Durch HypoVereinsbank gelöste Beschwerde. | 1744 Views | 08.02.2014 | 11:59 Uhr
geschrieben von Brigitte Gruhn

HypoVereinsbank (Hamburg)

Schuldhaftentlassung - Antrag nicht bearbeitet

Bestell-/Kundennummer: 880650082

Habe im Nov. 2013 Antrag gestellt, meine Mutter (85 Jahre) als Mitdarlehensnehmerin aus dem Vertrag zu streichen. Hatte das Darl. mal mit meinem Vater zusammen aufgenommen, der verstorben ist. Sie ist Erbin. Kredit läuft 15 1/2 J. - nie Rückstände, nie unpünktliche Zahlung.

SCHLAGWORTE

Antrag ist bis jetzt (Febr. 2014) nicht bearbeitet. HVB bearbeitet nicht! Für einen solchen Antrag werden normal zwei Wochen benötigt (sagte mir jemand von der Haspa).

Bringt vielleicht keine Provi?

Muss RA einschalten?

Habe jetzt Frist gesetzt bis 14.2. Ebenfalls an Vorstand und Beschwerdemanagement geschrieben.

Erhielt nun heute früh Anruf von der Leiterin des business easy (= eine Art Callcenter, wo die Selbstständigen "betreut" werden). Sie: Sie könne die Einhaltung des Termins nicht garantieren. Ich: Ich bestehe auf dem Termin.

In dem Callcenter, die jetzt festgestellt, wer für mich zuständig ist - ein toller Erfolg! Der arbeitet nicht. Ruft nie zurück.

Hatten die da nicht einen Rettungsschirm aus Steuergeldern - können die nicht zusätzliche Leute einstellen?

Inzwischen Rückruf einer Leiterin von dem Callcenter für die Selbstst.: Heute würde der "Kundenberater" mit einem "Spezialisten" den Fall besprechen (Anmerkung: Fall ist einfach, Spezialist nicht nötig).

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Meine Forderung an HypoVereinsbank: Schriftlicher Bescheid endlich!


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (8)


08.02.2014 | 13:36
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Guten tag, Frau Gruhn, haben Sie eine Sterbeurkunde bzw. einen Erbschein eingereicht? -Meist wird ein Todesfall bzw. die Umstellung des Familienstands von einer ganz anderen Abteilung bearbeitet, eine Information an die Kreditabteilung "vergessen", falls Sie als Tochter nicht explizit darauf hinweisen. Ich erlebte erst vor wenigen Tagen einen ebenso geschmacklosen Schildbürgerstreich: Schwiegermutter verstorben, Versicherung informiert durch Einreichung einer Sterbeurkunde, meine Postanschriftfür Schriftverkehr wurde angegeben. Eine Sachbearbeiterin bestätigte umgehend die Aufhebung der Versicherung an mich, eine andere Sachbearbeiterin schickte einenVerrechnungsscheck - an die Verstorbene, mit der Bitte um Einlösung. Geschmackloser geht's wohl nicht.In Ihrem Fall ist der "Spezialist" nötig, um zu prüfen, oba) Ihre Mutter über genügend Einkünfte verfügt, um den Kredit weiterhin bedienen zu könnenb) welches "Restrisiko" für die Bank besteht, falls Ihre Mutter stirbt (die Erben, z. B. Sie als Tochter treten dann kraft Gesetzes in die Darlehensverpflichtungen der Mutter einc) Ihre Mutter innerhalb der Restlaufzeit des Darlehens sterben könnte (siehe b). d) an welcher Rangstelle des Grundbuchs das Darlehen eingetragen ist (erstrangig = gleich beste Rangstelle für die Bank, nachrangig= schlechtere Rangstelle für die Bank) e) wie hoch die Grundschuld ursprünglich war und wie hoch die Restschuld valutiertf) ob sonstige Grundschulden eingetragen sind und noch genutztwerden, um andere Kredite / einen anderen Kredit abzusichern. Natürlich bringt eine Schudlhaftentlassung keine Provision - deshalb wird die Bearbeitung nicht vorrangig durchgeführt und muss über mindestens 5 Schreibtische (Callcenter, Kundenberater, Spezialist, Grundbuchamt bzw. zuständigen Notar) und möglicherweise nochzu einem Gutachter der Bank, der das Beleihungsobjekt neu beurteilen muss, falls die eingetragenen Grundschulden 80 % des Beleihungswertsdes Sicherungsobjekts erreichten, als die Grundschuld eingetragen wurde. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen zu können.

