Von mr. nexnet beantwortete Beschwerde. | 1400 Views | 07.11.2013 | 18:01 Uhr
geschrieben von Andrea Behrendt

mr. nexnet GmbH (Berlin)

Mahnung wegen unberechtigter Forderung

Bestell-/Kundennummer: Debitorennr. 7007182045.

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 13.04.2012 erhielt ich eine Rechnung meines Telefonanbieters Unitymedia über 3,97 €. Hierbei handelte es sich um einen Anruf bei einer Servicerufnummer. Die Abrechnung dieser Dienste erfolgte durch die Firma mr. nexnet GmbH. Ich habe den Betrag umgehend auf das von Unitymedia angegebene Konto überwiesen. Kurze Zeit später bekam ich eine Mahnung von mr. nexnet, diesmal über 6,97 €, da angeblich kein Zahlungseingang festgestellt wurde. Allerdings wurde mir hier eine andere Kontonummer als von Unitymedia mitgeteilt. Obwohl ich die Zahlung der ursprünglichen Rechnung einwandfrei durch einen Kontoauszug belegen konnte, erhielt ich weitere Mahnungen u. a. von der Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede. Die bisher letzte Zahlungsaufforderung kam im Oktober von der Firma accredis und beläuft sich inzwischen auf 63,75 €.

Sollten Sie Kopien des bisher geführten Schriftwechsels benötigen, stelle ich Ihnen diese gern zur Verfügung.

Die Anschrift der Firma mr. nexnet lautet:

mr. nexnet GmbH

Abteilung P1

Postfach 303220

10729 Berlin

betr. Debitorennr. 7007182045.

Anschrift accredis:

accredis

Inkasso- und Kreditabwicklungs-GmbH

Postfach 92 03 54

51153 Köln

Aktenzeichen: 12226211

Ich hoffe sehr, dass Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen können, denn das Ganze ist sehr ärgerlich und belastend,

Mit freundlichen Grüßen.

Andrea Behrendt

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Meine Forderung an mr. nexnet GmbH: Einstellung der Mahnungen


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
19.12.2013 | 11:50
Firmen-Antwort von: mr. nexnet GmbH
Abteilung: Public Relations

Liebes Team der ReclaBox, sehr geehrte Frau Behrendt,

am 13.04.2012 erhielt Frau Behrendt eine Rechnung ihrer Telefongesellschaft Unitymedia in Höhe von € 3,97. In dieser Rechnung wurden Verbindungen der telegate AG für die Nutzung von Sonderrufnummern abgerechnet.

Am 12.05.2012 meldete Unitymedia der telegate AG diese Forderung von € 3,97 als nicht bezahlt. Die mr. nexnet GmbH ist Dienstleister für das Forderungsmanagement der telegate AG und hat deshalb am 14.05.2013 eine Mahnung an Frau Behrendt versandt.

Da diese Mahnung nicht bezahlt wurde erhielt die Kundin am 31.05.2012 eine Mahnung der für die mr. nexnet GmbH tätigen Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede.

Nach mehreren anwaltlichen Schreiben wurde Frau Behrendt am 30.10.2012 durch die the collection group GmbH in einer Inkassomahnung darüber informiert, dass die Rechtsanwaltskanzlei Bussek & Mengede das Mandat für die Forderung zurückgegeben hat und die mr. nexnet GmbH nunmehr die the collection group GmbH mit der weiteren Geltendmachung beauftragt hat.

Es gab mehrfachen Schriftverkehr mit Frau Behrendt, sowohl mit den Rechtsanwälten Bussek und Mengede als auch mit der the collection group. Frau Behrendt gibt an, dass die Rechnung an Unitymedia bezahlt wurde. In den Antwortschreiben wurde Frau Behrendt jedoch darüber informiert, dass kein Zahlungseingang vorliegt und sie den Verbleib der Zahlung nur mit ihrer Telefongesellschaft Unitymedia klären kann und sie sich weiter in der Zahlungspflicht befindet.

Da auch die Mahnung der the collection group nicht beglichen wurde, wurde am 17.06.2013 die Forderung an die Creditreform übergeben. Die mr. nexnet GmbH hat daher leider keine Möglichkeiten in das weitere Vorgehen einzugreifen, da die Forderung nicht mehr in ihrem Besitz ist.

Wir raten Frau Behrendt sich umgehend sowohl mit Unitymedia, wie auch mit dem Inkassobüro accredis in Verbindung zu setzen und die korrekte Zahlung nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Customer Service Team der mr. nexnet GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.12.2013 | 18:32
von Andrea Behrendt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Selbstverständlich habe ich mich nach Erhalt der 1. Mahnung von mr. nexnet an Unitymedia gewandt. Dort hat man mich aber wieder an mr. nexnet verwiesen, da Unitymedia "nicht Inhaber der geltend gemachten Forderung ist". Eine Kopie dieses Antwortschreibens von Unitymedia habe ich an the collection group weitergeleitet. Eine Stellungnahme hierzu ist von diesem Unternehmen jedoch nicht erfolgt - stattdessen kamen weitere Mahnungen.


14.01.2014 | 18:33
von Andrea Behrendt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Siehe hierzu meinen Kommentar vom 22.12.2013


15.02.2014 | 19:04
von Andrea Behrendt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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