Durch Frings & Kuschnerus Computersysteme gelöste Beschwerde. | 1552 Views | 23.01.2014 | 00:10 Uhr
geschrieben von J. Kremer

Frings & Kuschnerus Computersysteme GmbH (Hannover)

Frings und Kuschnerus (Händler) verweigert Rückabwicklung

Bestell-/Kundennummer: 54418

Ich habe am 19. Juni 2013 ein neues Apple MacBook Air 13“ bei der Frings & Kuschnerus Computersysteme GmbH in Hannover gekauft.

SCHLAGWORTE

Nach kurzer Zeit der Nutzung stürzte das Gerät regelmäßig ab. Aus diesem Grund gab ich es am 22. Oktober 2013 bei Frings & Kuschnerus Computersysteme in die Reparatur. Nach der ursprünglichen Zusage, dass es 2-3 Tage dauern würde, dauerte es länger und ich holte das MacBook am 04. November 2013 ab. Ergebnis war, dass kein Fehler gefunden wurde. Ich wurde von der Servicemitarbeiterin Frau S. gebeten, sollte der Mangel nochmals auftreten, die Situation und das Verhalten des Gerätes zu dokumentieren und Frings & Kuschnerus Computersysteme damit erneut aufzusuchen.

Daraufhin nahm ich das Notebook mit nach Hause. Nachdem ich es ca. 30 Minuten verwendet habe, stürzte das Gerät erneut ab. Ich dokumentierte die Uhrzeit und das Verhalten des MacBooks und suchte am folgenden Tag (05. November 2013) erneut F&K auf.

Dort wurde das Gerät zum zweiten Mal in die Reparatur aufgenommen. Als ich es einen Monat später am 05. Dezember 2013 wieder abholen durfte, wurde mir erneut mitgeteilt, dass keine Abstürze festgestellt werden konnten und ich das MacBook wieder mit nach Hause nehmen sollte.

Die Servicemitarbeiterin Frau J. riet mir, mich an die Apple Care Hotline zu wenden und dort um eine Rücknahme des Gerätes von Herstellerseite zu bitten, da Frings & Kuschnerus laut ihrer Aussage nichts mehr für mich tun könne. Ich rief daraufhin am Folgetag bei der Apple Care Hotline an und trug dort mein Anliegen vor. Der Hotline-Mitarbeiter hörte sich mein Anliegen an und teilte mir nach zweimaliger Rücksprache mit seiner Führungskraft mit, dass ich bei Frings & Kuschnerus keine richtige Beratung erhalten hätte und ich mich an einen konkurrierenden Apple Reseller in Hannover wenden solle.

Da ich jedoch einen Vertrag mit Frings & Kuschnerus Computersysteme habe, suchte ich im Anschluss an das Gespräch am 06. Dezember 2013 direkt Frings & Kuschnerus Computersysteme auf, um der Gesellschaft die Möglichkeit einer Rechtfertigung zu geben. Ich gab das MacBook inklusive allem Zubehör und der Originalverpackung ab. Ich erhielt neben der Zusage der Mitarbeiter, sich um alle weiteren Schritte zu kümmern und sich mit Apple direkt auseinander zu setzen auch ein Leihgerät gestellt, da ich ja nun schon über 1,5 Monate auf mein MacBook verzichten musste.

Nachdem ich fast vier Wochen später immer noch keine Reaktion von Frings & Kuschnerus erhielt, wendete ich mich in einem Schreiben am 30. Dezember 2013 an den Geschäftsführer von Frings & Kuschnerus, Herrn H., in dem ich noch einmal den Vorgang schilderte und den Rücktritt vom am 19. Juni 2013 geschlossenen Kaufvertrag erklärte. Ich setzte der Frings und Kuschnerus Computersysteme GmbH die Frist, mir den Kaufpreis i. d.H. von 1.021,90 Euro bis zum 06.01.2014 zurück zu erstatten.