08.02.2014 | 16:37
von Brigitte Gruhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Anrufen des Beschwerdemanagement der HVB war offenbar erfolgreich. Es ist angeordnet worden, dass die Leiterin des business easy center die Beschwerde bearbeitet. Sie hat ihre Zusage, letzten Do. oder Fr. zurückzurufen, eingehalten.
Sie wollen jetzt zusätzlich einen Pfandtausch machen (besitze ein lastenfreies Grundstück) - was in meinem Sinne ist - jedoch hatte ich gedacht, dass die Bank davon überfordert ist, da sie schon diese Schuldhaftentlassung nicht auf die Reihe bekommen hat, mich deshalb nicht getraut, das auch noch zu beantworten.
Inzwischen ist meine Mutter 85 J. und in der Tat wären ich + 2 Geschwister nach ihrem Tod anstelle meines Vaters gesamtschuldnerisch Kreditschuldner, was ich vermeiden will und weshalb ich den Antrag gestellt hatte. Und weshalb das auch so rel. eilig ist.
Ich war übrigens nach dem Tod meines Vaters angeschrieben worden von einer Spezialabteilung und hatte in einer HVB-Fil. das notarielle Testament vorgelegt (not. Test. - dann kein Erbschein). Wie sich inzwischen herausgestellt hat, muss eine beglaubigte Version mit Eröffnungsprotokoll vorgelegt werden, was ich nachgeholt habe, obwohl es keiner von mir gefordert hat. "Mein Vater" (verst. 2010) hat aber diese Woche erst wieder Post von der HVB bekommen, ich hoffe, dass sie es irgendwann in den Computer einpflegen, dass er nicht mehr anzuschreiben ist.
Ich erkundige mich jetzt bei einer anderen Bank, welche Frist für einen Pfandtausch angemessen ist (das sie das in 1 Wo. nicht hinbekommen, ist mir klar) und setze entsprechend eine neue Frist. Außerdem muss ich dann klären, wie so ein Pfandtausch abläuft, nicht, dass am Ende 2 Grundschulden für das 1 Darlehen weiterbestehen.
Außerdem zu Info für alle: Es gibt eine Frist für die Bearbeiter, innerhalb der sie zurückrufen sollen - 24 Std.!
Sie haben bei der HVB business center eingerichtet, die wohl komplett überlastet sind. Aber was kann der Kunde dafür?
Es ist eine Mail angekündigt, welche zus. Unterlagen wegen des Pfandtausches jetzt benötigt werden - bin gespannt, ob + wann diese kommt.
Bleibe am Ball. Denke, das lohnt sich.
Gitta


08.02.2014 | 17:03
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Guten tag, Frau Gruhn,

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort.

Ein Pfandtausch läuft folgendermassen ab.

Die bisherige Sicherheit muss durch eine mindestens gleich- oder
höherwertige Sicherheit - hier: Ihr lastenfreies Grundstück - ersetzt
werden.

Sie sollten also nachweisen, welchen Wert Ihr aktuelles Grundstück hat.
Ist es mehr wert als die aktuelle Schuld bei der Bank, haben Sie gute
Argumente, Ihre 2 Geschwister aus der Mithaftung zu entlassen.

Sie müssen weiterhin nachweisen, dass Sie den bisherigen Kredit Ihrer Mutter "störungsfrei" weiter bedienen können, falls Ihre Mutter sterben sollte, z. B. durch aktuelle Einkommensnachweise.

Ein weiterer Weg, sich lange Kreditlaufzeiten vom Hals zu schaffen,
ist folgender:

a) Nutzen Sie die Sondertilgungsmöglichkeiten auf dem aktuellen Kredit
aus, falls diese vereinbart wurden.

b) Klären Sie die Laufzeit der Zinsfestschreibung des aktuellen Kredits. - Sobald diese abgelaufen ist, können Sie zum Beispiel 30.000 Euro Darlehen bei einer Bausparkasse bekommen, falls Sie
einen bis dahin z u g e t e i l t e n Bausparvertrag haben.
Dies ist ein sog. Blankodarlehen und muss nicht durch eine Grundschuld besichert werden.

c) Sie können eine Ersatzsicherheit statt einer Grundschuld stellen
- günstiger als die Neueintragung einer Grundschuld auf Ihrem lastenfreien Grundstück.

All dies gehört zum Grundwissen eines Kreditberaters. - Aufgrund
Ihrer bisherigen Schilderungen kann ich Ihnen nur dringendst raten,
sich schleunigst eine Bank mit k o m p e t e n t e n Ansprechpartnern zu suchen, die das Darlehen bei der jetzigen Bank so
bald wie möglich ablösen kann.

