Durch ZBT-International Trading gelöste Beschwerde. | 7118 Views | 21.10.2013 | 13:29 Uhr
geschrieben von Friedhelm Ernst

ZBT-International Trading GmbH (Hamburg)

Vorsicht bei amazon-Händler: ZBT drückt sich vor Gewährleistung!

Bestell-/Kundennummer: amazon-Bestellnummer: 302-2804252-7778704

5 IP-Cams gekauft, davon ist eine nach 19 Monaten ausgefallen. Kein Problem, es gibt ja deutsches Gewährleistungsrecht und amazon-Händler sind im allgemeinen auch sehr kundenfreundlich. Denkste!

SCHLAGWORTE

Auf meine ausführliche Fehlerbeschreibung und Bitte hin, mir einen Retourenaufkleber zuzusenden, um die defekte Kamera überprüfen und ggf. reparieren zu lassen, kam die Mailantwort des Händlers (wörtlich zitiert): "Da der Kauf schon über ein Jahr ist, bieten Sie bitte den gültigen Beweis an, dass der Defekt oder Mangel bereits beim Kauf bestanden hatten."

Da ich leider keine Elektronikerausbildung habe, kann ich nur den gültigen Beweis anbieten: "Kamera funktionierte einwandfrei bis letzte Woche; keine Ahnung, warum!"

Der Händler spielt natürlich auf die sogenannte "Beweislastumkehr" an, die in der Regel nach sechs Monaten ab Kaufdatum eintritt.

Dabei wird aber in den überwiegenden Fällen in der Rechtsprechung für den Käufer entschieden, da es ihm bei Kleinelektronikwaren in der Regel nicht möglich ist, ohne aufwändige Fachgutachten, deren Kosten den Kaufpreis bei Weitem übersteigen, dem Händler diesen Sachmangel als von vorherein bestehend zu beweisen.

Was soll's, bevor wir uns über Beweislasten unterhalten, sollte erstmal der Fehler (Sachmangel) bestimmt werden (vielleicht nur ein Software-Mangel) und zwar vom Händler, der dieses Produkt vertreibt. Wenn er das ablehnt, handelt er nicht nur schofelig, sondern er verletzt auch geltendes Recht!

Auf alle Fälle ist dies ein unverschämter Versuch, die gesetzliche Gewährleistung unrechtmäßig einzuschränken.

An die, welche sich mit der Absicht tragen, diesen Händler zu bemühen, sei Vorsicht angeraten.

Mit amazon habe ich bereits Kontakt aufgenommen. Auch habe ich dem Händler entsprechend geantwortet, dass es in Deutschland nicht ausreicht, rechtliche Belehrungen (falsch) aus "wikipedia" zu kopieren und per Mail zu versenden. Bisher habe ich keine Reaktion erhalten.

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Meine Forderung an ZBT-International Trading GmbH: Kostenfreie Annahme des Geräts zur Fehlerbestimmung und Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung!


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


21.10.2013 | 13:30
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


28.10.2013 | 15:45
von Friedhelm Ernst noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Friedhelm Ernst Keine Reaktion der Firma, trotz Intervention von "amazon". Wie sich herausstellte, sind die von ZBT International Trading genannten Telefon- und Fax-Erreichbarkeiten nicht existent. Auch darüber wurde "amazon" in Kenntnis gesetzt und handelt hoffentlich.

Ich habe die Kamera verpackt und an den Händler auf eigene Kosten zur Fehlersuche zurückgeschickt. Ferner habe ich ZBT schriftlich mit einer 2-Wochen-Frist in Verzug gesetzt, entweder die Kamera zu reparieren oder sie mir zu ersetzen; danach läuft die Angelegenheit über ein Zivilklageverfahren.


06.11.2013 | 13:05
von Friedhelm Ernst gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Friedhelm Ernst Und plötzlich kam kommentarlos eine neue Kamera gleichen Typs.
Schade, dass es nicht gleich so ging.
Weniger hartnäckige gehen leer aus.
Deshalb: Immer dranbleiben, es lohnt sich!




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