AMA Reisen GmbH (Hünxe)
Kostenerstattung!
Bestell-/Kundennummer: Buchung 2003697
Wir haben über Ab in den Urlaub im Zeitraum vom 1.05.13 bis 15.05.13, eine Pauschalreise nach Hurghada im Hotel Al Mas, Ägypten gebucht.
Als wir am 01.05.13 pünktlich um 04:20 Uhr in Genf am Flughafen einchecken wollten wurde uns der Flug nach Ägypten verweigert. Erst bekamen wir die Auskunft das sich interne Regelungen der Fluggesellschaft (Easyjet) zum 1.5.13 geändert hätten und nur noch Touristengruppen mit Personalausweis einreisen könnten. Weder auf den AGB´s der Fluggesellschaft noch in den von dem Reiseveranstalter an uns versandten Dokumenten war darauf hingewiesen worden. In den AGB´s steht zudem wortwörtlich: "
13.1.3 Anforderungen bei allen internationalen Flügen
Fluggäste auf internationalen Flügen (auch innerhalb der EU) müssen sich durch einen gültigen Reisepass ausweisen; in bestimmten Fällen ist auch ein nationaler Personalausweis zulässig, sofern zusätzlich andere relevante Dokumente wie zum Beispiel ein Visum, sofern erforderlich, vorgelegt werden.
Ein abgelaufener Reisepass ist kein gültiger Identitätsnachweis auf internationalen Flügen. "
Da wir uns einen Tag vorher noch beim Auswärtigen Amt nochmals versichert hatten wäre es also kein Problem gewesen mit unseren Personalausweisen sowie die mitgeführten zwei Passbilder einzureisen.
Da wir am Tag zuvor von Berlin in Genf angereist sind standen wir nun erst einmal von 4:20 Uhr bis 9:00 Uhr am Flughafen bis wir den Vermittler Ab in den Urlaub erreichen konnten, um 10:00 Uhr erreichten wir dann unseren Reiseveranstalter persönlich. Auch hier sowie mit Easyjet erfolgten viele Telefonate da man uns immer wieder vertröstete und auch nie zurück rief, endlich am frühen Nachmittag teilte man uns dann mit wie es weitergehen sollte, Ama unser Reiseveranstalter schickten uns nun wieder zurück nach Berlin gegen 18:00 Uhr und dann mit einem zweiten Flug am nächsten morgen nach Ägypten. Das Hotel in Berlin für die Übernachtung, sowie die Verpflegungskosten auf dem Flughafen, Internetkosten um das neue Ticket von Genf nach Berlin ausdrucken zu können und die Telefonkosten sollten wir erstmal übernehmen, Ama versprichte uns diese dann zu erstatten. Auch der verlorene Urlaubstag für die entgangene Urlaubsfreude möchten wir vergütet bekommen.
Hinzu kommt noch die entgangene Urlaubsfreude im Urlaub da wir die letzten fünf Tage nicht zur Ruhe kamen ob wir wieder zurück fliegen können.
Im Urlaub bekamen wir eine Mail von Easyjet welche wir sofort an sie weiterleiteten,
in dieser schrieb uns Easyjet wortwörtlich das der Rückflug mit Easyjet nicht stattfinden wird. Jedoch reagierte Ama darauf nicht, erst nach erneuten Telefonaten von Ägypten aus, teilten AMA uns mit das wir es einfach probieren sollen und wenn nicht einen Rückflug selber buchen müssten. Der Reiseveranstalter ist für so etwas normalerweise verantworltich, uns wieder zurück zu bringen und dieser hätten genug Zeit dafür gehabt. Auch diverse Internetkosten die wir durch Ama erlitten haben, da wir uns vorab informieren mussten wie es sich mich einem Rückflug und der Visaverlängerung verhält falls uns die Fluggesellschaft nicht mit nimmt stellten wir AMA in Rechnung. Hier erfuhren wir auch das es für den 15.5.13 keinen akzeptablen Rückflug mehr gegeben hätte alle Flüge hätten einen Stopp mit 10 h+ gehabt. Also wäre nur ein Rückflug am Donnerstag mit einer Hotelübernachtung möglich gewesen falls man unser Visum dann dort verlängert hätte. Aus diesem Grund hatten wir die letzten fünf Tage keine Erholung sondern nur Angst und Stress ob wir auch wieder mit unserem dreijährigen Sohn nach Hause kommen.
03.02.2014 | 20:28
Abteilung: Kundenservice
Der Kunde selbst hat einen Anwalt beauftragt, dieser befindet sich in Vergleichsverhandlungen, die kurz vor einem Anschluss stehen.
Die Angelegenheit wird schnellstmöglich abgeschlossen.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ohne Anwalt hätten wir wahrscheinlich bis heute keine Antwort von Ama erhalten.