Durch KAGO Wärmesysteme gelöste Beschwerde. | 3614 Views | 10.02.2014 | 10:07 Uhr
geschrieben von Diana Möller-Melzer

KAGO Wärmesysteme GmbH (Neumarkt i.d.OPf.)

Unseriöse Messeverkäufe der Firma KAGO!

Bestell-/Kundennummer: 4285303

Wir haben auf der Nordhaus2014 am 02.02.2014 in Oldenburg und haben uns über einen Pelettofen informiert.

SCHLAGWORTE

Dort wurden wir von einen sehr gut geschulten, netten Verkäufer der Firma Kago angesprochen. Wir teilten mit, dass wir vorhaben ein älteres Haus käuflich zu erwerben (noch kein schriftlicher Vertrag vorliegen würde) und dort ein Pelettofen aufstellen möchten. Es aber noch nicht geklärt ist, ob wir hier überhaupt ein Ofen aufstellen könnten.

Es wurde sofort gerechnet und man sagte uns es wäre ein Rabatt von 6-8 % möglich. Aber da Kunden gesucht werden, die einen guten Erfahrungsbericht, Bilder vom Ofen sowie auch ein Schild für ein einen Monat zu Werbezwecken aufhängen, könnte man uns ein einmaliges Angebot machen. Wir müßten ihn nur dieses Jahr oder spätestens in 24 Monaten aufstellen. Auch nach mehrmaliger Rückfrage sagte man uns, dass falls es nicht möglich sei den Ofen aufzustellen, wir nicht verpflichtet Kosten zu tragen und den Ofen abzunehmen.

Da auf der Messe nur ein Ofen aufgebaut war, der für unsere Zwecke nicht geeignet war , ollte meine Frau gerne erstmal einen ansehen, da wurde uns gesagt: "den Ofen können Sie später immer noch aussuchen, die Prozente würden dann umgerechnet, die hätten sie ja erstmal sicher. "

Uns wurde ein einmaliges Angebot für Ofen inkl. Schornstein (Edelstall-Kamin) mit Montage gemacht 6750 Euro statt über 9700 Euro. Völlig geblendet wurde der Vertrag unterschrieben. Leider mußten wir schon am Folgetag feststellen, dass wir das geplante Haus nicht käuflich erwerben könnten. Da es nicht mehr zum Verkauf stand.

Am 04.02.2014 haben wir dann versucht Kago zu erreichen, weder der "nette Verkäufer" noch die Firma telefonisch zu reichen. Am 05.02.2014 teilen wir diese dann per Mail der Firma Kago mit, mit der Bitte um Bestätigung der Mail. Keine Reaktion.
Am 06.02.2014 nochmal Versuch Mail an Firma Kago und Verkäufer. Keine Reaktion.
Am 07.02.2014 nach etlichen Versuchen, endlich jemand bei der Firma Kago erreicht. Dort sagte man uns, man würde sich melden, nachmittags Rückruf der Firma Kago. Ein Herr sagte das wir nur aus dem Vertrag kommen würden wenn wir Kosten in Höhe von 25 % zahlen. Für einen Ofen und ein Schornstein inkl. Montage. Das wäre schon ein entgegen kommen, sonst würden 32-38% fällig. Nach der Frage für was soviel Geld, Vertrag wäre nicht mal 3 Tage her und der Liefertermin sollte frühstens im Nov. 2014, Projektierung fürstens im August. Sagte man uns: "Das die Kollegen ja auch Provision bekommen würden, außerdem müste man ja auch den Messestand finanzieren, kostet ja schließlich alles Geld. Wir könnten ja den Ofen jemand anderen verkaufen"

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Da fragen wir uns sind wir für die Messestandgebühr verantwortlich, wir haben 8 Euro pro Person Eintritt gezahlt. Wenn es der Firma Kago so schlecht geht das die Kunden den Messestand bezahlen sollen, dann wäre es wohl besser Messen zu meiden oder dieses bekannt zu geben. 1687,50 Euro (25%) für was? Einen Service der keiner war? Für Aussagen die nicht stimmen? Da klingt es nur in den Ohren, kein Problem wenn der Ofen nicht aufgestellt werden kann ist der Vertrag nichtig!