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Leider ließ Frings & Kuschnerus Computersysteme diese Frist verstreichen und ich bekam am 08. Januar 2014 ein Schreiben von Herrn Papé, dem Geschäftsleiter. Er würde es bedauern, dass ich Probleme bei der Verwendung des bei Frings & Kuschnerus gekauften Produktes Probleme hätte, müsste mir jedoch leider eine Absage erteilen. Zudem sollte ich das Leihgerät bis zum 14. Januar 2014 zurück geben.

Ich antwortete daraufhin dem Geschäftsleiter Herrn P. am 09. Januar 2014 und verlängerte die Frist für die Rückerstattung des Kaufpreises bis zum 17. Januar 2014.

Zusätzlich suchte ich Frings & Kuschnerus am 14. Januar 2014 persönlich auf, um das Leihgerät zurückzugeben und um noch einmal im persönlichen Gespräch eine Lösung zu finden. Der Geschäftsführer Herr H. hatte sich noch nicht in mein Anliegen eingearbeitet und bat mich, ihm beide an Frings & Kuschnerus Computersysteme gerichtete Schreiben noch einmal per E-Mail zukommen zu lassen. Ich erhielt die Zusage, dass ich bis zum 17. Januar 2014 eine Rückmeldung bekäme.

Leider war dies erneut nicht der Fall, sodass ich am 18. Januar 2014 bei Frings & Kuschnerus anrief und über den Anrufbeantworter an die Rückmeldung erinnerte.

Am 20. Januar 2014 rief mich der Herr P. zurück, besprach den Anrufbeantworter und kündigte an, noch einmal zu versuchen, mich zu erreichen.

Dies ist leider auch nicht geschehen. Statt dessen bekam ich am 22. Januar 2014 ein weiteres Schreiben von Herrn P., dass Frings & Kuschnerus meinen Antrag auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ablehne.

Beschreibung des Mangels:

Unregelmäßige Abstürze bei Verwendung bspw. Surfen im Internet (z. B. Facebook), Schreiben von Mails etc. Bei einem solchen Absturz schaltete sich das MacBook aus und reagierte circa eine halbe Minute nicht mehr. Anschließend startete es erst nach Betätigung des Startknopfes erneut. Der Mangel ist unabhängig vom Verwendungsort und der nutzenden Person aufgetreten, so dass auch weitere Zeugen für die Abstürze vorhanden sind.

Ich fordere die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 1.021,90 Euro.

Mit freundlichen Grüßen,

J. Kremer

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Meine Forderung an Frings & Kuschnerus Computersysteme GmbH: Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 1.021,90 Euro.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
25.01.2014 | 12:39
Firmen-Antwort von: Frings & Kuschnerus Computersysteme GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Der zeitliche Ablauf ist insgesamt durchaus korrekt wiedergegeben, ein wichtiges Detail wurde jedoch nicht erwähnt. Das MacBook Air zeigt und zeigte den behaupteten Mangel/Fehler nicht (weder zum Zeitpunkt der Einlieferung noch bei den Tests). Aus diesem Umstand ergeben sich die langen Zeiten in unsrem Service.

Unsere Techniker haben nicht nur Stunden, sondern Tage an Zeit investiert um die Behauptungen über Wochen nachzuvollziehen. AppleCare (also der Hersteller Apple ist in den Fall involviert und hat, was hier auch nicht erwähnt wurde, ebenfalls eine Wandlung abgelehnt da keinerlei Mängel feststellbar ist). Dies ist der Kundin ebenso bekannt wie der jeweilige Status während der Überprüfungszeiträume. Das MacBook Air hätte jederzeit abgeholt werden können.

Neben dem Arbeiten mit diesem MacBook Air als Arbeitsplatzrechner in unserer Technik, was dem Alltag wohl am nächsten kommt, wurden intensive Stresstests im Dauerbetrieb durchgeführt.

Das MacBook Air läuft über Tage und Wochen mit maximaler Prozessorlast (Geekbench Stress Test), Filmwiedergabe aus iTunes, Youtube, Schachspiel, BlackMagic Speedtest im Loop durch. Zeitgleich zu dieser enormen Grundlast immer wieder periodisches Starten und Arbeiten mit Safari, Mail, FaceTime Videokonfernzen zu iPhone oder anderen Mac, Word, Excel, PowerPoint Präsentation, Outlook auch parallel zu Apple Mail mit den gleichen Accounts, Adressbuch, Erinnerungen, Kalender jeweils zusätzlich zu den schon laufenden Prozessen alles gleichzeitig … kurz all dem was die Kundin auch angegeben hat womit sie arbeitet.

