802 Views | 26.08.2013 | 20:35 Uhr
geschrieben von Matthias Eddins

Stadtverwaltung Reinheim (Reinheim)

Feuchter Keller durch Rohrbruch! Stadt lehnt Ansprüche ab!

Wir haben vor unserem Haus ein gebrochenes Abflussrohr über Jahre gehabt. Der Schaden wurde leider erst sichtbar, nachdem die Straße abgesackt war. Der Bauarbeiter fragte noch, ob wir ein Problem am Haus hätten. Ich erwiderte: Ja, der Keller ist relativ feucht, so dass einige Fliesen abgehen. Ich habe daraufhin bei der Stadt Reinheim eine Schadensmeldung eingereicht.

Der Schaden wurde durch die Versicherung ohne Begutachtung abgelehnt, da man das hohe Grundwasser wegen des vielen Regens für schuldig hält. Ein Widerspruch war zwecklos, man erwiderte, es wäre unser Problem, wir sollen ein teures Gutachten erstellen lassen.

So sind wohl die Städte, nehmen kräftig Grundsteuer, aber wenn ein Schaden vorliegt, keine Hilfe.

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Meine Forderung an Stadtverwaltung Reinheim: Eintreten für den entstandenen Schaden im Keller


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


03.09.2013 | 06:54
von Matthias Eddins noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich bisher niemand gemeldet? Aber auf dem Amt dauert das ja immer etwas länger, bis man aufwacht.




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