Durch RAe Seiler & Kollegen endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1231 Views | 04.03.2014 | 16:45 Uhr
geschrieben von Gerhard

RAe Seiler & Kollegen (Heidelberg)

Unberechtigte Forderungen für T-Online Vertrag

Bestell-/Kundennummer: SU-NR. 723106.09.0.0 und SU-NR. 616652.09.0.0

Sehr geehrte Damen und Herren,

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leider wurden meine Schreiben bisher, entweder gar nicht, oder ohne Bezug auf meine Fragen, mit unpassenden Standartschreiben, sowohl von T-Online, wie auch aus Ihrem Hause, beantwortet. Deshalb antworte ich auf Ihr Schreiben vom 13. Februar 2014 mal auf diesen Wege. In der Hoffnung hier eventuell mal, eine vernünftige und dem Sachverhalt entsprechende Antwort, zu erhalten.

Denn trotz Ihrer vielen Schreiben, weiß ich leider bis heute immer noch nicht, für welche noch Ausstehende Leistungen, die auch tatsächlich von T-Online erbracht wurden und die ich tatsächlich auch Nutzen konnte, ich Ihnen, bzw. der Telekom/T-Online, noch soviel Geld schuldig sein soll.

Insbesondere wüßte ich gerne:

  1. Warum ich für die ersten zwei Monate des Vertrages Grundgebühren in Höhe von 29,95€ pro Monat bezahlen soll, obwohl mit T-Online Vertraglich vereinbart wurde, das in den ersten zwei Monaten keine Grundgebühr für mich anfällt?
  2. Warum ich eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 99,95€ für den Technischen Anschluß bezahlen muß, obwohl diese bei meinem Vertrag entfallen sollten?
  3. Warum ich 3,83€ für Porto und Versand des DSL-Modems bezahlen soll, obwohl keine Versandkosten dafür vereinbart wurden?
  4. Warum der Vertraglich vereinbarte 64MB USB-Memory-Drive im Wert von 30,00€ nicht geliefert wurde?
  5. Warum ich bereits vom 20.08.2004 bis 16.09.2004 DSL-Grundgebühren zahlen sollte, obwohl ich den DSL-Anschluß erst ab dem 16.09.2004 nutzen konnte, weil mir T-Online erst zu diesem Datum, die zur Nutzung benötigten Zugangsdaten, hat zukommen lassen?
  6. Warum der Zugang zum Internet am 31.03.2005 unberechtigt gesperrt wurde? Denn wenn man, unter Berücksichtigung der obigen Fakten, die Zahlen in einer Aufstellung zusammen fast, dann kommen am Tage der Sperre, rein rechnerisch, keine Schulden raus, sondern ein Guthaben in Höhe von vollen 15,34 Euro (siehe Anlage Bild und im Original in Ihren Unterlagen). Und somit war die Sperre nicht rechtens.
  • § 45k Sperre

    (2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45 h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.

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Kommentare und Trackbacks (15)


05.03.2014 | 21:47
von Gerhard | Regelverstoß melden
Gerade mal einen Tag steht meine Beschwerde hier auf der Seite von ReclaBox. Und schon Klingelt es bei mir heute an der Haustür und eine freundliche Frau in Telekom Jacke und Namensschild mit Telekom Symbol im allseits bekannten Telekom Magenta steht dort.

Aber die Freude über die schnelle Reaktion währt nicht lange. Denn Frau Nina Scherer von der Telekom ist leider schlecht vorbereitet. Weder Unterlagen des alten Vertrages hat Sie bei sich. Noch weiß Sie, worum es eigentlich geht. Auch mein Angebot, das wir meine Unterlagen gerne für das Gespräch nehmen können, lehnt Sie leider mehr oder weniger ab.

Irgendwie schnell hatte ich dann aber den Eindruck, Sie interessiert sich nicht für mein kleines Problem mit Ihrer Firma. Sondern möchte mir und meinen Nachbarn eigentlich nur einen teuren und angeblich sehr schnellen „DSL via Funk“ Vertrag Ihres Arbeitgebers verkaufen, der aber schon nach nur wenigen Tagen/Stunden, gut 20mal langsamer ist, als der vorhandene DSL1000 Anschluß. Also im Anbetracht wie viele Tage so ein Monat hat, ein sehr schlechter und teurer Tausch.

Somit zwar eine schnelle Reaktion, aber wie schon so oft, bei der Telekom, total am Thema vorbei.

11.03.2014 | 23:33
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch keine Antwort von RAe Seiler & Kollegen aus Heidelberg.


