Von Rheinbahn beantwortete Beschwerde. | 1168 Views | 27.08.2013 | 20:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9309523

Rheinbahn AG (Düsseldorf)

Provisionsgeiler Kontrolleur

23.08.2013 - 21:51 - Haltestelle Düsseldorf, Königsallee

SCHLAGWORTE

Als Student fährt man ja gelegentlich Bahn, so auch diesen Abend, die neuste Höchstleistung an Kundenfreundlichkeit der Rheinbahn ist allerdings somit mein persönliches Highlight.

Ich war mit einem Freund unterwegs (er Student FH, ich HHU), als wir an der Kö ausstiegen, stellte sich uns direkt ein merkwürdiger Mann in gelber Weste ziemlich barsch in den Weg und verlangte "Fahrausweis, zack zack". Na gut, an einem Freitag Abend sind Manieren Mangelware, das ist nix neues, also Dokumente gezückt und auf schnelle Erledigung gehofft, Kontrolle eines Studententickets ist ja kein Hexenwerk und normalerweise schnell erledigt.

Als ich Perso und Ticket nach 2 Minuten jedoch nicht wieder hatte und er anfing meine Daten einzugeben, war ich doch etwas irritiert und fragte nach. Daraus entwickelte sich folgender Dialog:

Ich: Entschuldigung, wieso schreiben sie meine persönlichen Daten jetzt ab?

Er: Der Fahrausweis ist laminiert, den kann ich so nicht auf Echtheit überprüfen. Das darf ich aufschreiben. Kostet sie dann halt die 3€ bei der Rheinbahn Beschwerdestelle.

Ich: Sorry, das ist eine Schutzhülle, die kann man abziehen? *Schutzhülle abgezogen und wieder hingehalten*

Er: Ne, das ist jetzt zu spät. Ich schreibe schon auf.

Ich: Geben sie mir bitte sofort meine Papiere zurück und nennen sie mir ihren Namen, ich glaub, es hackt.

Er: Nein nein, ich schreibe das jetzt auf. Das ist ein Verstoß.

Mein Freund von der FH neben mir: Kein Problem, wenn sie das so nicht kontrollieren "können", wir haben Freitag nach 18 Uhr, er fährt halt auf mein Ticket mit.

Er: Nein, das hätten sie vorher sagen müssen.

Ich: Tun sie, was sie wollen, ihren Namen bitte. Sie erwartet eine Anzeige und eine förmliche Beschwerde.

In dem Moment war er fertig und überreichte mir stattdessen die Quittung über 40€ und drehte sich weg.

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Ich wiederholte meine Frage nach seinem Namen, woraufhin er mich darauf hinwies, dass eine Prüfernummer auf dem Wisch vorhanden wäre, unter der man ihn dann schon auffinden könne. Daraufhin passierte dann der letzte Höhepunkt, als sich hinter ihm ein untersetzter, etwa 45 Jahre alter Mann in Zivil vorbeischob und vor mir aufbaute.


Er: Komm, du verpisst dich jetzt.

Ich: Wie bitte? Wer sind sie, wenn ich fragen darf, würden sie sich bitte erst mal im Ton beherrschen und sich ausweisen, bevor sie mir hier Befehle erteilen?

Er: Mach, dass ihr verschwindet, ihr Spinner, akzeptiert das und fertig.

Ich: Ihren Namen bitte, es reicht jetzt.

Er: 007, hau ab jetzt.

Ich: Sind sie der Vorgesetzte?

Er: Ja.

Die Frage nach seinem Namen wiederholte ich noch einige Male, unter dem Hinweis dass ich gedenke, ihn wegen Tätlichkeit (er schubste mich irgendwann in die Richtung, in die ich "mich verpissen" sollte) und wegen Beleidigung anzuzeigen. Er grinste mich lediglich dumm an und ließ uns irgendwann von der Bahnsteigsicherheit zur Rolltreppe geleiten, war also offenbar tatsächlich in offizieller Funktion dort.

Die Anzeige gegen beide wird in den nächsten Tagen eingehen, was der Schaffner dort gemacht hat, um seine Provision zu bekommen, ist, denke ich, sowohl in meine als auch in Richtung seines Arbeitgebers Betrug. Ich habe mehr als einen gültigen Fahrausweis dabei gehabt, da ist jemand einfach scharf auf seine Provision gewesen und dachte, am Freitag Abend kann man so was bringen, da ist ja eh jeder Zweite nicht mehr nüchtern.

Seinen Vorgesetzten wie gesagt wegen Tätlichkeit, Beleidigung und da ich keine Ahnung habe wie seine Funktion dort sich rechtlich darstellt, eventuell noch wegen anderer Vergehen.

Beide Mitarbeiter haben ihr Unternehmen in meinen Augen vor mehr als genug (nüchternen!) Zeugen mehr als peinlich vertreten, so was geht nicht mal Freitag Abends in Düsseldorf klar, sorry.

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Meine Forderung an Rheinbahn AG: Abmahnung der Beteiligten


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
30.09.2013 | 16:29
Firmen-Antwort von: Rheinbahn AG
Abteilung: Marketing/Kundendialog

Sehr geehrter Fahrgast,

wir bitten die Reklamation noch einmal unter Angabe Ihres Namens oder der Bearbeitungsnummer an unser Unternehmen zu geben, damit wir dem Sachverhalt im Einzelnen nachgehen können. (kundendialog spider monkey rheinbahn.de) Ihre Verärgerung und der bei Ihnen entstandene Eindruck über den Vorfall bedauern wir natürlich sehr.

Vorweg: Wir zahlen den eingesetzten Kontrollschaffnern keine Provision.

Am 23.08.2013 haben wir eine Schwerpunktkontrolle in der Nacht durchgeführt. Es waren viele Personale auch unterschiedlicher Funktionsebenen zugegen, so dass wir bedauern, dass der Vorgang nicht vor Ort abgeschlossen werden konnte.

Wir bitten um Verständnis -auch wenn es schwer zu verstehen ist-, dass wir ein gutgemeintes vollständig laminiertes Ticket nicht anerkennen können. Die technische Prüfbarkeit geht verloren. Wir mussten unsere Mitarbeiter anweisen, diese Tickets ganz sachlich zu notieren. Wenn die Karte aus der Hülle genommen werden kann, stellt dieser Schutz gar kein Problem dar. Die Angabe der Dienstnummer unseres Mitarbeiters ist im Rahmen seiner nicht ganz einfachen Tätigkeit zum Nachvollziehen des Vorgangs ausreichend.

Wir hoffen, dass wir Sie schon ein Stück weit über den Vorgang informieren konnten. Zur weiteren Klärung nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Mit freundlichen Grüßen

Rheinbahn AG

Kundendialog

boh

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.09.2013 | 17:11
von ReclaBoxler-9309523 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.10.2013 | 17:55
von ReclaBoxler-9309523 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2014 | 11:28
von C. A. | Regelverstoß melden
Mag ja sein, dass diese Kontrolltätigkeit mitunter "nicht ganz einfach" ist. Das gibt den Kontrollierenden aber noch lange nicht das Recht, unbescholtene Fahrgäste auf die beschriebene Art anzupöbeln.



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