1358 Views | 26.02.2014 | 22:12 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2820883

Autohaus Schwitalla GmbH (Marburg)

Wucher im Autohaus

Bestell-/Kundennummer: 12345

Beim Autohaus Schwitalla legt man wohl keinen Wert auf wiederkehrende Kunden. Sonst würde man sie wohl nicht so abzocken.

SCHLAGWORTE

Ich habe 2 Birnen mitgebracht. Da eine Scheinwerferbirne des dort gekauften Autos den Geist aufgegeben hatte, wollte ich mal schnell beide umstecken lassen. Hat maximal 10 Minuten gedauert.

Dann an der Kasse trifft mich ohne jede Vorwarnung der Schlag: Die wollen dafür knapp 40,- (!) Euro haben!

Sowas nenn` ich mal eine Unverschämtheit! Wucher! Auf Nachfrage kam dann noch der Kommentar, das wäre eigentlich sogar nur der Preis für EINEN Birnenwechsel und "normalerweise müsste man die Scheinwerfer komplett ausbauen. " Jaja, klar. Nur komisch, dass davon nichts im Handbuch steht und man es offensichtlich auch so in unter 10 Minuten hinbekommt.

Ich hätte denen einfach einen 10er oder 20er hinknallen und sagen sollen: "Hiervon könnt Ihr Euch nehmen. Wenn Ihr mehr wollt, müsst Ihr mich eben verklagen. "
Den Richter will ich sehen, der 40 Euro für das Umstecken zweier Birnchen nicht für sittenwidrig hält.

Es gibt zu viele Citroen-Autohäuser auf der Welt, als dass ich es nötig hätte, mich bei denen auch nur noch ein einziges Mal abzocken zu lassen.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Autohaus Schwitalla GmbH: Eine Entschuldigung sowie Erstattung von MINDESTENS 50%


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (10)


26.02.2014 | 22:40
von ReclaBoxler-1565953 | Regelverstoß melden
Interessante Ansicht.

Clevere Menschen haben aber nunmal leider auch noch Anderes im Leben zu tun als überflüssige Gespräche zu führen.

Denn clevere Menschen kennen § 138 BGB. Und zwar möglicherweise nicht vom Stammtisch, sondern weil sie Volljuristen sind.

Darüber hinaus hat das vermeintliche Versäumnis sich vorab über den Preis zu ekundigen nichts mit dem Inhalt dieser Beschwerde zu tun. Darin geht es nämlich um den Preis an sich, nicht um die Frage, wie sinnvoll es ist, den vorab zu erfragen.

Mal ganz abgesehen davon gehen clevere Menschen auch davon aus, dass es unter Anderem mindestens eine vertragliche Nebenpflichtverletzung darstellt, wenn auf dartige Wucherpreise nicht von Unternehmerseite aus hingewiesen wird.

26.02.2014 | 22:52
von ReclaBoxler-1565953 | Regelverstoß melden
Ich bezweifle auch, dass Du Dich beispielsweise schonmal beim Bäcker vor dem Kauf der Brötchen vergewissert hast, dass er nicht 20 Euro für das Backen, Ausstellen, Heraussuchen und Herüberreichen (Arbeitszeit!) berechnen wird.

Aber es steht Dir natürlich jederzeit frei, mal eine Beschwerde zu verfassen, in der Du Dich über die ganzen blauäugigen und dummen Stammtischler beklagst, die durch die Welt laufen, ohne für jeden Kleinkram vorab Preise auszuhandeln.

Clevere Menschen würden das vermutlich nicht tun, aber clevere Menschen stellen sich ja auch nicht auf die Seite eines Autohauses, das 40 Euro für den Wechsel zweier Glühbirnchen verlangt. Insofern wäre es also durchaus konsequent.

26.02.2014 | 23:25
von ReclaBoxler-1565953 | Regelverstoß melden
Vielleicht solltest Du erstmal die Beschwerde richtig lesen, bevor Du Deine Weisheiten von Dir gibst, Mr. Clever. :-)
Dort steht zum Beispiel klipp und klar "Ich habe 2 Birnen mitgebracht. "

Wir reden hier also von knapp 40 Euro für unter 10 Minuten "Arbeitszeit". Und das an einem Auto, das dort neu gekauft wurde.

