Durch ts-audio.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1085 Views | 25.12.2013 | 12:04 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1135343

ts-audio.de (Schönaich)

Verlangt im Gewährleistungsfall vorab 21,42 € Aufwandskosten!

Bestell-/Kundennummer: RE-98414

Zu meiner Erfahrung mit ts-audio.de. Zunächst habe ich beim Hersteller den defekten Türlausprecher im Wert von 34,99 € reklamiert, den ich am 07.11.2012 beim Händler Trenkenschu & Stadler GbR aus Schönaich gekauft hatte.

SCHLAGWORTE

Der Hersteller versprach, den Artikel austauschen bzw. reparieren zu lassen. Zuvor müsse ich jedoch den Sachmangel über den Händler anzeigen. Der Händler hat für den Gewährleistungsfall eine Aufwandsentschädigung von 21,42 € verlangt!

Zudem sollte die Rücksendung für den Artikel auf meine Kosten erfolgen! Das Ganze für einen reklamierten Artikel im Wert von 34,99 €!

Mir wurde vom Händler doch tatsächlich empfohlen, bei ihm einen neuen Türlautsprecher zu kaufen.

Keine Empfehlung für www.ts-audio.de. Sie nutzten meine Notsituation aus und versuchte auch im Gewährleistungsfall ordentlich Profit zu schlagen.

Dieses Verhalten ist meiner Meinung nach sehr anrüchig und nahezu [...]!

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Meine Forderung an ts-audio.de: Der Händler soll sich endlich an seine gesetzlichen Verpflichtungen halten!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.12.2013 | 13:34
Firmen-Antwort von: ts-audio.de
Abteilung: Geschäftsführung

Selbstverständlich kommen wir unseren gesetzlichen Verpflichtungen nach und tauschen Artikel im Gewährleistungsfall aus. Wie wir Ihnen jedoch bereits mehrfach mitgeteilt haben liegt unserer Meinung nach bei diesem Ersatzteil hier kein Gewährleistungsfall vor. Wir empfehlen Ihnen weiterhin sich bei einer Verbraucherschutzzentrale rechtlich beraten zu lassen.

Das wir eine Aufwandsentschädigung für die Abwicklung der Gewährleistung verlangen ist faktisch falsch und sollte von Ihnen klargestellt werden. Es ist rechtlich nicht zulässig öffentlich falsche Behauptungen aufzustellen und/oder Beleidigungen auszusprechen. Auch ist es kein geeignetes Mittel uns mehrfach stundenlang tel. zu "terrorisieren" um seine vermeintlichen Ansprüche geltend zu machen.

Warum der Hersteller einen direkten Austausch scheinbar nicht vornehmen möchte sei dahingestellt. Uns ist aber auch kein Hersteller bekannt der vom Endkunden verbaute Ersatzteile direkt austauscht.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin ein neues Ersatzteil zu kaufen.
Wenn Ihrer Meinung nach Gewährleistungsansprüche bestehen steht es Ihnen frei diese nachzuweisen und geltend zu machen.

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Kommentare und Trackbacks (8)


25.12.2013 | 20:14
von Fred S. | Regelverstoß melden
Nach § 439 Abs. 2 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, die Aufwendungen für die Durchführung der Ansprüche auf Gewährleistung zu übernehmen. Dazu gehören z. B auch Porto, Telefonkosten usw. Wieso sie hier Geld bezahlen sollen ist mir schleierhaft. Dies betrifft aber nur den Anspruch gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller. Mit dem haben sie keinen Vertrag, sondern nur mit dem Verkäufer.
Viel Erfolg!

26.12.2013 | 13:49
von ReclaBoxler-1135343 | Regelverstoß melden
Unglaublich! Der Verkäufer verdreht nunmehr die Fakten, behauptet nun doch tatsächlich keine Aufwandsentschädigung verlangt zu haben.

Hier sein Zitat:

Sehr gehrter Herr.,
wie bereits mehrfach mitgeteilt sehen wir hier keinen Gewährleistungsfall vorliegen.
Das Gerät war bei Übergabe mangelfrei. Eine kostenfreie Bearbeitung muss ich daher ablehnen.
Ich empfehle Ihnen den Kauf eines neuen Lautsprechers.
Alternativ kann ich Ihnen gegen Aufwandsentschädigung anbieten den Lautsprecher beim Hersteller reklamieren zu lassen. Die Rücksendung des Lautsprechers muss auf Ihre Kosten erfolgen. Hinzu kommen Aufwandskosten von 18 EUR netto (=21,42 EUR inkl. 19% MwSt) die vorab zu begleichen wären. Eine Garantie dass Ihre Rücksendung vom Lieferanten und dem Hersteller letztlich als Gewährleistungsfall anerkannt wird und der Lautsprecher getauscht wird kann ich Ihnen jedoch nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Marcelo Trenkenchu"

26.12.2013 | 13:55
von ReclaBoxler-1135343 | Regelverstoß melden
Danke Fred S. für Ihre Unterstützung!

26.12.2013 | 18:34
von Fred S. | Regelverstoß melden
Der Satz" Das Gerät war bei Übergabe mangelfrei" geht absolut ins Leere. Es wird ja nicht behauptet, dass das Gerät damals-bei Übergabe- kaputt war, sondern dass es seine ihm zugedachte Aufgabe in irgendeiner Form nicht erfüllte und dann die
Viel Efolg! Mängel eintraten. Der Hersteller hat im Übrigen nicht die Gewährleistung zu erfüllen sondern der Händler! Auch hier wird vom Verkäufer Unsinn geredet, der kann zwar im Innenverhältnis die Gewährleistung für den Händler übernehmen, aber das ist nicht Ihre Sache. Ihr Ansprechpartner ist und bleibt der Verkäufer. Ein Problem sehe ich allerdings: innerhalb der ersten 6 Monate wird unterstellt, dass die Sache mangelbehaftet war -hier kann sich der Händler durch Gegenbeweis entlasten - aber nach 6 Monaten liegt die Beweisführung, dass Mängel vorhanden waren ausschließlich beim Käufer. Ob Ihnen dieser Nachweis gelingt, kann ich nicht beurteilen.

29.12.2013 | 13:44
von ReclaBoxler-1135343 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Händler ist uneinsichtig. Bisher leider noch keine Lösung.


05.01.2014 | 23:30
von ReclaBoxler-1135343 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Händler meldet sich leider nicht mehr :(( ( (
Bezüglich der Beweisführung sehe ich keine Probleme, da der Hersteller ja zuvor bereits die Reparatur ggf. auch einen Austausch zugesagt hat. Das Problem liegt beim dem Händler, denn dieser verlangt von mir ZU UNRECHT eine Aufwandsentschädigung in Höhe 21,42 € sowie die Übernahme der Versandkosten.


20.01.2014 | 10:08
von ReclaBoxler-1135343 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion mehr vom Händler:(
Er ist sicherlich mit der Inrechnungstellung von weiteren Aufwandsentschädigungen in Höhe von jeweils 21,42 € beschäftigt. Ein lukratives Geschäft!


10.02.2014 | 11:20
von ReclaBoxler-1135343 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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