460 Views | 29.01.2014 | 19:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1689773

ElitePartner (Hamburg)

Aufhebung Ratenzahlung nach der zweiten Mahnung und hohe Mahnbebü

Nachdem sich mein Vertrag automatisch verlängert hat, erhielt ich eine Rechnung zur Zahlung der Gebühren für das folgende Quartal. Diese habe ich ca. 4,5 Wochen nach Erhalt der Rechnung bezahlt.

SCHLAGWORTE

Nach zwei Wochen erhielt ich die erste Mahnung und nach 4 Wochen die zweite. In der zweiten Mahnung wurde ich aufgefordert, dass ich nun auch die Rate für das folgende Quartal bezahlen soll. Zudem wurden 12,50 € Mahngebühren verlangt.

Auf Nachfrage erklärte man mir, dass in den AGBs geregelt sei, dass die Zahlung für das folgende Quartal unmittelbar fällig ist, wenn man für das aktuelle Quartal eine zweite Mahnung erhalten hat:

"Sollte der Nutzer aus von ihm zu vertretenden Gründen mit der Zahlung von mehr als zwei fälligen Raten und/oder mehr als einem Drittel der fälligen Forderung mehr als sieben Tage in Verzug kommen, ist der gesamte dann noch offene Betrag zur Zahlung fällig. "

Mit Rate ist hier die Gebühr für ein Quartal gemeint, wobei der Vertrag um zwei Quartale sich verlängert hat. Im Normalfall ist die Gebühr zu Beginn des Quartals fällig.

Muss ich diese Praxis akzeptieren?

Unabhängig hiervon, halte ich die Mahngebühren von 12,50 € für völlig unangemessen. Wie kann ich mich dagegen wehren?

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Meine Forderung an ElitePartner: Aufhebung folgende Quartalsgebühr und Reduktion Mahngebühr


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Kommentare und Trackbacks (2)


05.02.2014 | 20:26
von ReclaBoxler-1689773 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.04.2014 | 08:06
von ReclaBoxler-1338312 | Regelverstoß melden
Das Geschäftsmodell dieses Unternehmen ist rechtlich in einer Grauzone. Auch wenn Sie im Recht sind, werden Sie kaum mit einem Entgegenkommen des Unternehmens rechnen können.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten, keine Geschäftsbeziehung zu diesem Unternehmen einzugehen.

Für null Leistung zahlt man und jegliche Kündigungsversuche (auch in der Testphase) werden dort ignoriert.

Die AGB wurden schon von der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert und mussten geändert werden, aber da der Burda Verlag als Eigentümer durch die Tochter Tomorrow Focus Geld hineinpumpt, steht die Firma nach außen gut da.



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