Es mag ja Deine Ansicht sein, dass man seine Lebenszeit für Preisverhandlungen über Kleinkram opfern sollte; Aber mehr ist es eben auch nicht. Gerade aufgrund der geltenden Rechtslage ist es eben nicht unbedingt nötig, sich bei sowas immer vorab initiativ zu erkundigen.

Dass man nicht überrascht sein sollte, wenn es dann etwas teurer ist als erwartet, mag als moralische Wertung durchaus nachvollziehbar sein.

Aber nochmal: Mit dem Beschwerdegegenstand, also der Tatsache, dass hier ein Wucherpreis für eine lächerliche kleine Dienstleistung verlangt wird, die jedes seriöse Autohaus als Gratisservice anbieten würde, hat das einfach nichts zu tun.

Wenn es einen automatischen "Strafaufschlag" für alle gäbe, die sich vorher nicht erkundigen, dann wäre das der Fall.

Aber die Frage, ob ein Preis Wucher bzw. unverschämt ist oder nicht, hängt nunmal nicht vom Zeitpunkt der Kenntnis ab.

27.02.2014 | 03:04
von ReclaBoxler-1565953 | Regelverstoß melden
Auch bei der Frage, wer hier "rotzig" ist, scheinst Du etwas durcheinander gekommen zu sein. Lies Dir am besten nochmal Deinen ersten Kommentar durch und stell Dir dabei vor, jemand würde so mit Dir reden. Na? Dämmert`s?

"Aber da Du zur Rechthaberei neigst, könnten wir jetzt hier unendlich diskutieren. "
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Wir reden hier über Tatsachen. Die Diskussion müsste also eigentlich beendet sein, sobald klar ist, wer Recht hat. Und mit Lügen wie "da Du zur Rechthaberei neigst" oder Rechthaberei hat das nichts zu tun.

Vielleicht trägt folgende Tatsache zur Klarheit bei: Mal abgesehen von dem offensichtlich grob unangemessenen Preis ergibt sich dieser (was Du nicht wissen konntest) laut Rechnung aus 0,4 Arbeitsstunden, also etwa doppelt so viel Arbeitszeit, wie tatsächlich angefallen ist.

Logische Schlussfolgerung: Sogar nach den vom Autohaus veranschlagten Arbeitskosten ist der Endbetrag ungefähr doppelt so hoch, wie er sein dürfte. Die ca. 20 Euro wären meiner Ansicht nach immer noch frech, aber wenigstens kein Wucher.

Hier mal ein Auszug aus meinem Palandt (§ 138 BGB, Rn. 67) : Demnach liegt Wucher im Ergebnis vor "in der Regel, wenn die vom Schuldner zu erbringende Leistung um 100% oder mehr über dem Marktpreis liegt. "

Du konntest zwar nicht wissen, wie die Berechnung zustande kam, aber wie lange es gedauert hat und wieviel es im Ergebnis gekostet hat, steht in der Beschwerde. Mehr Tatsachen muss man nicht wissen, um zu erkennen, wie die Sache hier zu beurteilen ist.

28.02.2014 | 13:17
von Renate Augustin | Regelverstoß melden
 spider monkey 3547973 Regelverstoß? hahahahah

28.02.2014 | 16:10
von ReclaBoxler-1565953 | Regelverstoß melden
Nehmen wir mal an, dass das mit der Feinmechanikerstunde stimmt.
Dann kosten Feinmechaniker-10 Minuten unter 10 Euro, nicht 40. Und hier geht es nicht um Feinmechanik, sondern um das Umstecken zweier Glühbirnchen.

Eingestellt wird da auch nix.

Auch habe ich Verständnis für jeden Verbraucher, der sich das Material lieber zum Marktpreis bei Amazon aussucht und bestellt, als sich irgendeinen Schund für den doppelten bis zehnfachen Marktpreis im Autohaus andrehen zu lassen.