Diese Tatsache beweisen nicht nur die von uns zur Verfügung gestellten Logs (dort wären Abstürze oder wie von der Kundin angeben unwillkürliches Ausschalten des MacBook Air dokumentiert) sondern auch tagelange Videoaufzeichnungen des durchlaufenden MacBook Air die jedem einfach veranschaulichen das keinerlei Mangel vorliegt (24 Stunden rund um die Uhr).

Natürlich haben wir auch intensive Netzwerklast über die WLAN Verbindung ebenso wie Bewegung des MacBook Air simuliert. Die Tests wurden mit und ohne Netzteil durchgeführt. Das MacBook wurde bis zum automatischen Ruhezustand ohne Netzteil (also bis der Akku leer war) betrieben und dann wieder an die Stromversorgung angeschlossen. Es nahm den Betrieb umgehend wieder auf. Es wurde das An- und Abstecken des Netzteils ebenso wie jenes von USB Geräten und Thunderboltverbindungen geprüft. Das MacBook Air hat sich zu keinem Zeitpunkt, wie die Videoaufzeichnungen zweifelsfrei belegen, abgeschaltet oder wäre abgestürzt. Selbst wenn das alte Schachprogramm gezielt zum Absturz gebracht wurde hatte dieses zu keinem Zeitpunkt einen Effekt auf die anderen Programme oder das MacBook Air selbst gehabt. Bei den Langzeittests wurde der Bildschirmschoner inkl. Anmeldeprozess immer wider automatisch aktiviert.

Kurz gesagt die Behauptung, dass dieses MacBook Air einen Mangel hat ist in kleinster Weise nachvollziehbar. Die ausgelesenen Log Dateien zeigten auch jeweils zum Zeitpunkt der Einlieferung keinerlei verzeichnete Abstürze. Wir haben alles technisch Mögliche getan um den Behauptungen nachzugehen, die Kundin hatte ein Leihgerät von uns und wir hatten Ihr ebenso wie Apple angeboten das Gerät bei einem anderen Apple autorisierten Serviceprovider prüfen zu lassen um unsere Diagnose zu bestätigen oder zu widerlegen.

Auf die Korrespondenz haben wir umgehend geantwortet und den Sachverhalt dargelegt, keine gesetzte Frist ist unbeantwortet verstrichen. Herr Herwy ist jedoch in diesen Fall nicht involviert und hat nach meiner Rückkehr von auswärtigen Terminen diesen Fall an mich zurückverwiesen. Nach 5 vergeblichen Anrufen über den Tag verteilt (beim Ersten hatte ich angekündigt es später erneut zu versuchen) habe ich schriftlich geantwortet, wobei sich der Sachverhalt und unsere Entscheidung nicht verändert hatte. Apple hat diese Entscheidung nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhaltes und Rücksprache mit uns ebenfalls nicht revidiert und der Kundin dies in einem Gespräch mit der Hotline ebenfalls dargelegt.

Wir nehmen solche Reklamationen sehr ernst aber ein Mangel am Gerät kann hier nicht die Grundlage einer Wandlung sein, über die eigentliche Motivation der Kundin kann und will ich nicht spekulieren. Die Kundin ist darüber informiert das wir die Tests abgeschlossen haben und das MacBook Air abgeholt werden kann (dies erfolgte zeitgleich mit der Bitte das kostenlose Leihgerät zurückzugeben). Warum das Leihgerät zurück gegeben, aber das MacBook Air nicht mitgenommen wurde entzieht sich meiner Kenntnis.

Sollte es andere Aspekte oder Beweggründe geben, das MacBook Air zurückgeben zu wollen, werden wir darauf gerne eingehen aber dafür müssten wir diese zunächst kennen.

