Zuckerfrei Frauenfitness (Berlin)
Junge Mutter im Würgegriff eines Fitnesscenters
Am 20.07.2006 habe ich einen Fitnessvertrag beim Citi Frauen Fitness in der Scharnweberstrasse 90 in Berlin abgeschlossen (mittlerweile heißt das Fitnesscenter "Zuckerfrei Frauenfitness"). Ca. 6 Wochen später wurde ich mit unserem 3. Kind Schwanger.
Ich konsultierte sogleich das besagte Fitnesscenter, um zu erfragen, welche Möglichkeiten für mich bestehen, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen.
Mir wurde von einer “freundlichen“ Mitarbeiterin mitgeteilt, dass Sie keine Möglichkeit sehe, mich aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen. Vielmehr wurde mir erklärt, dass für solche Fälle die Möglichkeit der ruhenden Mitgliedschaft besteht. Ersteres hat sich nun als glatte Lüge herausgestellt!
Recherchen im Internet (meines Gatten) haben nun ergeben, dass ich sofort aus dem Vertrag entlassen werden muss (www.sr-online.de/ratgeber/910/182898.html) und die nette Mitarbeiterin dies auf meine Anfrage hin verschwiegen hat, bzw. noch immer versucht wird, dies zu verhindern.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Vertrag während der Schwangerschaft ruht,und sich einfach um die Fehlzeit verlängert, so dass man am Ende auf den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen von einem Jahr kommt.
Auf dem mir vorliegenden Vertrag steht als Vertragsabschlussdatum der 20.07.2006, und als Nutzungsbeginn 01.08.2007. Von einer ruhenden Mitgliedschaft oder ähnlichem ist dort nichts zu lesen/vermerkt. Fraglich ist, wieso dort nichts von einer ruhenden Mitgliedschaft steht??????
Die ruhende Mitgliedschaft ist laut den AGB`s für Krankheitsfälle und Wegzüge bestimmt (siehe Vertragsklauseln im Bild)Fraglich ist auch, dass sich das Vertragsjahr um die Fehlzeit verlängert. Zum Verständnis: Aus einem Jahr werden jetzt wegen der Schwangerschaft 21 Monate Vertragsdauer. Das bedeutet wenn jemand 3 Jahre Krank ist und fehlt, hat er einen 4 Jahres Vertrag mit dem Fitnesscenter abgeschlossen. Außerdem wird hier Schwangerschaft und Krankheit gleichgestellt.
Da aber (wie schon erwähnt) in meinem Vertrag als Nutzungsbeginn der 01.08.2007 eingetragen ist, habe ich erst mal fristgemäß (von einem Jahr ausgehend) gekündigt. Ich habe dann auch recht flott eine schriftliche Antwort Seitens des Fitnesscenters bekommen.
Dort steht im Original: "Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung. Ihre Mitgliedschaft endet somit am 30.04.2009. Wir bedauern Ihre Entscheidung. Selbstverständlich können Sie bis zum 30.04.2009 am Training teilnehmen. Auf Grund Ihrer Ruhezeit in dem Zeitraum vom 01.10.2006 – 30.06.2007 verlängert Sich Ihre Mitgliedschaft entsprechend."
Wir haben uns nun vor ca. 2 Wochen mit meinem Mann die AGB s im Anhang genauer durchgelesen (habe ich eingescannt, siehe Bild: Bitte jetzt lesen), und anschließend im Internet nach der Rechtslage recherchiert und festgestellt, dass laut § 314 BGB der Vertrag bei Änderung der Lebensumstände „aus wichtigen Gründen“ sofort gekündigt werden kann (www.sr-online.de/ratgeber/910/182898.html)
Da abgesehen von unserem mittlerweile einjährigen Sohn auch unserer Ältester seit dem Schulanfang in diesem Jahr aus wichtigem Grund (wir wohnen in einem Problembezirk), die Schule wechseln musste, und letzteres noch einmal fast 2 Std. Fahr- bzw. Zeitaufwand zusätzlich für uns darstellt, und auch dieser Umstand zuvor nicht abzuschätzen war, schien uns nun alles erfüllt, um auf § 314 BGB zurückzugreifen und eine außerordentliche und sofortige Vertrags-Kündigung geltend zu machen. Abgesehen davon dass man als schwangere nicht krank ist. Zumindest sehen wir ein Baby als Bereicherung.