Ich kann Dir auch noch ein Beispiel für dieses Autohaus nennen. Ich habe dort mal die vorderen Scheibenwischer wechseln lassen. Scheibenwischer einer hoffnungslos veralteten Bauweise, die Auskunft, andere gäbe es für das Fahrzeug nicht, und das für über 50 Euro!
Das nächste Mal habe ich die besten, die es gibt (natürlich speziell für dieses Auto und moderner Bauart), für 20 Euro bei Amazon bestellt und innerhalb von 3 Minuten umgesteckt. Die funktionieren immer noch einwandfrei.

Wenn Du beim TÜV die 80 Euro nur für einen Stempel bezahlst und nicht für eine umfangreiche Untersuchung, dann sollte man den durchführenden TÜV-Menschen vielleicht mal anzeigen.

Wenn ich Geld zum Fenster rauswerfen will, gibt es viele bessere Empfänger dafür, als unseriöse Autohäuser.

01.03.2014 | 12:39
von ReclaBoxler-1565953 | Regelverstoß melden
Deine Schlussfolgerung bezüglich meiner Identität wird von der Logik nicht gestützt. So ist es beispielsweise sehr wahrscheinlich, dass es noch hunderte anderer Leute gibt, die Dir "auch noch ein Beispiel" über dieses Autohaus nennen können.

Es gibt mehrere andere Indizien, die meine Identität mit dem Beschwerdeführer als wahrscheinlicher erscheinen lassen, als das von Dir ausgesuchte. Die Frage ist aber: Was wäre, wenn? Würde das irgendetwas ändern? Wenn nicht: Was soll dann der Hinweis?

Deine Argumentation mit dem Feinmechanikerstunden ist nicht nachvollziehbar.

Das mit dem Auspuff habe ich sogar schonmal gemacht.
Allerdings bei einer seriösen Werkstatt. Hat alles super geklappt, ich hab viel Geld gespart, um es für Wichtigeres auszugeben und die Werkstatt hat einen neuen Stammkunden.

Es gibt keinerlei moralischen Grundsatz, wonach Kunden sich möglichst dumm anstellen und von Werkstätten/Autohäusern sogar gleich mehrfach abzocken lassen sollten. Wie Du an den ersten Kommentaren sehen kannst, wird man sogar schon angegriffen, wenn man sich für Kleinigkeiten wie Birnenwechsel nicht vorab nach dem Preis erkundigt.

20.03.2014 | 02:49
von ReclaBoxler-2820883 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


10.04.2014 | 05:36
von ReclaBoxler-2820883 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


11.05.2014 | 04:00
von Bla Bla | Regelverstoß melden
Verehrter F. M.,

"wofür möchten Sie eine Lösung? "
Für die unverschämte Abzocke durch das Autohaus Schwitalla.
Ergibt sich bereits aus der Beschwerde. Einfach mal lesen.

"Für Ihre unverschämte Forderung"
Die ist nachvollziehbar und viel zu niedrig.
Da ist ja noch nicht mal Schadensersatz oder so mit dabei. Vernünftig wäre eigentlich: 100 % Rückerstattung, eine demütige öffentliche Entschuldigung, Schadensersatz und in Zukunft auf alles einen fetten Rabatt.

"Unterstellung des Wuchers? "
Der Wuche durch das Autohaus Schwitalla ist eine Tatsache, wie sich aus den vorgetragenen Fakten zweifelsfrei ergibt.
Mal den Unterschied zwischen Unterstellung und Tatsache lernen, verehrter F. M.

"Nennen Sie bitte zumindest Ihre richtige Auftragsnummer, damit man Ihnen Hausverbot erteilen kann"
1. Was geht Sie das eigentlich an, verehrter F. M.?
2. Woher wollen sie wissen, dass man dort auf sachliche und völlig berechtigte Kritik mit einem Hausverbot reagieren würde?
3. Das würde dem Autohaus nichts helfen. Denn offenbar lesen die hier sowieso nichts. Ich stimme Ihnen aber darin zu, dass die da wahrscheinlich sogar so drauf sind, dass die einem abgezockten Kunden auch noch Hausverbot erteilen würden, sobald denen klar wird, dass er sich nicht weiter abzocken lassen wird.



Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Hermann: Sendungankündig
Autohaus Günther: Zweitschlüssel
PEUGEOT CITROËN RETAIL DE...: Den Kunden über den Tisch ziehen
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!