AGRAVIS Technik Ahaus-Borken GmbH (Borken)
Telefonisch vereinbarten Kaufpreis nicht eingehalten
Bestell-/Kundennummer: 15027307
Sehr geehrter Herr E.,
- Ich wollte mich nach dem Laubsammler von Stiga bei Herrn W. erkundigen, der war jedoch schon außer Haus.
Herr K. könnte vielleicht auch weiterhelfen wurde mir gesagt. Der Laubsammler war interessant, aber der Preis von 290. -, bzw. auf mein Nachfragen 275. -€, den er mir dann nannte war mir definitiv zu hoch. Ich habe ihm keine Kaufzusage gemacht!
- Zu einem weiteren Preisgespräch habe ich am Montag Herrn W. angerufen, da Herr K. nur Vertretung war. Herr W. erklärte mir ausführlich, dass er diesen Laubsammler von einem Kunden mit einem Stiga Aufsitzmäher in Zahlung genommen hätte und beim Weiterverkauf der Laubsammler übrig geblieben wäre. Er erzählte mir noch das Laubsammler nicht gerade besonders gefragt sind.
Er erklärte mir, das er bei einer Inzahlungnahme 150. -€ dafür gegeben hätte und diese auch gerne wieder heraus hätte, natürlich plus die Mehrwertsteuer, insgesamt 178,50€.
Der Preis klang realistisch und deckte sich mit meiner Preisidee, insgeheim bestätigte es mir die Vermutung, dass Herr K. seinen Preis nur frei erfunden hatte, da er den Neupreis kannte. Ich wollte Herrn K. aufgrund seines überhöhten Preises auch nicht schlecht machen und fand einen Hinweis darauf unsinnig, da ich auch bei Herrn W. das Gefühl hatte, er ist froh den Laubsammler verkaufen zu können und wir in gutem Einvernehmen waren. Ich habe mich bei Herrn W. für den guten Preis bedankt und ihm eine bindende Kaufzusage gemacht!
Er versprach mir sofort den Preis auszudrucken und am Gerät zu befestigen, falls er nicht mehr im Hause ist, wenn ich kurz nach dem Mittag aus Bremen losfahre. Alles kein Problem, macht er gerne, auch wird mir den Laubsammler so zerlegt, das ich ihn in meinem Kombi transportieren kann.
- Ich habe ein paar Stunden Gleitzeit genommen, weil die Autobahnstrecke sehr stauanfällig ist und ich innerhalb der Öffnungszeiten in Ahaus sein wollte. Normalerweise braucht man für die Strecke lediglich knapp 2 Stunden. Nach gut 3 Stunden im zähfließenden Verkehr, bzw. Stau kam ich bei Ihnen im Ladengeschäft an.
- Herr K. übernahm wieder in Vertretung von dem abwesenden Herrn W. und legte mir eine Rechnung mit 250. -€ vor. Ich ließ ihn meine Verwunderung über diesen neuen Preis spüren. Seine Ausrede war, Herr W. hätte sich in der Reihe mit den Preisen vertan. Sie ist lächerlich, da ich vorher mit Herrn W. ausführlich darüber gesprochen habe. Herr K. hat mich angelogen und zwar ohne rot zu werden! Wie finden Sie das?
- Ich habe Herrn W. gegenüber die Kaufzusage gemacht, weil ich dieses Gerät erwerben wollte. Ich wäre sonst ohne das Gerät fast 6 Stunden und über 400 km unterwegs gewesen, völlig auf meine Kosten, zusätzlich meine vertane Gleitzeit in der Firma. Daher konnte ich mich nicht anders entscheiden und das Gerät kaufen um mich an entsprechender Stelle zu beschweren.
- Herr W. schrieb mir in einer Mail, dass der Preis höher ist, weil er nicht bedacht hat, dass der Laubsammler noch zerlegt werden muss! Welche eine Bauerschläue die Kollegen an den Tag legen finde ich schon beachtlich. Ist es nicht eine Frechheit, für das tatsächliche zerlegen hat Herr K. bei dem Laubsammler zwei dafür vorgesehene Stifte gezogen und dafür sollen mir 71,50€ berechnet werden? -5Sekunden Arbeit für 71,50€, welch‘ ein Stundenlohn!
- Ich schreibe Herrn W. daraufhin an und ich werde völlig ignoriert. Ist das Kundendienst?
Alleine schon wie die beiden Herrschaften den neuen Preis von 250. -€ kalkuliert haben, wussten sie schon, dass sie einen Fehler begangen haben!