1687,50 für einen Ofen inkl. Schornstein mit Montage, wo nach 3 Tagen ja noch kein Schaden in so einer Höhe entstanden sein kann. Oder ist das Strafgeld für den Besuch der Messe und das Aufsuchen des Messestandes der Firma Kago (wird sicher nicht wieder passieren). Oder etwa hatten wir vergessen zu lesen, dass wir das Gehalt der Mitarbeiter der Firma Kago zu übernehmen müssten, sobald man jemanden anspricht.

Und das wir den Ofen der Firma Kago verkaufen sollten ist ja wohl der Witz des Jahrtausend, obwohl da stellt sich die Frage wie hoch ist dann unsere Provision die wir dann der Firma Kago in Rechnung stellen sollten. Vielleicht ist da ja noch mit wenig Aufwand viel Geld zu machen.

Uns hat es eins gezeigt das"schwarze Schafe" gibt es wirklich und wir nur sagen können, macht einen großen Bogen um diese Firma, so groß wie möglich.

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Meine Forderung an KAGO Wärmesysteme GmbH: Kündigung des Vertrages oder anderes Angebot als 25%


Firma hat geantwortet nach 21 Tage nach 21 Tage
03.03.2014 | 12:44
Firmen-Antwort von: KAGO Wärmesysteme GmbH
Abteilung: Rechtsabteilung

Sehr geehrte Frau Möller-Melzer,

wir beziehen uns auf Ihre Beschwerde und nehmen hierzu gerne Stellung wie folgt, insofern soll auch auf den Verlauf im Einzelnen eingegangen werden:

Der Vertragsschluss erfolgte am 2.2.14 ohne jeglichen Vorbehalt. Auf der Vertragsurkunde heißt es deutlich hierzu "Zusätliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden".

Mit Schreiben vom 5.2.14 teilten Sie zunächst mit, dass Sie "eine sehr nette Beratung zu einem Pelletofen bekommen und daraus den Vertrag. unterschrieben" hätten. Jedoch stünde Ihnen "in nächster Zeit das geplante Objekt nicht mehr zur Verfügung, sodass keine Möglichkeit bestünde, diesen Ofen einzubauen bzw. aufzustellen".

Sodann erfolgte ein Gespräch zwischen Ihnen und unserem Messeleiter, wonach vereinbart wurde, dass man Ihnen im Hinblick auf eine Verlängerung der Festpreisgarantie entgegen kommen würde und Sie sodann die Kündigung zurück ziehen würden.

Aus Ihrer Mail vom 14.2.14 ist zu entnehmen, dass man sich genau über diese Tatsachen verständigt hatte, nämlich eine Verlängerung der Festpreisgarantie bis Januar 2016 und dass, sollte der Vertrag dann Ihrerseits dennoch nicht erfüllt werden, Sie die (vertraglich vereinbarten) 25 % des Nettopreises als Schadensersatzanspruch leisten würden.

Mit Schreiben vom 17.2.14 bestätigten auch wir unsererseits nochmals, dass insofern Einverständnis besteht. Eine Antwort Ihrerseits blieb bis dato leider aus.

Insofern ist nicht nachvollziehbar, inwiefern Raum für eine Beschwerde Ihrerseits besteht, da wir davon ausgehen, uns über das Vertragsverhältnis im Übrigen einig zu sein und keinerlei Unstimmigkeiten bestehen sollten.

Gerne stehen wir auch weiterhin für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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Kommentare und Trackbacks (4)


10.02.2014 | 16:03
von Martin Steger | Regelverstoß melden
Verträge sind einzuhalten. Bevor man einen Vertrag abschliesst, sollte man sich darüber im Klaren sein, was genau vereinbart werden soll. Im Zweifel gelten irgendwelche mündliche Zusicherungen nur dann, wenn sie auch im Vertrag stehen, denn nur das ist gerichtsfest. Verbuchen Sie die geforderte Summe unter Lehrgeld, dann war es wenigstens nicht umsonst.

13.03.2014 | 15:19
von Diana Möller-Melzer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


22.05.2014 | 09:30
von ReclaBoxler-6399614 | Regelverstoß melden
Und wie habt ihr euch geeinigt?

04.06.2014 | 10:55
von Josef Schmid | Regelverstoß melden
Von was für einen Edelstahlschornstein ist hier die Rede?
V4A ( schornstein-fachhandel.de/media/catalog/product/cache/1/thumbnail/60x60/9df78eab33525d08d6e5fb8d27136e95/d/w/dw-fu.jpg ) oder V2A?



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