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Durch Kapatcha gelöste Beschwerde. | 354 Views | 25.01.2014 | 13:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7573673

Kapatcha (Emsdetten)

Ware ausverkauft -- Kein Geld zurück seit knapp zwei Wochen

Bestell-/Kundennummer: KAP-76387

Da viele hier dasselbe Problem haben wir ich und ich auch gemerkt habe das sich www.kapatcha.com hier auch zu Wort meldet versuche ich es auch mal.

Hab am 11.1.2014 mir zwei Hoody gekauft und ca. 1 Woche später per E-Mail von Kapatcha erfahren das die Pullover schon ausverkauft sind oder nicht mehr vorhanden und das Sie mir das Geld zurück überweisen wollen im nächsten Zahlungslauf (Versteh nicht was damit gemeint ist.).

Nun ja alles schön und gut. Bankverbindung rüber gemailt und nun warte ich schon seit dem 15.1.2014. Ist das normal, dass es sooooo lange dauert das Geld zurück zu überweisen.

Das kann ich mir leider gar nicht vorstellen. Und wie würdet ihr Vorgehen denn auf E-Mails antwortet Kapatcha leider nicht.

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Kommentare und Trackbacks (4)


25.01.2014 | 13:44
von Frank Löschner | Regelverstoß melden
Hallo,

das Problem mit angeblich vorhandener Ware, die gar nicht vorhanden ist, gibt es schon viele Jahre. Das ist ein Onlinehändler-Trick, um sich gegen die Konkurrenz abzusetzen und mehr Kunden zu bekommen (Frei nach Wickert: "Der Ehrliche ist der Dumme. "). Der Trick ist aber nicht mehr so weit verbreitet, weil Kunden reagiert und entsprechende Händler gemieden haben.
Es gibt noch eine Option: Es handelt sich nicht um einen Trick, sondern um nachlässiges Informieren. Warenverfügbarkeit wird einfach im Online-Angebot nicht ernst genommen, so dass Leute Waren bestellen, die gar nicht lieferbar sind oder die "aus" sind, wenn die Bestellung reinkommt.

Was Ihnen passiert ist, ist also - auch wenn es unnormal ist - leider durchaus "üblich".
Mit ein wenig Erfahrung geht man so vor:

1. Ware schriftlich stornieren und Vorgehensweise seitens des Händlers erklären lassen, damit offiziell wird, wie sich die Parteien verhalten (Wichtig, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.).

2. Auf die Rückzahlung warten, die gewöhnlich (lt. AGB) in einem definierten Zeitraum stattfindet. Manche Händler sind sehr nachlässig und brauchen auch mal 3 Wochen für eine Rückzahlung.
10 Tage sind nicht unüblich. - Bei guten Händlern dauert eine Rückzahlung teils nur 3 Tage. Das hängt aber AUCH von der Zahlungsart ab. Wer mit Kreditkarte zahlt, hat gewisse Vorteile. Das aber nur am Rande. Sie müssen sich meines Erachtens keine Sorgen machen. Sofern Ihnen schriftlich bestätigt wurde, dass Sie das Geld zurückerhalten, können Sie die Sache abwarten.
Ärgerlich ist für manche aber die Wartezeit, weil sie das Geld brauchen. Nun DAS ist die Schattenseite des Online-Einkaufs. Man kann leider nicht alles haben.
Ich hoffe, mein Kommentar konnte Ihnen weiterhelfen.

MfG

25.01.2014 | 18:08
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Lesen Sie bitte § 286 BGB. Der Händler hat hiernach 30 Tage Zeit, um die Rückzahlung zu machen. Erst danach ist er im Verzug dejure.org/gesetze/BGB/286.html . Dies ist Gesetz und keine AGB kann dies verschlechtern.

25.01.2014 | 19:42
von Phönix | Regelverstoß melden
Rechtlich gesehen ist der § 286 BGB aber keine Frist zur Rückzahlung. Es geht hier nur um den Zahlungsverzug (eher Ware gekauft und nicht bezahlt). Der Verzug bei Nichtlieferung kann auch früher eintreten. Wenn z. B. zur Zahlung aufgefordert wurde (evtl. unter Fristsetzung) und daraufhin nicht geleistet wurde. Wenn nichts unternommen wird, tritt der Verzug nach 30 Tagen ein - wird angemahnt, unter Umständen schon früher.

09.02.2014 | 11:07
von ReclaBoxler-7573673 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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