- Herrn V. traf ich zufällig auf dem Hof, weil mich Herr K. fälschlicherweise zum Abholen nach hinten vor die Halle geschickt hatte. Wir kamen ins Gespräch und ich schilderte ihm den Fall, weil er interessiert nachfragte. Er hörte kopfschüttelnd zu, meinte noch das könnte nur ein Missverständnis sein, so ein Vorgehen von Herrn W. könnte er sich nicht erklären.
Herr E. bitte nehmen sie folgende gut gemeinten Hinweise zur Kenntnis, sie sind Ihnen als Geschäftsführer sicher geläufig:
Verträge können nicht nur schriftlich geschlossen werden. Auch die Einigung im Gespräch, per Handschlag, Telefon oder Email ist ein wirksamer Vertrag.
Zuerst geht es also darum, wie der Kaufvertrag zustande gekommen ist:
Ein Vertrag kommt nämlich grundsätzlich nur durch die Abgabe zweier übereinstimmender Willenserklärungen zustande. Angebot und Annahme nennt man das, wie ich mir erklären ließ.
Ich habe der Gültigkeit der Erklärung und damit des Rechtsgeschäfts (Kaufvertrag) vertraut.
Und demnach einen nach § 122 I BGB sogenannten Vertrauensschaden erlitten. In diesem Fall wäre dann nach dem Gesetz der Schaden (Transaktionskosten), des Anspruchsberechtigten (Käufer), zu ersetzen. Dazu gehört auch der gegebene Preisunterschied zu dem angenommenen Angebot. Weiterführend Erfüllungsschaden etc.
Bitte verstehen Sie, dass ich mich von Ihren Angestellten nicht auf diese Art und Weise über den Tisch ziehen lasse. Wesentlich mehr als die geprellte Summe, trifft mich wie ich von den beiden Mitarbeitern behandelt wurde.
Ich hoffe sie regeln diese Angelegenheit kurzfristig im Sinne des Kunden
Herr E., W. und K., die Lügen in den Erklärungsversuchen, dass
-im Gespräch ein anderer Laubsammler gemeint war
-die Zerlegung des Laubsammlers zum Transport usw. usw. können sie sich sparen!
Zur Erklärung:
Herr E. ist der Geschäftsführer
Herr W. ist verantwortlich für den Verkauf des Geräts (laut Internetinformation des Händlers)
Herr K. will Verkäufer sein
Herr V. ist ein netter Mitarbeiter
03.02.2014 | 12:16
Abteilung: Geschäftsleitung
Sehr geehrter Herr Wittauer,
für das Mißverständnis zwischen Ihnen und unserer Mitarbeiter können wir Ihre Unzufriedenheit verstehen.
Sie haben erst mit einem Kollegen einen Preis für das eine Gerät, dann mit einem anderen Mitarbeiter über ein anderes Gebrauchtgerät gesprochen. Da gibt es logischerweise bei zwei verschiedenen Zuständen, bedingt durch Gebrauchsspuren, auch unterschiedliche Preise.
Da Sie weder Adresse noch Telefonnummer hinterlassen hatten, konnte Sie unser Mitarbeiter auch nicht erreichen, um Ihnen vor Abfahrt zur Abholung dieses Mißverständnis zu erklären.
Es bringt meiner Meinung nach nichts irgendwelche Rechtspositionen hin- und herzuschieben, weil das ganze telefonisch mit verschiedenen Mitarbeitern besprochen wurde.
Wir werden eine Kulanzlösung anbieten in der Höhe von 50 % der Differenz der beiden Preispositionen.
Wenn Sie damit einverstanden sind, bitten wir um eine Nachricht Ihrerseits.
Ich habe ganz klar über den gut erhalten Stiga Laubsammler 42" mit den Mitarbeitern gesprochen. Herr W. hat mir den sehr guten Erhaltungszustand geschildert, wir haben ausschließlich über diesen Laubsammler gesprochen und auch miteinander die Angbotsnummer abgeglichen!
Ich schiebe keine Rechtspositionen hin und her, es handelt sich um die rechtliche Lage, nach deutscher Rechtssprechung! Aber das deutsche Recht interessiert sie anscheinend nicht.
Ich habe nur und ausschließlich mit Herrn W. verbindlich einen Preis vereinbart, der wurde nicht eingehalten! Das die beiden Herren sich nach meinem Anruf anders besprechen und den Kunden abzocken ist eindeutig!
Als nächsten Schritt werde ich mit an den Vorstand von AGRAVIS wenden.