190 Views | 27.11.2013 | 16:45 Uhr
geschrieben von C. Hoelscher

Airco SystemDruckluft GmbH (Frankfurt)

Defekte Kühlung für Kompressor als geprüfte Ware verkauft

SCHLAGWORTE

Wir haben eine Kühlung und einen Kompressor bei der Firma Airco Systemdruckluft Gmbh, GF Thorsten Schröder im Oktober 2013 gekauft und vor Anlieferung bezahlt. Als die Kühlung uns erreichte, bauten wir diese am selben Tag auf. Nach der Inbetriebnahme kam es uns seltsam vor, dass die Luft nicht getrocknet wurde und noch viel Wasser in der Druckluft vorkam. Wir haben uns dann die Kühlung angeschaut und festgestellt, dass bei der Kühlung kein Wasser aus dem Schlauch kam. Wir riefen dann bei der Firma Airco Systemdruckluft in Frankfurt an und bekamen nur zu hören, dass wir es falsch aufgestellt haben und sollten ein Foto schicken. Bei dem Gerät gibt es nur 2 Anschlusse für Vor- Rücklauf der Luft, jeweils gekennzeichnet mit Pfeilen. Falsch machen kann man da wenig. Wir machten trotzdem ein Foto und schickten es zu der Firma. Nachdem sich die Firma nicht meldete, riefen wir erneut an. Man könne es sich nicht erklären und ein Händlerkollege aus unserer Nähe würde sich das Problem anschauen. Wieder passierte nichts. Wir forderten die Firma zur Nachbesserung und Instandsetzung auf, die Frist verstrich. Wir beauftragen den Händlerkollegen. Dieser stellte schnell fest, dass das Magnetventil so "zugegammelt" war, dass es nicht mehr funktioniert und dieses schon seit längere Zeit. Wir konfrontierten die Firma, keine Reaktion, ausser wir haben keine Garantie und "Pech".

Als wir die Geräte kauften, wurde uns zugesichtert, dass "alle Geräte geprüft werden, bevor diese unser Haus verlassen" und die Geräte einwandfrei funktionieren, sonst hätten wir die Geräte gar nicht gekauft. Als die Firma allerdings unser Geld hatte, passierte nichts mehr.

Laut dem Händlerkollegen ist das Problem mit dem Magnetventil aber nicht erst "gestern" entstanden und absolut eindeutig. Er sagte, dass dieses so auffällig ist und sie die Maschine naztürlich so nicht verkauft hätte. Der Fehler musste somit vor dem Versenden bekannt gewesen sein oder dem Händer war es "scheiss egal".

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