Durch Internethandel Krause endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 282 Views | 26.11.2013 | 16:30 Uhr
geschrieben von Gerd Twisselmann

Internethandel Krause (Freital)

Akku bestellt und nicht geliefert

Bestell-/Kundennummer: Best. Nr 2175

Hallo!

SCHLAGWORTE

Am 11.9.2013 habe ich beim Internethandel Krause einen Akku bestellt und umgehend den Rechnungsbetrag überwiesen. Bis heute ist der Akku nicht geliefert. Auf mehrfache E-Mail Anfrage kam keine Antwort. Telefonisch ist nur ein Anrufbeantworter erreichbar, den man besprechen kann und auch darauf keine Antwort erhält. Am 1.11. habe ich ihm einen Einschreibebrief mit Fristsetzung zum 15.11. auf Lieferung oder Rückzahlung geschickt. Empfänger wurde lt. Sendungsverfolgung benachrichtigt und der Brief lag in der Postfiliale zur Abholung bereit. Am 18.11. erhielt ich den Brief als nicht abgeholt zurück.

Eigendlich lohnt sich bei einem Rechnungsbetrag von 45,65 der Weg zum Anwalt nicht. Da angesichts der bereits vorliegenden Beschwerden die Vermutung nahe liegt, daß die Nichtbelieferung und Aussitzens anscheinend zum "Geschäftmodell" des Internethandel Krause gehört, sollte im Rahmen der Zivilcourage dennoch dieser Weg beschritten werden. Ich habe schon Kontakt zu einem Anwalt in Freital aufgenommen.

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Meine Forderung an Internethandel Krause: Erstattung des Rechnungsbetrages von 45,65 + weiterer entstandener Kosten


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


03.12.2013 | 17:03
von Gerd Twisselmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der Herrn Krause bis zum 5.12. eine Frist gesetzt hat meinen Kaufbetrag und sämtliche in diesem Fall aufgelaufene Kosten (z. Zt. 133,62 Euro) zu bezahlen. Wenn er nicht zahlt, geht es vor Gericht. Ich denke auch an eine Strafanzeige wegen Betrug, an die sich andere Geschädigte anschließen sollten.


22.12.2013 | 16:33
von Gerd Twisselmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da Herr Krause die vom Anwalt gesetzte Frist auch Verstreichen ließ, hat mein Anwalt am 17.12. einen Mahnbescheid beantragt. Zusätzlich habe ich bei der sächs. Onlinepolizeiwache https://www.polizei.sachsen.de/onlinewache/onlinewache.asp Strafanzeige wegen Betruges gegen Herrn Krause gestellt.
Langsam dürfte die "Aussitzpraxis" Herrn Krause richtig teuer kommen.


22.02.2014 | 20:47
von Gerd Twisselmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe Nachricht von meinem Anwalt erhalten. Herr Krause hat sein Gewerbe am 28.01.14 abgemeldet. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld wurde abgelehnt. Aufgrund seiner Vermögensverhältnisse und Unterhaltsverpflichtungen hat eine Pfändung z. Zt. keinen Erfolg. Ein Strafverfahren steht im September an. Die bisher aufgelaufenen Kosten von 207 Euro muß ich nun selber tragen. Wenn es mitgeholfen hat, die Machenschaften des Herrn Krause zu unterbinden, hat es wenigstens einen Sinn.
Mit freundlichen Gruß
Gerd Twisselmann




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