Von EG-SAT beantwortete Beschwerde. | 598 Views | 16.02.2014 | 19:59 Uhr
geschrieben von Niyazi Catalbas

EG-SAT GmbH (Freiburg)

Keine Gutschrift nach Warenretoure

Bestell-/Kundennummer: ebaykauf

Ich möchte meine negative Erfahrung mit dem o. g. Unternehmen teilen. Ich habe bei diesem Unternehmen LED-Lampen gekauft. Da mir innerhalb von wenigen Tagen zwei Lampen bereits kaputt gegangen sind, habe ich diese nach Rücksprache mit dem Verkäufer zurück versendet. Weil ich von Ihm keinen Retoureschein bekommen habe, habe ich diese per Postpaket versendet.

SCHLAGWORTE

Der Verkäufer räumt zwar ein, daxs er möglicherweise mein Paket erhalten hat, verdeutlicht mir sogar mit seiner Beschreibung genau dieses Paket, welches ich versendet habe, behauptet jedoch, dass kein Absendername darauf steht. Obwohl das Originalpaket von mir verwendet wurde und mein Absender - bzw. auch ebayname drauf stand, will er es anscheinend nicht zuordnen können.

Dieser hat geschickt meine Reklamationsfrist bei eBay verstreichen lassen, indem er mich vertröstet hat, er habe noch kein Paket bekommen. Leider waren dann die 45 Tage ebayschutz schon vorbei. Das Unternehmen möchte meine 50€ nicht überweisen!

Ich werde nun einen Abliefernachweis bei der Post verlangen und das Unternehmen bei der Polizei wegen Betrug anzeigen.

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Meine Forderung an EG-SAT GmbH: Erstattung meines Guthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
24.02.2014 | 16:58
Firmen-Antwort von: EG-SAT GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Hallo

Leider kommt es immer einmal vor das Pakete ohne jeglichen Hinweis auf den Absender oder einer Angabe von Kundenummer/ Rechnungsnummer nur mit einer Anlieferungsadresse versehen bei uns ankommen.
Wenn es zu dem seltenen Fall kommt das an mehreren Tagen in Folge Pakete ankommen die nicht zugeordnet werden können müssen wir auf einen Nachweis bestehen.
In den meisten Fällen reicht ein Zustelltag aus um das Paket/Päckchen dann zuorden zu können.
Der Hinweis das die Rücksendung mit braunem Klebeband verschlossen wurde hilft nicht wirklich weiter da das auf 99% aller Pakete zutrifft.
Wir wollen auch die Rückgabefrist nicht verstreichen lassen. Wenn wir einen Ablieferungsbeleg bekommen (was ja bei einem Postpaket kein Problem ist) können wir das Paket aufgrund unseres Versand / Eingangsarchiv zuordnen und den Betrag dementsprechend zurücküberweisen.

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Kommentare und Trackbacks (4)


23.02.2014 | 20:49
von Niyazi Catalbas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


20.03.2014 | 17:26
von Niyazi Catalbas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.04.2014 | 10:18
von Niyazi Catalbas noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, nicht gelöst.
Der Fall ist beim Rechtsanwalt.


21.05.2015 | 19:53
von Gaston Euringer | Regelverstoß melden
Hallo,

ich kann hier der Beschwerde von Herrn Catalbas aus eigener Erfahrung nur beipflichten. EG-Sat hat sich auch bei mir mit jedem nur erdenklichen Vorwand vor der Rückzahlungen einer Reklamation gedrückt und bedient sich dabei äußerst fragwürdiger Methoden.

Ich muss nun ebenfalls die Gerichte bemühen, denn bei EG-Sat zieht man alle Register beim Abwimmeln von Kunden.

Ähnlich wie Herr Cabaltas bin ich von EG-Sat Shop solange im unklaren über den Status meiner Rücksendung gelassen worden, bis die Käuferschutz Option von Paypal abgelaufen war.

Nebenbei bemerkt ist bei sämtlichen Emails von EG-Sat aufgefallen, dass sie ohne Mitarbeiternamen gehalten sind - man weiss also nie genau, wer einem da gerade antwortet.

In meinem Fall verweigert mir die Firma EG-Sat Shop seit über 10 Wochen die Rückzahlung von 275 EUR auf mehrere zurückgesendete Geräte - alle unbenutzt und originalverpackt! Alle weisen einen von EG-Sat inzwischen anerkannten Mangel auf. Besonders übel stösst mir auf: der Anstand halber hatte ich sogar zwei Geräte behalten, weil ich ungern intensiv benutzt Ware zurücksende.

Gedankt hat mir die Rücksichtnahme der anonyme Mitarbeiter von EG-Sat wie folgt: ich hätte zwar den Widerruf fristgerecht abgegeben, aber dann bei der Rücksendung die 14 Tage Frist ab Widerruf für die Rücksendung überschritten. Man könne mir daher lediglich "kulanzhalber" noch 73% des Kaufpreises erstatten.

Nochmal zur Erinnerung: alle zurückgesendeten Geräte unbenutzt und originalverpackt!

Auskunft meiner Rechtschutz-Hotline hierzu: klar rechtswidrig! Zu späte Rücksendung hat nicht die Unwirksamkeit des Widerrufs zur Folge.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Ich habe EG-Sat dann höflich darauf hingewiesen, dass die Geräte diverse technsiche Probleme haben und für mich nicht zu gebrauchen sind.

Darauf dann Email mit folgender extrem kreativen Ausrede, um die Mangelbeseitigung abzulehnen:

"Sie wurden ja bezüglich der Receiver vor dem Kauf bei einer telefonischen Beratung, bei der Sie auch nach der verfügbaren Anzahl gefragt haben, über die technischen Details und eventuell auftretende Probleme informiert die Sie jetzt als Mangel angeben. "

Ich muss da wohl an Gedächtnisschwund leiden.

Um auf Nummer Sicher zu gehen, habe ich EG-Sat unter Fristsetzung zur Rückzahlung aufgefordert und hilfsweise eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt und für den Fall, dass die Mangelbeseitigung ausbleibt auch gleich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt.

Natürlich hat EG-Sat die Frist verbummelt - der Rücktritt ist also wirksam vollzogen.

Einige Tage nach Fristablauf kommt dann aber anstatt einer Zahlung völlig überraschend ein Paket mit den Geräten und Zubehör zurück. Das Zubehör soll nach Ansicht von EG-Sat dazu gut sein, dass die Geräte ordnungsgemäß funtionieren.

Das Paket war klar nach Fristablauf losgeschickt worden und auch obwohl ich noch einmal vor dem Paketversandt per Email mitgeteilt hatte, dass ich eine Reparatur nicht mehr akzeptieren werde und eine Erstattung erwarte.

Auf meine Beschwerde dann folgende Meisterleistung kreativer Schaffenskraft:

"in dem Gespräch mit unserem Mitarbeiter wurde mit ihnen vereinbart das wir die Receiver in Verbindung mit den DC Blockern an Sie zurücksenden. ". "Da wir ihnen die funktionierenden Receiver zugesendet haben ist der Fall für uns erledigt. "

Daher mein Tipp an alle, die mit denen zu tun haben:

1) Käuferschutz bei Paypal aktivieren, sobald Ihr den Rücksendebeleg in der Hand habt.

2) Immer schön daran denken, dass man ab 14 Tage nach dem Widerruf mit der Rücksendung in Verzug geraten kann - dumm wenn ihr dann im Ausredenwald verhungert

3) schön alles schriftlich machen und bloss nicht telefonieren - ein "Mitarbeiter" hat garantiert immer alles ganz anders verstanden.



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