Durch lekker Energie endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1671 Views | 26.01.2014 | 19:09 Uhr
geschrieben von Miro Derzak

lekker Energie GmbH (Berlin)

Erfahrung mit lekker Energie: immer teurer und kein Ausstieg

Bestell-/Kundennummer: 4765266

Guten Tag liebes lekker-Energie-Team,

SCHLAGWORTE

ich habe vor etwa zwei Jahren einen Vertrag bei Ihnen geschlossen. Daraufhin kam ein Mitarbeiter, schaute sich meine Wohnung an und stufte mich bei ca. 50 qm, Junggesellenwohnung, auf etwa 29,-- € ein.

Im ersten Jahr erhielt ich eine Nachzahlung von 80,-- € und wurde dann etwas hochgestuft und im Ablauf des zweiten Jahres waren es ca. 180,-- € Nachzahlung und ein Abschlag von knapp 55,-- € und dieses Jahr sage und schreibe 280,-- € bei Abschlag von 77,-- € und dieses bei einem selben Verbrauch und sogar Umstellung auf Energiespar- bzw. LED-Lampen, neue Technik usw..

Ich machte dieses Jahr dann direkt von meinen Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wobei dieses leider abgelehnt wurde und auch alle anderen Kündigungsformen wurden abgelehnt.

Ich scheue den Weg vor dem Anwalt und vor der Presse keineswegs, jedoch erhielt ich die Nachricht, dass Sie mir eventuell helfen können. Dieses würde mich natürlich überaus freuen, da ich derzeit eine offene Rechnung habe von über 362,-- €, die meines Erachtens nicht akzeptabel ist. Ich würde mich über Ihre Hilfe freuen.

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Meine Forderung an lekker Energie GmbH: Sofortige annahme Sonderkündigungsrecht und eine entschuldigung und Anspruchrücknahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.01.2014 | 18:54
Firmen-Antwort von: lekker Energie GmbH
Abteilung: Kommunikation

Sehr geehrter Herr Derzakaiyan,

mit Bedauern lese ich, was Sie hier schildern. Ich habe unseren Kundenservice gebeten, Ihren Fall zu prüfen. Die Kollegen werden Ihnen umgehend auf postalischem Wege antworten und alle offenen Fragen klären: so etwa die nach Ihrem Verbrauch, den Nachzahlungen und dem Kündigungsrecht.

Ich bin mir sicher, dass wir eine Lösung finden werden und Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit klären können.

Mit freundlichen Grüßen,

Heike Klumpe

Leiterin Kommunikation

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Kommentare und Trackbacks (5)


06.02.2014 | 18:20
von Miro Derzak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich warte immernoch auf eine wieder gut machung oder ein faires Angebot


13.02.2014 | 19:12
von Miro Derzak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erhöhung, erhöhung = kein sonderkündigungrecht ok wenn es tatsächlich so ist rein rechtlich, dann ist es so. Mitarbeiter Frage "schätzung auf 29 Euro anfangs" einfach mal nicht beantworten, also alleine bei der Geschichte müsste mir aus Kulanz die ganze Summe gutgeschrieben werden. Also ich bleibe sehr unzufrieden mit diesem Anbieter und muss noch andere beschwerde Seiten aufsuchen. Sowas soll und muss Publik werden (die 110 Euro monatlich inklusive raten bei 50 qm Single Wohnung ist schon brutal der abschlag alleine wäre da bei ca 77 Euro gewesen). das ist ein 4 Familienhaushal.
Also tut mir leid habe schon mit vielen darüber geredet; die teilweise von aus Branche sind, da kann man nur den Kopf schüteln waren meistens die Argumente.
Bei meiner Hausverwaltung anrufen usw ist nicht meine Aufgabe, wenn hier irgendwelche schätzungen getätigt wurden die nicht der Sachlage entsprechen, dafür war der Mitarbeiter vor Ort und hat sich alle Unterlagen kopiert und Dokumentiert, Ich bitte SIE.

Ich muss bei der Wahrheit bleiben so lange nicht in meinem Interesse sondern nur in eigen Interesse das ganze geschildert wird, die entschuldigung nehme ich selbstverständlich an. Anbei den Text von Lekker ENERGIE

Die meinung über den verein oder geselschaft oder wie man das jetzt nennen soll überlasse ich jedem selbst.

