350 Views | 31.12.2013 | 09:14 Uhr
geschrieben von Klaus P. Schmidt

Emmi Ultrasonic GmbH (Mörfelden-Walldorf)

Missachtung der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmunen

Bestell-/Kundennummer: 22252

Es geht um eine elektrische Ultraschallzahnbürste, gekauft am 08.06.2012.

SCHLAGWORTE

Bereits am 17.04.2013 musste ich diese wegen eines Defekts an den Hersteller zurücksenden, im Rahmen der zweijährigen Garantie. Die Reparatur hielt nicht lange, am 07.11.2013 musste ich sie ein zweites Mal zurücksenden.

Laut § 439 BGB ist der Verkäufer zur Übernahme der Transportkosten (hier: Porto für Rücksendung) verpflichtet. Obwohl ich bei beiden Rücksendungen beantragt hatte, die mir entstandenen Portokosten erstattet zu bekommen (2 x 4,90 €), reagierte die Firma nicht auf meine Forderung. Ebenso blieb eine weitere Mahnung vom 14.12.2013 ohne Reaktion.

Diese arrogante Haltung der Firma ist so kundenfeindlich wie es nur geht, zudem werden eindeutige gesetzliche Vorschriften missachtet. Offensichtlich geht die Firma davon aus, dass Kunden wegen relativ niedriger Beträge nicht vor Gericht ziehen. Klar, wer klagt schon wegen 10,00 €. Fakt bleibt aber, dass die Firma ihre gesetzlichen Verpflichtungen missachtet und in maßloser Arroganz nicht einmal auf Schreiben und Mahnungen reagiert.

Ich habe jedenfalls das letzte mal Produkte dieser Firma gekauft.

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Meine Forderung an Emmi Ultrasonic GmbH: Erstattung der beantragten Transportkosten und Entschädigung für Kosten- und Zeitaufwand für Mahnschreiben


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.12.2013 | 09:40
von Klaus P. Schmidt | Regelverstoß melden
Die AGB des Herstellers (nicht des Verkäufers!) schließen ausdrücklich eine 2jährige gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie) ein!



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