Durch Techniker Krankenkasse gelöste Beschwerde. | 1299 Views | 27.11.2013 | 16:57 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7145871

Techniker Krankenkasse (Passau)

Krankenkasse zahlt Haushaltshilfe nicht

Ich habe seit 3 Jahren chronische Nasennebenhöhlenentzündung (meist von Herbst bis Frühjahr durchgehend) und dadurch auch mittlerweise Asthma.

SCHLAGWORTE

Nun wollte ich eine OP vornehmen lassen, in der Hoffnung, dass sich der Zustand endlich verbessert. Ich habe eine 3 jährige Tochter und arbeite 6 Stunden am Tag. In der Zeit ist das Kind im Kindergarten. Mein Mann arbeitet 55 km entfernt Vollzeit und ist von 6:00 - 18:00 Uhr außer Haus.

Für die Zeit der OP und die anschließend Krankschreibung brauche ich jemand, der sich um das Kind und den Haushalt kümmert. Oma und Opa sind zu alt und wohnen zu weit weg (400 und 800 km) und sonst haben wir niemanden. Also war ich der Meinung die Krankenkasse zahlt in der Zeit meines Ausfalls die Zeit meines Mannes, in der er zu Hause bleiben muss, um sich um Kind und Haushalt zu kümmern. Aber Fehlanzeige.

Die freundliche Dame am Telefon erklärte mir, dass das Kind ja jetzt auch in den Kindergarten geht und dass diese Zeit von der evtl. gewährten Haushaltshilfe meines Mannes abgezogen werden muss. Die Betreuung für mich und Haushalt war uninteressant.

Das mein Mann aufgrund der Kindergartenzeiten maximal 3 Stunden seiner Arbeit nachgehend könnte, interessiert da wohl niemanden. Und das die (evtl.) Kostenerstattung dieser 3 Stunden durch die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle aufgebraucht werden, war auch nicht von Interesse. Dann soll mein Mann eben den Jahresurlaub für diese Zeit verwenden, war die Aussage der Dame. Auch vom Kindergarten abmelden in der Zeit ist nicht möglich.

Zwischenzeitlich kam der Vorschlag, dass ich mir anschließend ein Stellungnahme vom Arzt ausfertigen lassen kann, warum er eine Haushaltshilfe befürwortet. Vielleicht habe ich Glück und es wird nach der OP evtl. oder vielleicht doch mehr gewährt? Man weiß es nicht.

Zum Schluss wollte sie mich wohl nur noch aus der Leitung haben und wiederholte immer wieder, dass Sie mir den Antrag zuschicken will und wir uns ja überlegen können, wie wir das Problem lösen können. Erst meinte sie, zumindest die Zeit für die OP würde voll bezahlt am Ende den Gesprächs war aber auch das kein Thema mehr. Schuld an allem sei der Gesetzgeber.

Ich werde hier also dafür bestraft, dass ich arbeiten gehe und mein Kind dafür öffentlich betreuen lasse. Wenn ich krank werde, Pech gehabt. Notfalls können wir den Urlaub verwenden. Hauptsache die Beiträge stimmen. Alternative: OP ausfallen lassen. Danke liebe TKK Passau.

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Meine Forderung an Techniker Krankenkasse: Bei der Sache bin ich einfach nur schockiert.


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Kommentare und Trackbacks (4)


28.11.2013 | 08:51
von ReclaBoxler-7145871 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


01.12.2013 | 09:09
von Maik Beer | Regelverstoß melden
Wo ist das problem? warum kann dein Mann nicht 1 tag frei nehmen? keine lust? ^^ also mal ehrlich wenn meine Frau wohin muß was wichtig ist. nehme ich mir frei für mein kind

05.12.2013 | 09:29
von ReclaBoxler-7145871 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich wurde von einer TKK Mitarbeiterin angerufen, die mit mir den Sachverhalt nochmals besprochen hat. Bei diesem Gespräch konnten einige Dinge geklärt werden, die man mir vorher anders beschrieben hatte. Somit ist das Problem für mich erledigt.


05.12.2013 | 09:32
von ReclaBoxler-7145871 | Regelverstoß melden
 spider monkey Maik Beer

Es ging nicht um 1 Tag, das habe ich auch nirgends gesagt. Der Krankenhausaufenthalt allein liegt bei 5 Tagen.

05.12.2013 | 09:32
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