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Sehr geehrter Herr Derzakaiyan,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.01.2014. Zunächst möchten wir uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Gerne versuchen wir, den Sachverhalt zu klären und eine für Sie zufriedenstellende Lösung zu finden.

Ausschlaggebend für Ihre Stromkosten sind einerseits die Tarifkonditionen, andererseits der Verbrauch. Ihr Verbrauch erscheint nach dem, was Sie schildern, recht hoch. Sollte sich herausstellen, dass er fälschlicherweise zu hoch angesetzt wurde, wäre das ein erster wichtiger Schritt. Bitte schicken Sie uns daher das Übergabeprotokoll, das Sie bei Einzug erhalten haben. Auf diesem Protokoll sollte der Zählerstand zum Einzug vermerkt sein. Ansonsten wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die Hausverwaltung. Damit können wir beim Netzbetreiber eine Korrektur erwirken und Ihnen eine neue Rechnung zukommen lassen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne ein Protokoll keine Korrektur vornehmen können. Solle sich der Verbrauch bestätigen, beraten wir Sie gerne bezüglich einer Zählerüberprüfung und zu einer Änderung Ihrer monatlichen Abschläge. Ihr Kundenkonto haben wir so bereinigt, dass aktuell nur der offene Rechnungsbetrag in Höhe von 282,66 EUR offen steht. Eine entsprechende Ratenvereinbarung über sechs Monate erhalten Sie separat.

Gerne möchten wir auf Ihre weiteren Fragen eingehen. Zu Ihren Verbrauchszahlen: Sie haben im Zeitraum vom 15.10.2011 (Lieferbeginn) bis zum 09.10.2013 (Abrechnungsende der letzten Rechnung) ca. 5.000 kWh verbraucht, was einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.500 kWh entspricht. Dabei bitten wir Sie zu beachten, dass uns erstmals am 09.10.2013 ein abgelesener Zählerstand vorlag. Dementsprechend wurde auch Ihre Rechnung vom 27.09.2012 nur anhand von geschätzten Zählerständen erstellt. Sofern uns keine Zählerstände von Ihnen vorliegen, sind wir dazu berechtigt, anhand von geschätzten Werten abzurechnen. Selbstverständlich besteht, die Möglichkeit, die Zählerstände zu korrigieren. Entscheidend für den bisher abgerechneten Verbrauch sind der Zählerstand zum Lieferbeginn (Schätzung) und der letzte abrechnungsrelevante Zählerstand vom 09.10.2013. Da dieser abgelesen wurde, zweifeln wir nicht daran, dass dieser Zählerstand korrekt ist. Folglich haben wir nur die Möglichkeit, den geschätzten Zählerstand zum Lieferbeginn zu überprüfen. Daher die Bitte um das Übergabeprotokoll.

Nun zu Entwicklung Ihres Abschlags: Sie wurden seit dem Lieferbeginn, den 15.10.2011, mit einem Arbeitspreis von 21,99 Cent/kWh und einer Grundgebühr von 5,95 EUR/Monat beliefert. Da Sie den Vertrag nicht gekündigt haben, wurde der Vertrag gemäß AGB Punkt 3.2 automatisch um ein Jahr verlängert und der Arbeitspreis bei gleichbleibender Grundgebühr auf 24,99 Cent/kWh erhöht. Darüber wurden Sie am 13.08.2012 schriftlich informiert. In diesem Zeitraum hat zwar Eprimo am 08.10.2012 bei uns eine Kündigung zum 25.10.2012 eingereicht, allerdings war diese Kündigung nicht fristgerecht und wurde daher korrekterweise von uns abgelehnt. Eine weitere Kündigung Ihrerseits erfolgte nicht. Dieser Sachverhalt wurde Ihnen im Telefonat vom 12.12.2013 erläutert.