Die Androhung einer solchen Veröffentlichung des Falls sowie der gerichtlichen Klärung haben wir im ersten Anschreiben zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage der von uns dokumentierten Beweislage stehen wir aber einer gutachterlichen Überprüfung jederzeit zur Verfügung.

Mit Freundlichem Gruß

Wolfgang Papé

Geschäftsleitung

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Kommentare und Trackbacks (5)


25.01.2014 | 16:13
von F. Brückner | Regelverstoß melden
Erstaunlich, dass der Fehler durch den Händler nicht nachgestellt werden kann, obwohl es bereits nach 30 Minuten Nutzung nach dem ersten Reparaturversuch erneut abgestürzt ist. Da ich diesen Absturz direkt miterlebt habe, bin ich gern bereit, dies auch bei einem möglichen Verfahren zu bezeugen.

Unglaublich, dass der Händler auf andere Motive (die er hier unterstellt) gerne eingehen würde, die Rückabwicklung aufgrund des bezeugten Hinweises auf das von Frau Kremer beschriebene Fehlverhalten des MacBooks jedoch ablehnt. Ich hätte hier sowohl vom Händler als auch vom Hersteller Apple mehr Kulanz erwartet.

28.01.2014 | 21:34
von M. Heise | Regelverstoß melden
Als möglicher Apple-Kunde verfolge ich besonders aufmerksam die Klagen über Apple-Produkte und Händler. Da ich in der Generation 50+ nicht mehr auf den günstigsten Anbieter angewiesen bin, lege ich meinen Schwerpunkt beim Kaufentscheid auf den Händlerservice.

Freundliche Grüße
M. Heise
Hannover

10.02.2014 | 11:23
von Frings & Kuschnerus Computersy...

Nach einem persönlichen Gespräch haben wir mit exakten Kundenvorgaben, erneut per Video dokumentierte, Test durchgeführt. Auch hierbei ist keinerlei Mangel aufgetreten. Frau Kremer hat darauf hin die von uns, schon im Vorfeld beim Gespräch, angebote Rücknahme des MacBook gegen Abzug einer Nutzungsentschädigung angenommen. Die für beide Seiten befriedigende Lösung sollte eigentlich von Frau Kremer hier veröffentlicht werden, leider haben wir nach unserer Überweisung keine Reaktion mehr erhalten :-)



13.02.2014 | 15:15
von J. Kremer | Regelverstoß melden
Nun möchte ich, wie Herrn Papé versprochen, auch noch einmal die Beschwerde aus meiner Sicht "auflösen".

Nach noch einigen Diskussionen habe ich von FundK folgende Reaktion erhalten:

"Sehr geehrte Frau Kremer, gemäß unseres gestrigen Gesprächs bieten wir, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung, die Rücknahme des mangelfreien MacBook Air SN#[. ], unter Abzug von €200 Nutzungsentgeld an. Wie von Ihnen angeboten reduziert sich dieses Nutzungsentgelt um €50 auf €150 sofern Sie Ihre Veröffentlichung auf ReclaBox um diese Einigung ergänzen. Der Inhalt dieser Einigung sollte sachlich dargestellt zum Inhalt haben, dass nach erneuter Prüfung der bemängelte Sachverhalt nicht nachvollzogen werden konnte und im Wege der Kulanz diese für beide Seiten befriedigende Lösung erzielt wurde. Sobald Sie uns die Annahme dieses Rücknahme Angebotes bestätigen, veranlasse ich umgehend die Überweisung von €871,90 auf Ihr Konto [. ]"

Ich bin froh, der Vorfall nach nun über drei Monaten Stress endlich geklärt werden konnte.

Was ich allerdings unglaublich finde, ist die letzte Reaktion von FundK. Da es nach ihrem Angebot noch ein paar Tage gedauert hat, bis das Geld tatsächlich auf meinem Konto angekommen ist, war ich zwischenzeitlich im Urlaub.

Im Anschluss an meinem Urlaub hat Herr Papé direkt eine Antwort bekommen - da kann es nach drei Monaten natürlich nicht schnell genug gehen.

13.02.2014 | 15:18
von J. Kremer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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