26.03.2014 | 23:28
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.04.2014 | 21:17
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst, da Rechtsanwalt Ludwig Seiler anscheinend zu wenig Zeit hat. Schließlich muß er ja täglich rund 50.000 neue Mahnungen, höchst Persönlich, unterschreiben. Und das so akkurat, das eine Unterschrift zu 100% so aussieht, wie die andere. Und so was kostet ja leider viel Zeit. Und die fehlt dann zum Beantworten von wichtigen Fragen.


12.05.2014 | 23:19
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst, da noch keine Antwort gekommen ist. Vermutlich traut man sich, bei den vielen Fehlern, welche Seiler und Kollegen, in der Sache so gemacht haben, einfach nicht zu antworten.


15.06.2014 | 21:39
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.08.2014 | 18:30
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst, da noch immer keine Antwort gekommen ist. Vermutlich traut man sich, bei den vielen Fehlern, welche Seiler und Kollegen, in der Sache so gemacht haben, einfach noch nicht zu antworten.


07.03.2015 | 19:37
von Gerhard | Regelverstoß melden
Zitat Klageschrift vom 01.10.2007:

„Von diesem Gesamtbetrag werden € 134.71 geltend gemacht, denn auf die Gesamtforderung wurden nach Zustellung des Mahnbescheides € 15,00 bezahlt.

Im gerichtlichen Mahnverfahren waren aufgrund eines Übertragungsfehlers zunächst € 149,34 statt € 149,71 geltend gemacht worden. Insofern wird zunächst -gedanklich- eine Klageerweiterung um 37 €-Cent vorgenommen. Nach Berücksichtigung der Teilzahlung war die Klage somit nicht in Höhe der vollen € 15,00 für erledigt zu erklären, sondern nur in Höhe von € 14,63. “

Das man mal einen Fehler macht, das kann ja passieren.

Das man dann aber diesen Fehler versucht, durch einen neuen Fehler, zu korrigieren, das ist sehr Fatal. Und darf auf keinen Fall passieren. Insbesondere, da ja die angeblich von mir bezahlten 15,00 Euro nicht von mir Stammen, sondern vermutlich durch einen Buchungsfehler des Rechtsanwaltes, statt auf dem Rechtmäßigen Mandantenkonto, nur irrtümlich auf meinem Mandantenkonto, verbucht wurde.

Und das allerschlimmste dabei, dieser Buchungsfehler ist leider kein Einzelfall, sondern kommt, alleine auf meinen Mandantenkonto, öfter als einmal vor. Und wenn es da schon öfter passiert, wie oft passiert es in dieser Rechtsanwaltskanzlei wohl noch bei anderen Mandantenkonten. Sicher sehr, sehr oft.

Zum Glück habe ich selbst nichts an die Rechtsanwaltskanzlei Ludwig Seiler & Kollegen überwiesen, denn ansonsten hätte ich vermutlich nicht nur Fehlbuchungen zu meinen Gunsten, sondern erheblich mehr, zu meinen Ungunsten.
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1 reclabox beschwerde de 309985 teaser


07.03.2015 | 19:39
von Gerhard noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.03.2015 | 19:35
von Gerhard | Regelverstoß melden
Wie bereits erwähnt war obige Fehlbuchung der Rechtsanwaltskanzlei Seiler & Kollegen leider keine Ausnahme. Hier deshalb zur Info, auch davon, ein Bild.
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1 reclabox beschwerde de 311456 teaser


03.04.2015 | 01:16
von Gerhard | Regelverstoß melden
Aber auch das Rechnungsschreiben klappt in der Rechtsanwaltskanzlei Seiler & Kollegen nicht ganz fehlerfrei. So wurde mit Schreiben vom 23.11.2007 Rechtsanwaltskosten in Höhe von 138,75 Euro eingefordert. Da dies anscheinend zu wenig war, erhöhte man mit Schreiben vom 25.01.2008, weil die Rechnung eines zweiten, im Grunde aber überflüssigen, Rechtsanwaltes vergessen wurde, diese Rechnung auf 158,25 Euro. Aber auch das ist wohl der Rechtsanwaltskanzlei Seiler & Kollegen noch nicht genug, denn vom Gerichtsvollzieher lässt man dann volle 158,29 Euro einfordern.