Zum 01.01.2013 wurde dann Ihr Arbeitspreis auf 27,66 Cent/kWh aufgrund der Erhöhung staatlicher Abgaben und Umlagen angepasst. Energieanbieter können nur den Energiekostenteil am Strompreis beeinflussen. Auf staatliche Abgaben und Netzentgelte haben sie keinen Einfluss. Diese staatlich verursachten Preisbestandteile muss jeder Stromanbieter an Staat oder Netzbetreiber weitergeben. Darum werden diese Mehrbelastungen auch bei Bestehen eines Festpreises eins zu eins an die Verbraucher weitergereicht. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht. Die Information zu dieser Weiterbelastung haben Sie am 17.12.2012 erhalten.

Am 15.10.2013 hat sich Ihr Vertrag erneut um ein weiteres Jahr verlängert, dabei blieb Ihr Tarif aber unverändert. Anschließend wurde Ihr Tarif zum 01.01.2014 angepasst, da sich die staatlichen Abgaben und Netzentgelte erneut erhöht haben. Der Arbeitspreis von 28,26 Cent/kWh gilt demnach ab dem 01.01.2014, die Grundgebühr wurde auf 6,95 EUR/Monat erhöht. Das entsprechende Informationsschreiben haben Sie am 10.12.2013 erhalten. Weil es sich hier ebenfalls um eine Weiterbelastung von staatlich veranlassten Preisbestandteilen handelt, gibt es kein Sonderkündigungsrecht, weshalb wir Ihre Kündigung vom 13.12.2013 mit unserem Schreiben vom 17.12.2013 abgelehnt haben. Letztlich endet Ihr Vertrag zum 31.10.2014, da die Rheinenergie AG am 20.01.2014 fristgerecht zum Vertragsende gekündigt hat.

Wir hoffen, den Sachverhalt für Sie nachvollziehbar dargelegt zu haben und würden uns freuen, wenn wir mit dem eingangs geschilderten Vorgehen Ihr Anliegen zunächst zu Ihrer Zufriedenheit lösen können.

Sie haben noch Fragen? Unser Kundenservice ist gern für Sie da.

-----------------------------------------


14.02.2014 | 12:28
von Miro Derzak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
“Wie ich in meinem Beitrag vom 06.02. bereits vermutet hatte, musste mangels gemeldeter Zählerstände mit Verbrauchsschätzungen abgerechnet werden. Und es ist tatsächlich allein IHRE Aufgabe, den tatsächlichen Anfangszählerstand vom 15.10.2011 zu ermitteln und dem Versorger mitzuteilen. “

Das ist nicht korrekt, der Mitarbeiter der selbst ein Shop betreibt von LEKKER ENGERGIE war bei mir zuhause und hat sich alle Daten geholt und den Zählerstand nicht nur geschätzt, danach waren immer Arbeiter von der Rhein Energie bei mir und haben den Zählerstand durchgegeben. Genau das selbe problem haben wir im Laden auch gehabt mit diesem Anbieter, also ist es keine Ausnahme. Entweder wurden falsche Daten von LEKKER ENERGIE aufgenommen wobei ja 28,26 € Cent pro KW und 6.95 € Grundgebühr auch schon vieles aussagen oder ich weiß es auch nicht. Das mit dem Sonderkündigungsrecht müsste natürlich von einem Anwalt genau geprüft werden denn das Gesetz sagt folgendes:

Wenn Ihnen eine Strompreiserhöhung ins Haus flattert, prüfen Sie, ob sie höher ausfällt als 1,14 Cent je Kilowattstunde. Falls ja, erhöht Ihr Anbieter den Preis um mehr als die gestiegene Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Dann sollten Sie über einen Wechsel zu einem anderen Stromlieferanten nachdenken.

Wechseln können Sie auch dann, wenn Ihr Vertrag eigentlich noch länger läuft oder die Kündigungsfrist bereits vorüber ist. Machen Sie in dem Fall Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht, das Ihnen bei einer Preiserhöhung gesetzlich zusteht (§ 41 Abs. 3 EnWG).

von 24,99 auf 27,66 ist meins erachtens mehr als 1,14cent kwh.

und das selbe gilt für die monatliche Grundgebühr.


25.03.2014 | 10:53
von Miro Derzak noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.08.2016 | 21:21
von Miro Derzak endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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