LVM Versicherung (Münster)
Strafanzeige § 1 und 6 PflVG wegen Falschangaben der LVM
Bestell-/Kundennummer: 28.365.323.4-K28
Ich stelle den Sachverhalt einmal abgekürzt dar, da er sonst gut 10 DIN A4 Seiten umfasst. Der vollständige Vorgang liegt der Vertragsstelle der LVM jedoch in vollem Umfang vor.
Im August 2013 meldeten meine Frau und ich meinen PKW bei der Zulassungsstelle an. Die EVB wurde telefonisch vorab erteilt mit dem Hinweis, dass ich zuerst den Antrag postalisch erhalten würde, diesen unterschrieben zurücksenden müsse und dann den Versicherungsschein zugestellt bekäme. Die erste Zahlung müsse dann meinerseits nach Erhalt des Vertrages und Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen. Wir sollten dann die KFZ-Dokumente faxen oder mailen. Dies tat meine Frau von ihrer E-Mail-Adresse aus. Als Kontaktadresse angegeben war jedoch meine E-Mail-Adresse.
September 2013 noch immer kein Antrag. Auf Anfrage wurde uns mitgeteilt, dieser läge in der Agentur bereit und könne dort unterschrieben werden. Aufgrund der Tatsache, dass sich meine Arbeitszeiten nicht mit der der Agentur vereinbaren lassen, hatten wir jedoch postalische Zusendung gewünscht. Man entschuldigte sich und sagte, man würde sich darum kümmern.
19. Oktober noch immer keine Zusendung des Antrages. Rückfrage an die Agentur: Man hätte uns diesen am 7. Oktober an die E-Mail-Adresse meiner Frau gesendet. Diese war allerdings gar nicht mehr aktiv und auch nicht als Kontaktadresse angegeben. Es war postalische Zusendung abgesprochen worden. Auch hieß es: Die KFZ-Dokumente seien niemals eingetroffen, was eher unglaubwürdig ist, da ja die Agentur an dieselbe Adresse gesendet haben will, von der aus meine Frau die Dokumente geschickt hat. Wenn diese nicht eingetroffen sind, so stellt sich doch die Frage, woher die Agentur dann die Adresse haben will.
Eintreffen des Antrages nach mehrmaliger Anfrage 20. November! Antrag ausgefüllt und zurückgesendet. Eingescannt durch die Agentur in das System am 23. November 2013. Versicherungsschein wurde nicht geschickt. Stattdessen Mahnungen durch die Versicherung mit Androhung zum Rücktritt vom Vertrag. Mahnungen wofür? Erstprämie erst 14 Tage nach Zusendung des Versicherungsvertrages fällig! Mahnung unsererseits wegen fehlenden Vertragsunterlagen. LVM entschuldigt sich und verspricht die Zusendung des Vertrages.
Januar 2014: Anmahnung des Versicherungsvertrages. LVM behauptet man hätte uns den Vertrag am 1. Oktober zugesendet. Siehe Antrag: Antrag an falsche Emailadresse gesendet am 7. Oktober, an die postalische Anschrift im November, eingescannt in das System der LVM am 23. November. Vertrag kann somit zum 1. Oktober kaum zugesendet worden sein. Zusage, dass der Vertrag nun endlich gesendet werden soll. Die angebliche Zusendung am 1. Oktober soll rechtsgültig belegt werden. Erfolgt natürlich beides nicht. Stattdessen jedoch Kündigung des Vertrages durch die Versicherung.
Februar: Nach langen Diskussionen mit der LVM Zusage der Agentur, man würde sich um das Problem kümmern. Wir müssten ausschließlich die Beiträge bezahlen und alles sei problemlos zu regeln. Bitte beachten: Bis dahin noch immer kein Vertrag! – Wir also nicht im Verzug. Da man uns jedoch unter Druck setzte, wurden die Beiträge bezahlt und der Versicherungsschein ein weiteres Mal angemahnt. Denn ich bin auf das Fahrzeug angewiesen und die LVM hat das schamlos ausgenutzt.
Februar/März: Rechnung erhalten. Keine Mahnung, keine Kündigung und kein Versicherungsvertrag!
