Durch Wemax gelöste Beschwerde. | 911 Views | 17.01.2014 | 19:53 Uhr
geschrieben von F. Berger

Wemax GmbH (Halle)

Zertrümmertes Hinweisschild - Grundlage zur Zahlungsaufforderung?

In meinem Fall hatte ich den Parkplatz der Lidl-Filiale in Berlin, Möllendorffstraße Ecke Storkower Straße, am 06.01.14 zum ersten Mal befahren und das völlig zertrümmerte Hinweisschild der Firma Wemax GmbH nicht als aktuelles Hinweisschild wahrgenommen.

SCHLAGWORTE

Das Schild ist zur Hälfe abgerissen, verbogen und durch Einschläge teilweise nicht mehr lesbar. Ich hatte das Hinweisschild von zwei Ansichten fotografiert und meinem Anwalt zugesendet. Nach Rücksprache mit meinem Anwalt hatte er darauf verwiesen, dass diese Benutzerbedingungen im vollen Umfang gut erkennbar und leserlich sein müssen. Erst dann gilt das Befahren dieses Lidl-Parkplatzes als Vertragsschluss.

Daraufhin hatte ich dem Geschäftsführer der Firma Wemax, Herrn M., in Halle geschrieben und auf diesen Umstand hingewiesen. Gleichfalls teilte ich ihm mit, dass ich der Forderung von 30,00 EUR widerspreche und seine Rückantwort zum Sachverhalt abwarte. Die Entgegennahme meines Schreibens wurde von der Firma Wemax vor fünf Tagen bestätigt.

Am Montag, 20.01.14, läuft die Zahlungsfrist für die Forderung der Firma Wemax aus.

Da Wemax nun meine Daten besitzt, muss keine kostenpflichtige Adressermittlung über die Zulassungsstelle erfolgen. Gleichfall habe ich mit meinem Schreiben im Voraus meinen Widerspruch zur Zahlungsaufforderung schriftlich zugestellt. Wemax kann daher diese Forderung, ohne sich zu äußern, nicht einfach an ein Inkassounternehmen weiterreichen.

Da ich bei der Firma Wemax von einem seriösen Unternehmen ausgehe, werde ich sicher kurzfristig eine positive Antwort erhalten.

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Meine Forderung an Wemax GmbH: Rücknahme der 30,00 EUR-Forderung und Aufstellen eines neuen Hinweisschildes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2014 | 12:12
Firmen-Antwort von: Wemax GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Herr Berger,

wir danken für Ihren Hinweis auf das beschädigte Schild. Wir haben dies überprüft und werden das Schild in den nächsten Tagen austauschen.

Zum Sachverhalt haben wir zwei Bermerkungen:

1.) Das Schild ist tatsächlich beschädigt und verbogen, aber die wesentlichen Parkbedingungen sind noch lesbar. Ein Vorfahrtsschild beispielsweise darf man ja auch nicht einfach überfahren, nur weil es verbogen oder beschädigt ist. ;-)

2.) Auf dem Parkplatz befinden sich an verschiedenen Stellen noch weitere Schilder.

Unabhängig davon werden wir den Vorgang stornieren mit der Bitte an Sie, zukünftig die Parkordnung zu beachten und den Parkplatz nur für Ihren Einkauf bei Lidl zu nutzen.

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.01.2014 | 21:01
von F. Berger | Regelverstoß melden
Dem ReclaBox-Team vielen Dank für die Hilfe zur Klärung meiner Beschwerde.

Und Danke der Wemax GmbH für die positive Rückinformation.

Der Vergleich mit einen beschädigten Vorfahrtsschild ist aber nicht ganz passend. Ein Verkehrsschild entspricht einer eindeutigen Bedeutung, welche jeder Fahrzeugführer ohne lange zu überlegen wissen muss.

Ein beschriftetes Hinweisschildes muss erst gelesen werden um die Bedeutung zu verstehen. Muss man noch rätseln, was damit gemeint ist und der Grad der Beschädigung die Aktualität anzweifeln lässt, kann ein Vergleich mit einem Verkehrsschild nach der StVO nicht gezogen werden.

Ihren Hinweis, künftig die Parkordnung zu achten, werde ich annehmen. Ungeachtet dessen werde ich künftig nicht mehr bei Lidl auf einen Parkplatz fahren und stattdessen bei der Vielzahl seiner Wettbewerber einkaufen.

23.01.2014 | 16:27
von F. Berger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ja, die Beschwerde wurde von der betreffenden Firma Wemax GmbH kurzfristig gelöst. Die Zahlungsaufforderung wurde storniert. Ein neues Hinweisschild wird ebenfalls aufgestellt werden.




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