Durch Foot Locker endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 2709 Views | 15.10.2013 | 16:23 Uhr
geschrieben von J. Lüdtke

Foot Locker (Bremen)

Umtausch verweigert!

Am 23.09.2013 war ich in der Foot Locker Filiale in der Bremer Sögestraße um mir mit einem Geburtstagsgutschein ein neues Paar Chucks zu kaufen.

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Ich fragte nach einem dunkelgrünen Paar in Größe 45 doch leider war diese Größe nicht mehr vorhanden und so probierte ich sie in Größe 44 aus. Die Schuhe saßen zwar etwas enger als meine anderen aber im ersten Moment trotzdem bequem. Ich entschloss mich somit sie zu kaufen.

Als ich die Schuhe später am Tag nochmal Zuhause vor dem Spiegel anprobierte und ein wenig in ihnen in der Wohnung auf und ab lief, gefielen sie mir jedoch nicht mehr so gut. Sie waren doch ein wenig zu eng um sie dauerhaft tragen zu können. Gut, das ist mein Fehler. ich habe mich von der Euphorie des Schuhkaufs mitreißen lassen. Also entschied ich die Schuhe das nächste Mal in der Stadt umzutauschen, packte sie zurück in den Karton und stellte sie in den Flur.

Heute ist der 15.10.2013, ja ein wenig spät zum Umtausch aber durch den Semesterbeginn und eine Nachschreibeklausur bin ich einfach nicht früher dazu gekommen deswegen in die Stadt zu fahren. Also fuhr ich heute zu der Filiale und wollte die Schuhe umtauschen. Ich sprach einen Verkäufer an und bat um einen Umtausch,

SCHLAGWORTE
dieser schaute sich die Schuhe an, speziell natürlich die Sohle. Er sagte mir das er den Schuh nicht zurücknehmen würde, da er getragen sei. Ich verneinte dies und fragte ihn wie er darauf kommen würde, er zeigte auf den weißen Rand welcher bündig zur Sohle abschließt (auf die Stelle die man auf dem Foto mit der Sohle sieht) und behauptete die bräunliche Verfärbung dieser würde das beweisen. Ich verneinte dies erneut und sagte das sobald ich den Schuh hier im Laden anprobieren würde ja schon Spuren auf der Sohle zu sehen sein woraufhin er mich zu einem anderen Verkäufer schickte. Ich fragte den anderen Verkäufer ob er finden würde, dass diese Schuhe getragen aussehen und zeigte ihm die Stelle an der Sohle des Schuhs. Er schaute sich den Schuh genau an wirkte aber wesentlich zögerlicher und sagte zu mir das es ja blöd sei weil er den Schuh ja nicht mehr verkaufen könne. In der Zwischenzeit war der andere Verkäufer zurück an der Kasse und verkaufte einer Kundin ein paar weiße Schuhe, er nahm den Schuh hielt ihn mir ins Gesicht und meinte "Da siehst du, einmal anprobiert keine Verfärbungen! " worauf ich meinte das es ja auch nicht um den Schuh sondern um meinen ginge. Mir gingen langsam die Argumente aus und da ich ja kein Recht auf einen Umtausch hatte verließ ich den Laden.

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Was mir leider in dem Moment nicht eingefallen war ist, dass die Sohle des dunkelgrünen Converse Chuck BRAUN ist und mit einem leichtem BRAUNEN Fließ überzogen ist was der Aufnahme von Staub und Dreck (auch in einem Foot Locker Laden) bestimmt nicht hinderlich ist. Zusätzlich dazu wird er in einem BRAUNEN Karton geliefert welcher ebenfalls bestimmt nicht frei von Dreck ist welcher diese leichten Verfärbungen hervorrufen könnte. Ich weiß nichtmal wie die Schuhe von unten aussahen als ich sie gekauft hatte. welcher Kunde der sich nach dem anprobieren entschließt die Schuhe zu kaufen untersucht diese anschließend auf Gebrauchsspuren der Sohle!

Ich habe nun also 65 Euro für Schuhe ausgegeben die ich ca. 5-8 Minuten (incl. Ladenaufenthalt) in geschlossenen Räumen getragen habe und in der Größe auch nicht auf dauer werde tragen können.

Nach dieser Erfahrung sind die Begriffe KUNDENFREUNDLICHKEIT, KUNDENZUFRIEDENHEIT, KUNDENBINDUNG und an aller erster Stelle KULANZ anscheinende Begriffe, die sich nicht mit der Firma "Foot Locker" vereinbaren lassen. Ich hoffe das irgendjemand von Foot Locker sich auf diese Beschwerde meldet um doch noch zu beweisen das ihnen wenigstens einer dieser Begriffe etwas bedeutet, anonsten war das mein letzter Kauf bei Foot Locker.

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Meine Forderung an Foot Locker: Umtausch der Schuhe in ein Paar der Größe 45!


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Kommentare und Trackbacks (3)


16.10.2013 | 11:02
von J. Lüdtke | Regelverstoß melden
Darum geht es doch überhaupt nicht, wenn Sie so argumentieren wäre ja jegliche Ware, welche umgetauscht wird nicht mehr zu verkaufen. Woher soll denn der Kunde wissen ob dieses Paar Schuhe oder welcher Artikel auch immer aus einem Umtausch kommt? Vielleicht haben Sie auch schonmal etwas Umgetauschtes zum vollen Preis gekauft.

Grundsätzlich besteht kein Recht auf Umtausch, wirbt aber eine Firma damit, dass man die Ware bis zu 28 Tagen nach dem Kauf umtauschen kann (was auf dem Bon steht) sind sie auch daran gebunden. Sie lehnen den Umtausch jedoch mit der Begründung ab das die Schuhe getragen sein, was nicht der Fall ist. Oder finden Sie das die Schuhe getragen aussehen?

06.11.2013 | 17:58
von J. Lüdtke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion Seitens Foot Locker.


27.11.2013 | 23:31
von J. Lüdtke endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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