782 Views | 08.05.2009 | 15:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1930421

Jobcenter Bochum (Bochum)

Kein Wohnungswechsel

Wir bekommen Hartz IV. Ich habe mich an die ARGE Bochum gewandt, da meine Wohnung unbewohnbar geworden ist. Ich habe zwei kleine Kinder (zwei und fünf Jahre alt), mein Mann hat Asthma.

Wir hatten in sechs Monaten zwei Mal Wasserschaden. Der Vermieter weigert sich, die defekte Decke zu reparieren, geschweige denn die Kosten zu übernehmen. Die Wohnung besteht überwiegend aus Rigipsplatten. Die Wände haben Risse. Über den Rigipsdecken ist alles verschimmelt. Wir wohnen im EG, in der Nacht werden wir von vorbei laufenden Leuten belästigt, sie klopfen an die Scheiben und schreien herum.

Die ARGE weigert sich, einem Wohnungswechsel zuzustimmen, da ein Umzug unnötig sei. Sollten wir trotzdem umziehen wollen, müssten wir alle Kosten selber tragen. Dazu sind wir aber nicht in der Lage.

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Meine Forderung an Jobcenter Bochum: Eine Zustimmung zum Wohnungswechsel


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Kommentare und Trackbacks (4)


08.05.2009 | 15:44
von Cappo | Regelverstoß melden
Den einzigen Rat, den ich Ihnen da geben kann - gehen Sie zum Gesundheitsamt und sagen denen mal, wie Ihre Wohnung aussieht. Vielleicht kommt dann Bewegung in die Sache. Ausserdem rate ich Ihnen, sich einen Anwalt zu nehemen. Das können sie sich mit der Prozesskostenhilfe auch als Hartz4 Empfänger leisten.

Cappo

08.05.2009 | 17:40
von Nikki | Regelverstoß melden
Typisch ARGE kann man da nur sagen. (Übrigens "hi" Cappo). Also es gibt da noch zwei andere Möglichkeiten und zwar:
Möglichkeit 1:
Sie melden sich umgehend beim Mieterverein an (es kostet 48 Euro im Jahr), wird gleich bei Anmeldung bezahlt und Sie bekommen sofort den nächstmöglichen Beratungstermin bei einem der Anwälte. Der kann beim Vermieter Druck machen und bestätigen, dass der Umzug notwendig ist.
Möglichkeit 2:
Sie gehen zum örtlichen Caritasverband. Dort wird Ihnen auf jeden Fall geholfen, ob es jetzt darum geht, den dringend erforderlichen Umzug bei der ARGE durchzusetzen oder um finanzielle Unterstützung.

08.05.2009 | 17:41
von Steve | Regelverstoß melden
Die Decke muss der Vermieter wieder sanieren, solange er das nicht macht würde ich einen Teil der Miete einbehalten. Wenn weniger Geld kommt werden Vermieter meist Aktiv.

22.09.2009 | 17:42
von ReclaBoxler-1930421 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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