1946 Views | 27.12.2013 | 11:41 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2270663

HOL'AB! Getränkemarkt GmbH (Achim)

Jugendarbeitsschutzgesetz

Eine Bekannte von mir, die Tochter ist eine Aushilfskraft bei Hol Ab, sie zeigte mir ihren Arbeitsvertrag und da stand was von "Nicht mehr als max. 15 Stunden die Woche arbeiten" Ich habe mir ihren Plan angeschaut und sie hat immer über 15 Stunden und muss jeden Samstag arbeiten.

Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz § 16 (2) muss sie mindestens 2 Samstage im Monat frei bekommen. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, dass eine Jugendliche jeden Samstag arbeiten muss, achten sie gar nicht auf das Privatleben?

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Meine Forderung an HOL'AB! Getränkemarkt GmbH: Gerechtere Arbeitszeiten der Jugendlichen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


05.01.2014 | 16:52
von ReclaBoxler-2270663 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat sich die Firma nicht gemeldet.




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