Continentale Krankenversicherung a.G. (Dortmund)
Ein Widerruf führt zum Verlust des Versicherungsschutzes
Bestell-/Kundennummer: Versicherungsschein einer privaten Krankenversicherung
Als Kleinstunternehmer bin ich seit Jahren bei der "Continentale Krankenversicherung" privat versichert, mit dem Zusatz "Krankentagegeldversicherung".
Steigerung der Versicherungsprämien und immer geringere Rückzahlungen meiner Auslagen für Behandlungen und Medikamenten habe ich noch hingenommen.
Aber nun wurde ich ernsthaft krank, und beziehe seit Mitte Dezember 2013 Tageskrankengeld.
Erstmals ein Teil ausgezahlt Ende Februar 2014. Nun kam die Mitteilung der Reduzierung des Tagesgeldes um ca. 20% ab 1.4.2014. Rechtens, weil ich z. Z. nichts verdiene?
Aber der Hammer: Gegen die Änderung habe ich ein Widerrufsrecht, einzureichen innerhalb von 14 Tagen. Gut so.
Aber die Widerrufsfolgen bewirken."Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien. ".
Wenn ich also gegen die Verringerung des Tagessatzes Widerspruch einlege, verliere ich den Schutz, wenn die KV meinem Widerruf statt gibt, d. h. ich darf nicht aufmucken, sonst stehe ichohne Krankenversicherungda!
Oder wie ist es sonst zu verstehen?
Vielleicht kann sich die Continentale hier einmal äußern dazu!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Aber sie wird das hier nicht tun, denn der Kundensevice ist eine Katastrophe.
"Diesen Kunden kennen wir nicht" war ihre letzte Verzögerungstaktik, um das Krankengeld verzögert auszahlen zu können.