Die bisherige Abwicklung durch die Hypovereinsbank war bisher nicht gerade professionell und wäre wesentlich einfacher für Sie verlaufen,
wenn sich die beteiligten Mitarbeiter untereinander verständigen würden. - "Viele Köche verderben den Brei".

08.02.2014 | 17:12
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Nachtrag zu meinem letzten Kommentar:

Falls der Verstorbene und/oder Ihre Mutter selbständig waren oder noch sind:

Für Selbständige gelten andere / verschärfte Beleihungsrichtlinien.

Falls Sie, Frau Gruhn, angestellt oder beamtet sind, wird die Beleihungsprüfung in Verbindung mit der Schuldhaftentlassung
einfacher sein.

Sind auch Sie, Frau Gruhn, selbständig, dann wird verschärft geprüft,
unter der Massgabe, dass ein/e Selbständige/r nicht gleichbleibendes
Einkommen erzielen kann wie ein/e Angestellte/r oder Beamter/Beamtin,
da die Bank dann ein höheres "Kreditausfallrisiko" hat.

27.02.2014 | 16:43
von Brigitte Gruhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht komplett gelöst. Der Sachbearbeiter hat angerufen und für die 9. KW = die lfd. KW angekündigt, dass bei der Bank die Unterlagen rausgehen. Mein Grundstück ist inzwischen belastungsfrei und es ist eingewertet worden. Von der Kreditabteilung sei eine positive Rückmeldung gekommen, hieß es. Es ist aber die angekündigte Post noch nicht eingetroffen, so dass ich überhaupt nicht weiß, ob jedem Punkt meines Antrags entsprochen wird. Immerhin ist der Antrag erweitert worden und es geht nicht mehr nur um Schuldhaftentlassung, sondern zusätzlich einen Pfandtausch. Wenn sie jetzt z. B. 2 Grundschulden stehen lassen wollen für einen Kredit (108.000 €)? Habe inzwischen Probleme mit der Familie - jemand hat einen Rechtsanwalt eingeschaltet, ist schon traurig, dass ein Vertragspartner - wie es so eine Bank ist - so wenig Verständnis für die Situation des Kunden aufbringt. Da ist kein "wir", sondern ein "gegeneinander" - sehr bedauerlich. Bei Ablauf der Zinsbindung werde ich ablösen und die Geschäftsbeziehung mit dieser Bank beenden. Das Callcenter ist die Katastrophe - es wird nicht zurückgerufen, Mails werden nicht beantwortet, die Callcenter-Agents können immer nichts einsehen. Es war die ganze Zeit kein koordiniertes, ruhiges, vernünftiges Gespräch möglich. Ich kann nur abraten.


12.03.2014 | 11:16
von Brigitte Gruhn noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe inzwischen die Verträge und Unterlagen erhalten - es stand Alles so drin wie vorher besprochen. Habe schon die neue Grundschuld bestellt. Hätte jetzt noch die Frage, in welcher Weise die Freistellung des alten Grundschuld erfolgt. Senden sie die Löschungsbewilligung direkt an das zust. Grundbuchamt oder senden sie diese an den Grundstückseigentümer?


12.03.2014 | 12:26
von Widder 440 | Regelverstoß melden
Die Bank muss die Löschungsbewilligung an den Eigentümer senden,
der dann damit zum zuständigen Notar gehen muss, der die Löschung
der Grundschuld im Grunbuch vollzieht.

Es ist auch keine "Freistellung der alten Grundschuld", sondern
ein Löschung.

Die bisherige Schilderung von Frau Gruhn bestärkt wieder einmal
meinen Verdacht, das hier eine ordentliche und sachgemässe Beratung
niemals stattgefunden hat.

18.04.2014 | 11:55
von Brigitte Gruhn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Schlussendlich hat die HypoVereinsbank Unicredit AG sich wirklich bemüht und effizient und schnell gearbeitet. Inzwischen ist meine Mutter aus der Pfandhaft entlassen und die Grundschuld, die für den Kredit auf ihrem Grdst. eingetragen ist, ist freigegeben und statt dessen ist auf meinem Grdst. eine Grd. -Schuld eingetragen und ich habe eine neue Zweckerklärung erhalten. Mir liegt die Löschungsbewilligung für die alte Grundschuld auf dem Grdst. meiner Mutter vor und meine Mutter hätte nur noch damit zum Notar gehen müssen, aber sie ist letztes WE verstorben. Nun müssen wir warten, bis die Erbsituation geklärt ist und dann kann der Löschungsantrag gestellt werden. Aber mit der HypoVereinsbank Unicreditbank bin ich jetzt im Reinen.




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