03.04.2015 | 01:17
von Gerhard | Regelverstoß melden
Da dies immer noch nicht genug Geld ist für die Rechtsanwaltskanzlei Seiler & Kollegen, lässt man dann vom Gerichtsvollzieher wieder weitere 14,63 Euro plus Zinsen eintreiben. Obwohl man in der Klageschrift bereits ausführlich erklärt hatte, das diese 14,63 Euro angeblich bereits bezahlt und somit erledigt wären. Und somit nicht mehr Bestandteil des Urteils waren.

03.04.2015 | 01:18
von Gerhard | Regelverstoß melden
Zitat Schreiben Rechtsanwalt Markus Waldvogel vom 29.10.2007:

„Es ist richtig, dass der Beklagte noch unter diversen anderen Aktenzeichen von Klägerseite in Anspruch genommen wird und dass die Klägerin auch in diesen Fällen von den Unterfertigten vertreten wird.

Die hier streitgegenständlichen, auf die T -Online-International AG entfallenden Rechnungsbeträge vom 28.10.2004, 29.11.2004, 25.5.2005 und 23.6.2005 werden jedoch nur hier und in keinem weiteren Verfahren geltend gemacht. “

Und um noch mehr Geld zu machen, hat man, statt einer Klage für den kompletten Zeitraum Oktober 2004 bis Juni 2005, einfach zwei Klagen daraus gemacht, indem man den Zeitraum von Dezember 2004 bis April 2005 in einer separaten Klage eingereicht hat.

Mit diesem einfachen Trick konnte man die geforderten Anwaltsgebühren ganz einfach verdoppeln. Oder anders geschrieben, den doppelten Gewinn ohne großen Mehraufwand zu machen.

03.04.2015 | 01:19
von Gerhard | Regelverstoß melden
Zitat Schreiben Rechtsanwalt Markus Waldvogel vom 29.10.2007:

„Es wird bestritten, dass der Beklagte in dem hier abgerechneten Zeitraum seinen T-Online-Internet-Zugang nicht nutzen konnte. Ebenso wird bestritten, dass er immer noch Rechnungen erhält, obwohl sein Anschluss abgeschaltet sei, wobei eine Klärung dieses Sachverhalts im vorliegenden Fall entbehrlich ist. “

Merkwürdig das ich die Kündigung meines T-Online-Internet-Zugangs erst im Dezember 2007 erhalten habe. Also rund 2 Monate nach diesem Schreiben von Rechtsanwalt Markus Waldvogel.

Genau so merkwürdig ist, dass ich nicht nur vor diesem Schreiben vom Rechtsanwalt Markus Waldvogel Zeitnah bekommen habe, sondern auch noch danach. So vom 24.10.2007, 22.11.2007, 20.12.2007 und zuletzt noch am 26.03.2008. Und das, obwohl Rechtsanwalt Markus Waldvogel höchstpersönlich dem Amtsgericht Waldbröl schreibt, das ich keine mehr erhalte.

Und genau aus diesem Grunde ist der Sachverhalt in diesem Fall eben nicht entbehrlich, denn es zeigt eindeutig an, dass der Rechtsanwalt Markus Waldvogel lügt, oder zumindest sich nicht umfassend über den Sachverhalt informiert hat.

03.04.2015 | 01:21
von Gerhard endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst.

Denn inzwischen hat Rechtsanwalt Ludwig Seiler alle Inkassoforderungen seiner Kanzlei Seiler & Kollegen, sicher sehr Gewinnbringend, komplett weiter verkauft.

Gleichzeitig hat er mit Bruno Benz und Peter Bürker ein neues Inkasso Unternehmen namens „BB Forderungsmanagement GmbH“ auf gemacht.

Zitat Webseite: „Die BB Forderungsmanagement GmbH ist das Ergebnis der Vereinigung dreier ausgewiesener Spezialisten, die mit dem Ziel angetreten sind, ein kleines aber perfektes Unternehmen zu erschaffen, das neue Maßstäbe setzt: Geschäftsführer Bruno Benz, Inkasso- und IT-Spezialist Peter Bürker und Rechtsanwalt Ludwig Seiler. “

Gleichzeitig befasst sich seine alte Kanzlei Seiler & Kollegen jetzt laut deren Webseite mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Zitat Webseite: „Wir eröffnen Ihnen die Möglichkeit, Urherberrechtsverletzungen im Internet ausfindig zu machen. Unser Kooperationspartner bietet hierfür die technischen Voraussetzungen. “

Wobei Sie wohl auch hier, wie schon früher, nicht besonders Sorgfältig zu arbeiten scheinen. Denn der im Zitat enthaltene Rechtschreibfehler, steht so im Original, auch auf deren Internetseite




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