April: Vorladung der Polizei erhalten wegen 1 Monat fahren ohne Versicherungsschutz! LVM gibt an, für den Zeitraum seien die Versicherungsbeiträge nicht bezahlt. Nachweislich falsch. Bitte um korrigierte Angaben bei der Hauptstelle der LVM. Diese weigert sich jedoch mit der Behauptung, dass die Erstprämie verspätet gezahlt worden sei. Zu beachten:
§ 33 I VVG, (1) : „Der Versicherungsnehmer hat eine einmalige Prämie oder, wenn laufende Prämien vereinbart sind, die erste Prämie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Aus § 5a, (2) VVG ergibt sich wie folgt: „Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Unterlagen nach Absatz 1 vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen obliegt dem Versicherer…“
Wir wendeten uns an die Hauptstelle in Münster.
Auskunft Hauptstelle: Wir sollen uns an die Agentur wenden.
Agentur: " Wir können nichts machen".
Aufsichtsbefugter der LVM Agentur: Kann nichts machen. Wir sollen uns an die Agentur wenden.
Beschwerdestelle der LVM hat keine Lust sich damit zu befassen und legt bei der Nachfrage, wer nun weiterführend zuständig ist, einfach auf.
Anwalt eingeschaltet und dies der LVM mitgeteilt.
Anruf der Agentur: Man gibt uns deutlich zu verstehen, dass man uns den Anwalt übel nimmt. Warum ist vollkommen unklar, da man mir eine Straftat zur Last legt, bei der es angemessen ist, einen Anwalt einzuschalten. Agentur erklärt uns, dass wir sowieso keine Chance hätten vor Gericht zu gewinnen. - Ich überlasse es jedem selbst sich seinen Teil zu denken. Ich nehme einen Anwalt in Bezug auf das Strafverfahren in Anspruch. Was befürchtet die Agentur an dieser Stelle, dass sie so darum bemüht ist mir den Anwalt auszureden? Dies hat dieselbe Agentur auch bei meiner Frau versucht. Ich wünschte die wären bei den Dingen, die die Versicherungsverträge betreffen, so bemüht.
Telefonisch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gewandt. Die Angelegenheit scheint klar: Kein Versicherungsschein, kein Verzug bei der Erstprämie. Versicherungsschutz müsste durchgehend bestehen. Man legt uns nahe, uns ebenso an die Beschwerdestelle als auch den Vorstand der LVM zu wenden. Sollte von dort aus keine Reaktion erfolgen, dann erneut an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden und ggf. an die zuständige Schlichtungsstelle. Strafverfahren läuft aktuell unnütz und ungerechtfertigt weiter und versursacht Kosten, die ich vorerst tragen muss.
Wieder an die LVM gewandt: Sieht zuerst einmal keinen Fehler der LVM selbst, denn Vertragsunterlagen sind ja nur obligatorisch und der Vertrag hat ja auch Gültigkeit, ohne dass er dem Kunden vorliegt (?) (Ich frage mich, woher die Dame ihre Weisheiten hatte), leitet jedoch weiter an die Vertragsabteilung.
Vertragsabteilung möchte noch einmal eine schriftliche Zusammenfassung der vorangegangenen Ereignisse. Es scheint wohl schwer begreiflich, dass es für die LVM rechtlich lediglich von Belang ist, dass wir keinen Versicherungsschein bekommen haben, der durch uns inzwischen 6 oder 7 Mal angemahnt wurde, so dass sich daraus kein Versäumnis unsererseits ergibt und die Versicherung leistungspflichtig ist. Unabhängig davon sind alle Beiträge trotzdem bezahlt worden, so dass nicht einmal da etwas zu beantstanden wäre.
Nun noch mal schriftlich alles auch der Vertragsstelle dargelegt. Wir glauben inzwischen nicht mehr daran, dass hier tatsächlich etwas bei herauskommt.
Also vorsicht: Ist bei der LVM einmal der Wurm drin, dann wird das für den Versicherungsnehmer teuer und ärgerlich. Wir haben am Samstag ein neues Fahrzeug gekauft, welches diese Woche angemeldet und wobei das alte abgemeldet wird. Versicherer: Natürlich nicht die LVM. Auskunft der Vertragsabteilung der LVM: Wir können eventuell keine SF weiterleiten, da der Vertrag aufgrund der Umstände und der Beschwerde für das alte Fahrzeug noch nicht abgerechnet werden kann. Bekommen die eigentlich auch mit, wenn Kunden einfach nicht mehr wollen - vor allem dann, wenn man sie durch falsche Angaben fast in Teufels Küche bringen?