1133 Views | 25.03.2014 | 16:14 Uhr
geschrieben von Desiree Jordan

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Burghaun)

Zerplatzen einer Kanne mit Heissgetränk Netto

Guten Tag,

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Ich muss mich über den verkauf bei netto von den Termoskannen IBAN: (6,99 €uro sonderposten) beschwären. Ich habe mich heute bei Einfüllen von Teewasser so dermasen verbrant, das es sich hierbei eigentlich schon um körperverletzung handelt durch Verbennung (Siehe Foto´s)

Ich bin zutieftst entsetzt zumal auch meine Tochter in der Nähe stand. Ich habe die Kanne im Januar im Netto Discounter gekauft und schon mehrfach Tee darin zubereitet und Heute ist sie, als ich den Deckel draufmachen wolte im innenraum die Glaskammer zersprungen und das Gekochte Wasser mir ins Gesicht, Oberkörper, Arm und Hand gespritzt ist und mich Verbrannte.

Das kann nicht möglichsein, rein Sicherhaltshalber müsste ich eine Anzeige schalten, da es nicht sein kann und sie auf Schmerzensgeld verkagen. Es ist nicht tragbar so eine Kanne im Verkauf zu haben, selbst bei einem Günstigen Preis muss sich köchendes Wasser aus dem Wasserkocher aushalten. Ich bin dafür diese kanne vom Markt zu nehmen um andere Leute zu schützen und mir für die Schmerzen diese ich jetzt habe entgegen zu kommen. Beweis siehe Foto´s!

Mit freundlichen Grüßen Desiree Jordan

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Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: Herausnahem vom Isokannenprodukt im gesamten Netto und entsprechende Endschädigung für meine Verbrennungen


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (5)


25.03.2014 | 16:20
von Desiree Jordan noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.03.2014 | 17:32
von Fred S. | Regelverstoß melden
Zunächst sind wir hier nicht in Amerika wo sie für jeden Schiet Schadensersatz bekommen. Bei uns bekommt man u. A Schadensersatz nach § 823 BGB, wobei ein direktes Handeln des Schädigers, das zum Schaden führt erforderlich ist. Vergessen sie die Anzeige, die lachen sich nur tot. Im Übrigen muss auch das Glas einer Isolierkanne langsam erhitzt werden, damit das Material Zeit hat sich auszudehnen. Wenn es zu schnelle erhitzt wird, platzt auch eine Isolierkanne. Meine Einschätzung: Fehlverhalten des Nutzers, selber schuld!

25.03.2014 | 17:50
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Seit wann wird hier denn auf Rechtschreibung geachtet? Hauptsache beschweren.
Ich würde mich ja an den Hersteller wenden.
Was kann denn der Verkäufer dafür wenn die Kanne platzt?
Ist sie ordnungsgemäß benutzt worden?
Einer Klage auf Schmerzensgeld kann Netto entspannt entgegen blicken.

10.04.2014 | 23:26
von Heinz Grötich | Regelverstoß melden
Also 1. Es ist keine IBAN (International Bank Account Number), sondern ein EAN (Elektronische Artikel-Nummer)

2. Kann ich es nicht oft genug sagen. Wenden Sie sich mit Beschwerden dahin wo sie Entstehen. Gehen Sie zur Filiale und tragen sie dort ihre Beschwerde vor. Es ist wohl der Logik schon von Vorteil dem Händler einen Mangel vorzutragen, als sich in einen Forum im Internet über mögliche Gefahren zu Beschweren.

3. Machen Sie sich klar, dass unsachgemäße Benutzung kein Mangel einer Ware darstellt. Und sollte doch der Fall eintreten, dass diese Bauart von Thermoskannen grobe, sicherheitsrelevante Mängel aufweist, wird Netto sicherlich nicht belangt. Netto ist schliesslich nicht der Hersteller dieser Kannen. Also ich habe noch keinen Netto-Mitarbeiter im Lager Thermoskannen zusammenbauen sehen; )

Wenn das der Fall sein sollte und die Kanne wirklich Mangelhaft war, suchen Sie das Gespräch vor Ort in der Filiale und tragen Sie ihr Anliegen bitte dort vor.

21.03.2015 | 03:48
von Jim | Regelverstoß melden
Man bereitet in einer Glasisolierkanne keinen Tee zu. Vorallem darf man dort kein kochendes Wasser einfüllen. Dort füllt man das fertige Getränk ein.



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