Also schrieben wir erneut eine Kündigung (diesmal eine Außerordentliche mit sofortiger Wirksamkeit), und wiesen sowohl auf die Lebensumstände, als auch auf den eingetragenen Nutzungsbeginn im Vertrag hin. Dem Fitnesscenter wurde eine Frist bis zum 21.05.2008
gesetzt, sich bitte schriftlich zu äußern und die außerordentliche Kündigung zu bestätigen, bzw. mir die fehlenden Unterlagen zur ruhenden Mitgliedschaft mitzuschicken!Schriftliche Antwort oder Bestätigung? Bis jetzt Fehlanzeige! Am Samstag den 10.05.2008 bekam ich dann einen Anruf von einer mir unbekannten Mitarbeiterin des Citi Fitnesscenters in der Scharnweberstraße!
Da könne man leider nichts machen, eine Außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB wäre nicht möglich. Dies wäre nur während der Schwangerschaft möglich gewesen .......
Mit anderen Worten: Es wird auf die wundersame und fragwürdige Vertragsverlängerung bestanden.
Offensichtlich scheinen die zu glauben, mein Bauchinhalt (aus der Schwangerschaft), hätte sich hinterher in Luft aufgelöst, und Schwangere sind einfach nur krank (siehe AGB’s).
Liebe Citi Frauen Fitnesscenter Mitarbeiter, ich werde jetzt noch genau bis zu meiner Fristsetzung am 21.05.2008 warten. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Bestätigung von Ihnen eintrudelt, wandert der ganze Vorgang zu meinem Anwalt!
Ferner werden Sie zusätzlich zur E-Mail ein Kärtchen von mir, mit einer Beschwerde ID erhalten. Damit alle Leser auch wissen, dass sie 100% von dieser Beschwerde auf ReclaBox in Kenntnis gesetzt wurden, falls hier keine schriftliche Antwort Ihrerseits erfolgen sollte.
Außerdem, versteht sich von selbst, dass der Abbuchungsauftrag in den nächsten Tagen (sobald ich die Zeit finde), bis zu einer endgültigen Klärung Ihres fragwürdigen Gebarens storniert wird.
Bitte ruft mich nicht mehr an! Sondern schickt mir alles schriftlich, wie in meinem Kündigungsschreiben erbeten!
Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich die Leser hier über das weitere Verhalten Ihres Fitnesscenters auf dem laufenden halten werde, bzw. diese Beschwerde von mir in diverse soziale Bookmarksysteme hinterlegt wird.
20.05.2008 | 12:42
Abteilung: Fitness
Zur Beschwerde vom 12.05.2008 möchte sich das Fitnessstudio Zuckerfei Frauenfitness wie folgt äußern:
Unser Fitnessstudio hat den Vertrag von Frau Pohl ( Beginn 01.08.2006 ) übernommen, der wegen Schwangerschaft auf Wunsch der Kundin vom Oktober 2006 bis Juni 2007, geruht hat. Frau Pohl hätte selbstverständlich die Möglichkeit gehabt wegen einer Schwangerschaft einen laufenden Vertrag zu kündigen dies hat Sie aber nicht getan, sondern mit dem Studio einen ruhenden Vertrag vereinbart. Eine Kündigung des Vertrags von Frau Pohl, wegen Schwangerschaft, lag dem Studio zu dieser Zeit also nicht vor. Die 9 Monate Auszeit von Frau Pohl wurden an den Vertrag angehangen wie mit Ihr besprochen.
3 Monate vor Ablauf des Vertrags, im Februar 2008, hätte Frau Pohl die Möglichkeit gehabt den Vertrag fristgerecht zu kündigen, der dann zum 30.04.2008 geendet hätte.
Eine Kündigung erreichte das Studio aber erst im April 2008 ( Eine Bestätigung der Kündigung wurde an Frau Pohl per Post geschickt) sodass sich der Vertrag um ein Jahr verlängert hat, bis zum 30.04.2009. Frau Pohl erklärte sich mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag mit einer Verlängerung um ein Jahr oder einer fristgemäßen Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertrags einverstanden.
Das Fitnessstudio hat sich hier völlig korrekt verhalten.
