Durch Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gelöste Beschwerde. | 2198 Views | 15.10.2013 | 00:04 Uhr
geschrieben von Silke Zöller

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Frankfurt)

Zahlung Übergangsgeld massiv verzögert

Bestell-/Kundennummer: 38 040570 Z 507 Arbeitsgruppe 5411

Anspruch Übergangsgeld vom 30.7-13-2.9.13

SCHLAGWORTE

Bis 1.8.13 Reha, danach ab 19.8.13 Wiedereingliederung.

Abbruch Wiedereingliederung am 2.9. aus gesundheitl. Gründen.

Erhaltene Zahlung am 5.9.13 für die Tage 29+30.7.

Auf Anfrage meinerseits, Mitte Sept., warum nur für die beiden Tage gezahlt wurde,

hieß es, der Vorgang sei in Bearbeitung. Auch bei späterer nochmaliger Anfrage,

bekam ich die gleiche Info. In der letzen Septemberwoche erhielt ich einen Anruf,

mit der Mitteilung, der vorgelegte Kindergeldbescheid sei ja nun nicht mehr aktuell,

gelte nur für den Monat August und ich müsse für die beiden Tage im Sept.,

einen neuen Nachweis beantragen. Dies habe ich unverzüglich nochmals getan

und eingereicht. Danach hörte ich wieder nichts von der KBS.

Auf erneute Anfrage meinerseits, hieß es dann, ich benötige nun auch noch einen Nachweis meines Arbeitgebers, über den Teilnahmezeitraum der Wiedereingliederung.

(Als ich jedoch am 2.9. den Abbruch der KBS mitteilte, hieß es lediglich, ich solle diesen

schriftlich mitteilen, was ich auch am 3.9. per E-Mail getan habe. Vordrucke o. ä. hatte

ich nicht). Im Okt. erhielt ich dann einen Bescheid, über eine Zahlung vom 1.9.-19.9.

Dieser wurde jedoch Tags darauf, bereits schon wieder korrigiert. Letztendlich bekam

ich jedoch eine geringe Zahlung für diese Tage im Okt. angewiesen.

Nun ist auch dieser Monat fast zu Ende und die Hälfte der Zahlung steht noch immer aus, da ich den verspätet (Okt.) geforderten Vordruck der KBS, noch nicht vom

Arbeitgeber ausgefüllt bekam. Kurzum heißt dies, dass vor Nov. augenscheinlich auch nicht mit einer Zahlung zu rechnen ist, obwohl es sich um den Monat August handelt,

welcher noch aussteht. Eine Mitteilung meinerseits an die Geschäftsleitung,

blieb seit Wochen unbeantwortet. Im Umkehrschluß heißt dies alles;

hätte ich nicht zwischendurch immer wieder initiativ nachgefragt bei der KBS,

wäre wohl noch gar nichts geschehen. Wer dann negativer Weise, noch alleinstehend

ist, kann im Zweifelsfalle, bei so viel Verzögerung, noch Hartz 4 beantragen.

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Kommentare und Trackbacks (4)


22.10.2013 | 10:43
von Silke Zöller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich noch nichts geändert.
Die Bestätigung des Arbeitgebers liegt inzw.
auch seit einer Woche vor, doch ich habe weder
einen Bescheid, noch eine Zahlung, noch einen
Anruf o. ä. erhalten. (PS: ich habe im Beschwerdetext, einen Zahlungszeitraum vom 1.9-19.9 benannt. Es soll natürlich 1.8-19.8
heißen)


29.10.2013 | 10:17
von Silke Zöller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Bearbeitung ist nicht einmal mehr nötig,
aber dennoch scheint man nicht in der Lage,
rückständige Vorgänge zu bearbeiten.


01.11.2013 | 14:58
von Silke Zöller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zahlung gerade erhalten. Allerdings hatte sich die Hauptstelle auch noch bemüht. Der Fehler lag in Frankfurt und hätte ich nicht entsprechende Nachweise gehabt, wäre dieser wohl immer noch nicht gefunden.
Vorausschauende Organisation war schon so manchem Unternehmen von Vorteil.


05.12.2013 | 20:11
von Silke Zöller gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider ausschließlich durch Eigeninitiative.
Ein Kollege berichtet mir von gleicher Bearbeitungs-Problematik, die er aktuell
bei selbiger Stelle, erlebt.




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