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Durch Argetra gelöste Beschwerde. | 3809 Views | 03.02.2014 | 13:25 Uhr
geschrieben von Al Kl

Argetra GmbH (Ratingen)

VIZ-Absolut minderwertiges, unnötiges und unbrauchbares Produkt

Nachdem ich auf Immo. Scout24 nach Immobilien gesucht habe, bin ich auf die Argetra GmbH gestoßen. Nachdem ich meine Daten hinterlassen habe, wurde ich telefonisch kontaktiert. In dem Telefonat wurde mir der Versteigerungskalender (VIZ) ". mit ausführlichen Gutachten und Fotos der Objekte. " vorgestellt. Daraufhin bot man mir das 14 Tägige Test-Abo an, wofür ich mich dann auch entschieden habe. "Unglücklicherweise" (Köder Methode) hat man aber mit dem Test-Abo keine Berechtigung in die Gutachten und Fotos ein zu sehen, hierfür muss ein mind. 3 monatiges Abo abgeschlossen werden. (Und hier braucht die Argetra GmbH nicht damit zu argumentieren, dass man sich für ein 3 Monats-Abo entschlossen hat da das Produkt für gut empfunden wurde, sondern einfach nur aus dem Grund, dass man mit der Test-Version das Produkt gar nicht "testen" kann.) Nach dem ich dann in der AGB gelesen hatte, dass man ein 1-monatiges Wiederrufrecht habe, entschied ich mich für ein 3-Monats-Abo. Nachdem ich mit dann mit meinem User einloggte um mir die Gutachten und Fotos der Objekte anzusehen, fand ich unter den angeblichen "Gutachten" nur eingescannte Lagepläne, im Bereich Fotos war nicht eine einzige Datei abgelegt. Darauf hin entschloss ich mich von meinem Wiederrufrecht Gebrauch zu machen (die Monats-Frist habe ich natürlich eingehalten), da ich feststellen musste, dass der Versteigerungskalender absolut unbrauchbar ist und nicht dem entspricht was mir am Telefon vorgestellt wurde. Doch leider wurde der Wiederruf nicht akzeptiert und der Kundenservice verwies auf eine gesetzliche Lücke, bzw. Grauzone. (Auszug aus dem Schreiben: Es ist uns leider nicht möglich, Ihrem Widerruf zu entsprechen, da der Gesetzgeber das

SCHLAGWORTE

Widerrufrecht explizit bei schriftlichen Verträgen über die „ Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften
und Illustrierten“ gemäß Fernabsatzgesetz nicht eingeräumt hat.)

Nachdem ich dann im Internet über die Argetra GmbH recherchierte, bin ich sehr schnell auf diese (ReclaBox) Seite gestoßen. Ich lass auf dieser Seite über eine Beschwerde, auf die der Geschäftsführer wie folgt antwortete: (Als kulantes Unternehmen hatten wir bereits vor Tagen schriftlich auf unsere Ansprüche verzichtet. Warum das Thema trotz Kulanz nachträglich in Portalen gezeigt wird empfinden wir alsRufschädigendundnicht fair.)

Nun, nachdem ich das gelesen hatte, entschloss ich mich für einen FAIRE und NICHT RUFSCHÄDIGENDEN weg. Ich verfasste nochmals eine E-mail an den Geschäftsführer, Axel Mohr, in dem ich mich auf den oben genannten Auszug bezog und bat nochmals um Akzeptanz meines Wiederrufs. Ich schrieb, dass ich meinem Vorfall nicht öffentlichen machen möchte wenn die Argetra GmbH kulant agiert. UND JETZT DER OBERHAMMER! So antwortete mir das Unternehmen. ". wir haben Rücksprache mit der Geschäftsleitung gehalten und müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihren Widerruf, aus den bereits genannten Gründen, weiterhin nicht entsprechen können. Sie sind in dem Beratungsgespräch darauf hingewiesen worden, dass die Gutachten sowie die Gläubiger teilweise auf der Homepage hinterlegt sind. " Jetzt kann jeder für sich selbst beurteilen wie wichtig dem Geschäftsführer das Image seines Unternehmens ist. Von wegen "kulantes Unternehmen", alles nur Heuchelei im Netz.

Zusammenfassung:

1. Es gibt kein Wiederrufrecht auf das Produkt Versteigerungskalender VIZ. (Gesetzeslücke/Grauzone)

2. Der Versteigerungskalender ist absolut unbrauchbar. Adressen von Zwangsversteigerungen in eurer Umgebung erhaltet ihr auch auf der Seite eures Amtsgerichtes, KOSTENLOS!