Warum kann man seine Probleme nicht mit den Leuten klären die dafür Verantwortlich sind. Hier wird nur ein 1A Fitnessstudio in den Dreck gezogen weil jemand anscheinend seine Probleme nicht geregelt bekommt und dann nach dem Motto wenn ich dennen nichts mehr kann die dafür verantwortlich sind dann eben denen die jetzt da sind.
Ich finde das eine Sauerrei und nur peinlich für die Verfasserin die sich hier eindeutig total plamiert.
Wenn, wie die Verfasserin es so schön schreibt doch klar ist das Sie aus dem Vertrag rechtlich rauskommt, warum der Streß??? Na bitte, soll sie abgebuchte sachen über die Bank zurück holen und nicht weiter zahlen wo liegt das Problem???
Meiner Meinung nach ist dieser Bericht peinlich, unnütz und sollte gelöscht werden!!!
ich finde, Sie "plamieren" :-)) sich doch hier mehr als die Beschwerdeführende!
Wie kann man nur so abfällig kommentieren.
Sie stellen die Beschwerde - und damit auch Frau Pohl !!! - als schwachsinnig dar, was ziemlich frech und ungehörig ist, und verlangen die Löschung des Berichtes! Ihren despektierlichen Kommentar verstehe ich nicht, fühlen sich von Frau Pohls Reklamation persönlich angegriffen?
Das Fitnessstudio braucht doch nur mit ein paar klärenden Zeilen zu antworten, so wie es bereits Frau Egenhofer gefordert hat. So behält und gewinnt man Kunden.
Ich habe bisher auchmit meinem Studio immer gute Erfahrungen gemacht und die Leute sind meist offen für eine Klärung, deshalb kann ich mir nicht vorstellen das das hier nicht möglich war.
MFG
Liebes Zuckerfrei Team,
offensichtlich gab es bei Ihnen einen Inhaberwechsel. Ich kann in meinem Vertrag bzw. den AGB’s die Stelle nicht finden, an der ich als Kunde zu einem neuen Besitzer wechseln müsste.
Der Paragraf 314 BGB scheint für Sie ja auch nicht zu existieren. Kein Problem: Unser Anwalt erklärt Ihnen den Paragraphen bzw. die Nummer ob ich einen Inhaberwechsel akzeptieren muss.
Morgen läuft übrigens die Frist ab, die ich Ihnen gesetzt habe, mir die Unterlagen schriftlich zu übersenden, welches Ihr Gebahren rechtfertigt. Bisher habe ich nichts bekommen, außer einer Kündigungsbestätigung mit Ihrem Wunschtermin. Aus diesem geht unter anderem der Besitzerwechsel und somit die Nichtigkeit unseres Vertragsverhältnisses hervor.
Interessant wäre da nur noch der Zeitpunkt, an dem der Besitzerwechsel stattgefunden hat, damit ich die Höhe der Rückforderung beziffern kann.
Wenn Sie mir letzteres nicht freiwillig bestätigen (inkl. die Höhe der Rückzahlung), kommen eben noch Gerichts- und Anwaltkosten hinzu. Das ganze bekommen Sie von mir gleich noch mal per Einschreiben.
Liebe Grüße,
Ihre Rebecca
Als ich schwanger wurde und gefragt habe ob die Möglichkeit besteht aus dem Vertrags- verhältnis auszusteigen. Wurde mir dies vom Fitnesscenter verneint. Gutgläubig wie ich bin habe ich es dem Fitnesscenter Personal abgenommen. So etwas nennt man mutwillige Täuschung. Davon dass ich freiwillig eine ruhende Mitgliedschaft angenommen hätte, kann also keine Rede sein!
Wg: BGB 314 § (www.sr-online.de/ratgeber/910/182898.html)
Es kommt übrigens noch zu unserem Baby dazu, dass unser großer Sohn mittlerweile einen Schulweg hat, der uns täglich ca. 2 Std. Zeit kostet. Auch dies war nicht vorhersehbar.
Aber so wie sich die Lage jetzt glücklicherweise darstellt, müssen wir uns ja nicht auf diesen Paragraphen berufen, sondern können uns auf eine fette Rückzahlung freuen!
Mir stellt sich das Ganze eher so dar als hat man die Kündigungsfrist versäumt und versucht es dann mit einer ausserordentlichen Kündigung um nicht noch ein weiteres Jahr zahlen zu müssen.
Eine Verlängerung um 1 Jahr finde ich aber schon etwas lang.