304 Views | 17.02.2014 | 10:09 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7302383

ABN - Ferienhausdatenbank (Duisburg)

Buchungsbestaetigung kurz vor Abreise storniert

Bestell-/Kundennummer: 2014 - 03

Ich habe vom 15.02. bis 18.02.2014 ein Appartment in Krefeld gemietet. Am 31.01.2014 habe ich eine Buchungsbestaetigung erhalten und habe die gewuenschte Anzahlung überwiesen. Am 08. Februar hat mich direkt der Besitzer des gemieteten Appartments angeschrieben mit folgenden Worten "Sie haben eine Unterkunft für nächstes Wochenende gebucht.

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4 Bilder

Der Abreise - Termn ist an einem Dienstag!
Besteht die Möglichkeit, dass Sie ein Tag früher anreisen und damit am Montag abreisen?
Das Problem ist, dass meine Wohnungen kein Hotelcharakter haben, sondern Wochenweise bzw. Wochenendweise angemietet werden.
Dies würde bedeuten, das Sie demnach die komplette Woche bis zum 22.02. diese Wohnung bezahlen müssten.
Wenn die Wohnung spätestens am Montag mittag frei wird ist das nicht mehr der Fall.
Läst sich das für Sie einrichten?"

Da ich an einen Flug gebunden bin, habe ich geantwortet, dass das nicht geht und die Agentur hat mir eine zweite Wohnung besorgt, wieder mit Buchungsbestaetigung. Am selben nachmittag erhielt ich dann wieder direkt von Besitzer eine Kuendigung auch fuer diese Wohnung.

Ich habe der Agentur eine Mail gesandt, dass ich dieses unkorrekte Benehmen auf jeden Fall publik machen werde. Ich habe jetzt ein Hotel gebucht, ist natuerlich mit Mehrkosten verbunden und moechte wissen, was man gegen eine so unserioese Firma machen kann?

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Kommentare und Trackbacks (1)


18.02.2014 | 18:42
von ReclaBoxler-1308183 | Regelverstoß melden
Finden Sie es eigentlich in Ordnung, hier in Bildform den gesamten Schriftverkehr inkl. sämtlicher Daten des Vermieters publik zu machen?

Sollte der Vermieter Ihnen hierzu nicht sein Einverständnis gegeben haben, so stellt dies eine Verletzung des Datenschutzes dar und kann sogar eine Anzeige nach sich führen.

Sie beschweren sich hier über die Ferienhausdatenbank und nicht über den Vermieter, so dass es ein mehr als schlechter Stil ist, im Rahmen Ihrer Beschwerde nun dessen Mails an Sie im Volltext publik zu machen.

Der Vermieter wurde per Mail an dessen Ihren Bildern zu entnehmende Adresse bereits über diese Beschwerde und die Veröffentlichung seiner Daten informiert.



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