Durch Wemax gelöste Beschwerde. | 1755 Views | 25.01.2014 | 21:17 Uhr
geschrieben von Ingolf Großer

Wemax GmbH (Halle)

Parkraumkontrolle bei zugeschneiten Autos am 21.01.2014

Bestell-/Kundennummer: NP 1562-05

Am Morgen des 22.01.2014 musste ich feststellen, dass an meinem Auto eine Mitteilung eines Kontrolleurs der Wemax GmbH haftete, mit der Feststellung am 21.01.2014 um 21:06 Uhr auf dem Kundenparkplatz zu parken, ohne eine entsprechende Berechtigung zu besitzen.

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Ich bin registrierter Parker (Karte NP 1562-05), also mit Vertrag seit 2011!

An diesem Abend und der folgender Nacht, - wie auch in weiten Teilen Norddeutschlands - waren bekanntlich extreme Witterungsverhältnisse. Daher war ‚natürlicherweise‘ mein Auto vereist und eingeschneit und die eingelegte Parkkarte nicht sichtbar.

Das Vorgehen der Kontrollkräfte halte ich für eine „absolute“ Frechheit, am späten Abend um 21:06 Uhr – an eingeschneiten Autos - Parkkontrollen durchzuführen. Es war deutlich zu erkennen, dass die Mitteilung zum „wiederrechtlichen“ Parken nachträglich, auf dem bereits eingeschneiten Auto befestigt wurde!

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Meine Forderung an Wemax GmbH: Rücknahme der Zahlungsaufforderung und Verhaltensänderung des Personals


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


02.02.2014 | 17:16
von Ingolf Großer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Firma hat telefonisch auf meinem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen, dass Sie die Zahlungsaufforderung zurücknimmt und mit Ihrem Parkkontrolleuren entsprechend gesprochen hat.




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