Durch E.ON gelöste Beschwerde. | 689 Views | 11.09.2013 | 14:48 Uhr
geschrieben von Kerstin Bathel

E.ON SE (Düsseldorf)

E.ON reagiert auf nix! Kurz vor Strom- und Gasabstellung

Bestell-/Kundennummer: 232005413000 /232006204199

Ich finde es eine bodenlose Frechheit, einer kleinen Familie mit einen behinderten Kind Strom und Gas abzustellen

SCHLAGWORTE

Man ruft bei der E.ON an und man bekommt gesagt, dass da keine offene Beträge mehr sind. Dann soll man noch mal anrufen, und da bekommt man zu hören, man solle 941,40 € zahlen, dann hieß es, dass ich nur noch 766,80 € zahlen soll. Dann hieß es, wenn ich je die Hälfte Strom und Gas bezahle, dann wird es nicht gesperrt.

Nach 24 Stunden wurde behauptet, das es nie zu diesem Gespräch gekommen sei. Sechs E-Mails wurde abgeschickt von meiner Seite, keine wurde beantwortet. In der E-Mail habe ich geschrieben, dass wir den Rest in Ratenzahlung mit dem Abschlag überweisen. Darauf habe ich immer noch keine Antwort.

Ich habe alle Belege von E.ON, und danach wurde alles überwiesen. Ich bin alles durch gegangen, da ist mir aufgefallen, dass ich einmal 180,-- € überwiesen habe, davon wurden nur 90,-- € berechnet. Dazu wurde mir am Telefonart gesagt, dass es aufgeteilt wurde, was aber nicht angehen kann, da ich alles seperat überweise!

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Meine Forderung an E.ON SE: Dringende Klärung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
16.09.2013 | 09:57
Firmen-Antwort von: E.ON SE
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrte Frau Barthel,

gern haben wir uns mit dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt und unsere Vorgehensweise erläutert. Bitte setzen Sie sich zur weiteren Sachverhaltsklärung mit Ihrem Rechtsanwalt in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.09.2013 | 09:01
von Panos Tzeremes | Regelverstoß melden
Schalten Sie einen Anwalt ein oder gehen Sie zum Verbraucherschutz, einen in Ihrer Nähe und versuchen Sie erstmal die Sperrung zu umgehen bis der Sachverhalt eindeutig geklärt ist. Vielleicht kann Ihnen auch die Bundesnetzagentur helfen. Adressen finden Sie im Internet.

19.09.2013 | 10:33
von Kerstin Bathel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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