If you have any other question, please let me know.

Best Regards,

Customers Relations

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Meine Forderung an Mobileoo: Nachliefern des zweiten Akkus (Kulanz) und/oder Ändern der Beschreibung des Artikels auf der Homepage, sowie deutlicher Hinweis auf erhöhte europäische Bankgebühren


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


01.05.2009 | 20:16
von Hans Albern | Regelverstoß melden
Wer lesen kann ist klar im Vorteil,
auf dieser Seite

www.mobileoo.com/component/option,com_virtuemart/page,shop.product_details/flypage,shop.flypage_kustom_default/product_id,1130/category_id,1400/brand_id,615/device_id,2832/product_type_id,5/Itemid,33/

steht

Hersteller: 2-power
Anzahl: 1

und weiter

www.mobileoo.com/index2.php?option=com_virtuemart&page=shop.shipping_information&pop=1&Itemid=57

Für die anfallenden Bankgebühren trägt der Händler nun wirklich keine Verantwortung und deshalb würde ich diese Beschwerde eher an Ihre Hausbank richten

01.05.2009 | 22:26
von Cappo | Regelverstoß melden
 spider monkey Hans Albern.
Danke das Sie mir die Arbeit abgenommen hast. Besser hätte ich es auch nicht schreiben können.
Fehlt nur noch ein Zusatz: Wenn ich mir bei einem ausländischen Anbieter etwas bestelle, dann sollte ich nicht nur lesen können, sonder auch die jeweilige Sprache beherschen.
Und was die Bankgebühren betrifft, wenn ich die IBAN Nummer zur Überweisung brauche, dann sollte ich bei der Bank nachfragen, was es kostet. Steht aber auch in den AGB's der Bank :-)

Schönes Wochenende

Cappo

02.05.2009 | 10:06
von Zoltan | Regelverstoß melden
Daran sieht man mal wieder, zu welchen irrsinnigen Bescherden (die nämlich gar keine sind!) gewisse Beschwerdeportale missbraucht werden.
Manch ein Kunde verlangt einfach unmenschliches von der Firma bei der er bestellt hat, ohne seine Gehirnwindungen zu benutzen (Aber das darf man vom Kunde ja auch nicht erwarten!). Am Besten man gibt dem Kunden alles umsonst, zahlt noch nen Bonus obendrauf und geht dann aus Sympathie dem Kunden gegenüber irgendwann Konkurs.
Denn schließlich ist der Kunde ja König. Und dann fühlt sich der Kunde immer noch nicht hofiert genug!
Bin gespannt wann diese typisch Deutsche "Ich-beschwer-mich-über-Alles-und-Jeden"-Mentalität endlich mal ein Ende hat.

Beschwerden dieser Art gehören umgehen gelöscht!!!

02.05.2009 | 10:32
von Ina | Regelverstoß melden
 spider monkey Hans Albern, Cappo und Zoltan:

Vielleicht sieht ClemensRaphael Dethlefsen ja ein, dass er sich getäuscht hat und es sich hierbei um einen Markennamen und nicht um die Bestellmenge handelt und beantragt die Löschung.

Noch ist die Beschwerde nicht weitergeleitet, sicherlich wird die Radaktion dank Ihrer nützlichen Hinweise, meine Herren, nach §6, Punkt 3. und 4., der ReclaBox-Nutzungsbedingen handeln.

31.10.2009 | 17:37
von Clemens Raphael Dethlefsen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Problem lässt sich nicht 'lösen', denn der Anbieter ist ja im Recht. Wenn ein Kunde so dumm ist, den Namen 2-Power als Stückzahl zu verstehen, und wenn er weiterhin so dumm ist, sich auf 'Verdacht', also ohne gründliches Studium der AGB (Conditions Générales de Ventes) des Anbieters ein Produkt aus Frankreich ohne Kenntnis der nicht unerheblichen Bankgebühren zu bestellen, ist er eben doppelt (2-Power) dumm.




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