ARD ZDF Deutschlandradio...:
Keine Antwort durch Beitragsservice Köln
ARD ZDF Deutschlandradio...:
Zahle wohl für die ganze Siedlung mit
ARD ZDF Deutschlandradio...:
Mahnung erstellt am 1.10.16 zugestellt am 13.10.16
ARD, ZDF, Deutschlandradio:
Zwei Briefe vom 2.9.2016. einer kam am 9.9 und 13.09.
ARD ZDF Deutschlandradio...:
Rundfunkbeitrag zahlen für Dinge, die man nicht sehen darf
1. Eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beginnt immer erst mit Eingang des Antrages beim Beitragsservice. Deshalb am besten nicht nur per einfachen Brief, sondern per Einschreiben versenden.
2. Der Beitragsservice hat die Möglichkeit, säumige Schuldner bei der zuständigen Rundfunkanstalt zu melden.
3. Welche dann, auch ohne Gerichtsbeschluss, die örtliche Stadt/Gemeinde mit der Eintreibung der Schulden beauftragen kann.
4. Und die Stadt/Gemeinde schickt dann den Gerichtsvollzieher vorbei zum Pfänden.
5. Sollte man damit nicht einverstanden sein, dann muß man selbst Klagen, um das Geld zurück zu bekommen. Und ganz wichtig, bei der Klage nicht vergessen, bis zum Tage an dem der Befreiungsantrag beim Beitragsservice eingeht, ist man weiterhin Beitragspflichtig.
Also nicht zulange warten mit dem Befreiungsantrag.