1846 Views | 13.01.2014 | 14:45 Uhr
geschrieben von Robert Oppermann

Prodefacto Forderungsmanagement GmbH (Osnabrück)

Trotz fristgerecht nachgewiesenem, gültigem Fahrschein Mahngebühr

Bestell-/Kundennummer: 165131004202559

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Als ich mich am Freitag, den 04.10.2013 auf dem Weg zu meiner Freundin befand, wurde ich unterwegs in der Bahn der Strecke Hildesheim Ost - Hildesheim Hbf kontrolliert. Ich befürchtete nichts, da ich mein Ticket bereits für das Wintersemester validiert hatte. Doch war das neu bedruckte Datum schwer leserlich, weshalb mir die Kontrolleurin eine Zahlungsaufforderung für eine Fahrpreisnacherhebung aushändigte. Ich protestierte und versicherte ihr, ich würde an der Universität Hildesheim studieren und hätte bereits am Vortag mein Ticket validieren lassen, doch es half nichts. Verärgert darüber, dass ich 7€ Bearbeitungsgebühr nachzahlen musste, obwohl ich über ein validiertes Ticket verfügte, stieg ich aus dem Zug aus. Ich ließ mein Ticket erneut validieren und achtete diesmal darauf, dass das Datum gut leserlich zu erkennen war. Anschließend scannte ich den Ausweis, überwies die 7€ Bearbeitungsgebühr und schickte eine mail mit dem gescannten Ausweis und einer Immatrikulationsbescheinigung an inkasso spider monkey nordwestbahn.de, wie es mir die Kontrolleurin aufgetragen hatte. All dies am 08.10.2013. Für mich war die Angelegenheit damit abgeschlossen. Bis mich nun ein Schreiben des Prodefacto Forderungsmanagements vom 13.12.2013 erreichte, in dem ich aufgefordert wurde 98,25€ nachzuzahlen. Ich war fassungslos und im höchsten Maße verärgert. Diese Summe von knapp 100€ war eine Menge Geld für mich und nicht ohne weiteres aufzubringen, zumal die Forderung völlig unberechtigt gewesen ist. Ich schrieb also eine weitere mail, in der ich darauf aufmerksam machte, dass die Forderung ungerechtfertigt sei. Ich leitete die E-Mail, die ich bereits am 08.10.2013 geschickt hatte weiter und ergänzte sie durch den Kontoauszug, der belegte, dass ich auch den Betrag der 7,00€ Bearbeitungsgebühr fristgerecht und an das richtige Konto überwiesen hatte. Daraufhin erhielt ich am 09.01.2014 ein weiteres Schreiben von Prodefacto. Aus diesem geht volgendes hervor:

SCHLAGWORTE

"Nach erfolgter Rücksprache mit der Firma NordWestBahn GmbH wurde die eigentliche Hauptforderung in

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Höhe von 40,00 € aus Kulanz auf 7,00 € reduziert. Unsere Auftraggeberin ist jedoch nicht gewillt, auf die
Mahnkosten sowie die Kosten unserer Beauftragung zu verzichten. In der Anlage überreichen wir eine
aktuelle Forderungsaufstellung.
Den offen stehenden Betrag in Höhe von 58,27 € überweisen Sie bitte unter Angabe Ihres Aktenzeichens
bis zum
23.01.2014"

Zwar wurde auf mein Anliegen eingegangen, jedoch wird von mir nach wie vor verlangt, einen Betrag zu zahlen, der nicht auf mein Fehlverhalten zurückzuführen ist, sondern meiner Ansicht nach auf die mangelnde bzw. unzureichende Kommunikation zwischen der NordWestBahn GmbH und der Prodefacto Forderungsmanagement Inkassogesellschaft. Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, diesen Fall öffentlich zu machen, da ich nicht gewillt bin, das wenige Geld das ich besitze, für ungerechtfertigte Forderungen auszugeben. Tausend Dank im Vorraus für die Möglichkeit, meinen Frust öffentlich loszuwerden!

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Kommentare und Trackbacks (4)


13.01.2014 | 14:55
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Sie haben pünktlich überwiesen und damit ist es für Sie durch. Sofern Bahn oder Inkassobutzen nach 3 Monaten was von Ihnen wollen, argumentieren Sie, sofern Sie wollen, mit folgenden Urteilen: inkassokosten.wordpress.com/Sie haben die Forderung bestritten und somit darf das Inkasso gar nicht mehr weiter fordern. Sofern diese Herrschaften klagen, was die nicht tun werden, schlägt Ihr Anwalt denen alles um die Ohren. Also entspannt zurücklehnen.
Und Sie sind nicht verpflichtet, auf Inkassoschreiben zu antwortenQ

13.01.2014 | 15:20
von Robert Oppermann | Regelverstoß melden
Da fällt mir ein riesen Stein vom Herzen! Vielen Dank für diesen mehr als beruhigenden Kommentar!

21.01.2014 | 09:32
von Robert Oppermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.03.2014 | 13:34
von Robert Oppermann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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