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Meine Forderung an Argetra GmbH: Erstattung des bezahlten Betrages


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.02.2014 | 11:19
Firmen-Antwort von: Argetra GmbH
Abteilung: Geschäftsleitung

Sehr geehrter Kunde,

es ist richtig dass Sie nach der Beratung ein kostenloses 14 tägiges Kennenlern-Abonnement wünschten. Dies haben Sie erhalten.

Während der Kennenlernphase konnten Sie alle Termine vollumfänglich einsehen, die in den nächsten 14 Tagen zur Versteigerung stehen, incl. Gutachten und darin enthaltene Fotos. Diese Bilder geben den Zustand einer Immobilie zum Bewertungsstichtag wieder und sind somit wertvoller als isolierte Fotos, deren Erstellungsdatum nicht bekannt ist. Ihre Aussagen sind sachlich leider nicht korrekt.

Bereits nach wenigen Tagen wünschtenSiedie Wandlung in ein Drei Monats Bezug.

Siehaben unser Produkt also ausreichend getestet und für gut befunden, denn sonst hätten Sie ja nicht aktiv bestellt.

Trotzdem hatten Sie später den Wunsch geäussert ihren Kalender nicht zahlen zu wollen. Gleichzeitig drohten Sie mit der rufschädigenden Veröffentlichung in Portalen, falls wir nicht auf unsere Forderung verzichten. (sh obige Formulierung).

Kulanz ist immer dann angezeigt, wenn es sich um auslegungsbedürftige Vorgänge handelt. Kulanz heisst aber nicht, dass wir bestellte Kalender verschenken.

Sie haben nach einer Testphase unser Produkt bestellt und dieses genutzt. Anschließend nicht zahlen wollen ohne sachlich nachvollziehbare Gründe vorzutragen, empfinden wir auch gegenüber den hier tätigen Mitarbeiten als nicht fair.

Die von Ihnen aufgestellten Behauptungen sind falsch und dienen nur der Rufschädigung.

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.02.2014 | 20:02
von Gerhard | Regelverstoß melden
Wenn Sie die AGB gelesen haben, dann dürfte Ihnen auch der folgende Passus wohl bekannt sein:

"Widerrufsrecht für Verbraucher
.
.
Dies findet keine Anwendung auf den Versteigerungskalender, da es sich um eine verlagseigene Zeitschrift handelt. "

20.03.2014 | 00:22
von Siggi M. | Regelverstoß melden
Also ewig auf Argerta rumzuhacken, weil man selber nicht gelesen hat, was man bestellt finde ich nicht fair.

Argetra ist wenigstens so anständig auf die Kosten hinzuweisen und über sämtliche Abo-Bedingungen vorher aufzuklären. Da gibt es wirklich andere Experten ala Daten Info Service Eibl aus Köln z. B.

Und für alle, die der Meinung sind, die Daten kostenlos im Internet zu finden: Vergesst es. Der viel zitierte Server zvg-portal hat eben nicht jedes Amtsgericht. Die müssen alle einzeln aus den Staatsanzeigern zusammengesammelt werden, wenn man wirklich einen bundesweiten Kalender haben möchte.

Im Internetzeitalter scheinen 2 Dinge zusammenzukommen:
1. Keiner ließt mehr Verträge, jeder fühlt sich aber betrogen, wenn 2. jemand tatsächlich von geleisteter Arbeit leben muss und nicht alles kostenlos zur Verfügung stellen kann.

Für die ganzen Heulbojen, den meinen Sie werden betrogen: Abonniert Euch doch alle Staatsanzeiger der Republik und wertet die Termine selber aus. Nach einigen Monaten findet Ihr sicherlich auch ein passendes Objekt. Blöd nur, wenn das ein anderer vor der Nase wegschnappt, aber ist ja kein Problem, müsst Ihr halt weiter durch die Staatsanzeiger blättern.

Viel Spaß! Hier ist eine Liste damit die Entscheidung leichter fällt:

www.argetra.de
(alle Termine, kostenpflichtig aber fair, weil anständig ausgewiesen)

www.zwangsversteigerungen-brd.de
(alle Termine, kostenpflichtig aber ohne korrekte Infos auf der Seite - Eibl halt -)

www.zvg-portal.de
(kostenlos, aber nicht alle Termine - ca. 6000 -)

www.einzelhandelsobjekte.com/zwangsversteigerungen
(kostenlos, aber nicht alle Termine - ca. 7400 -)

www.zvg.com
(kostenlos, aber nicht alle Termine - ca. 1300 -)

Wie Ihr sehen könnt: Wenn Ihr alle Termine wollt, müsst Ihr zahlen, so einfach ist das.

20.03.2014 | 00:32
von Siggi M. | Regelverstoß melden
Edit: 1. Keiner lie (s) t mehr Verträge - sollte da stehen. Andere Fehler sind auch noch drin. Naja ist schon spät; )

23.01.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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