yourfone GmbH (Hamburg)
Überhöhte Mahngebühren auf Grund nicht bezahlter Rechnung (500€)
Leider habe ich nicht alle relevanten Informationen zur Hand, da ich im Auftrag eines bekannten handle. Dieser wohnt seit sechs Monaten in Deutschland und hat mit Yourfon einen Vertrag abgeschlossen.
Dass die Nichtkenntnis der deutschen Sprache keine Ausrede ist, ist mir klar, aber ich möchte ihm trotzdem helfen.
Yourfone hat ihm vertragsgemäß die Gebühr im ersten Monat (Januar) abgebucht, aber die Zahlung kam am selben Tag wieder zurück. Den Grund dafür konnte ich leider nicht in Erfahrung bringen. Bemerkt wurde dies von meinem Bekannten gar nicht. Er erhielt eine Mahnung, die er nicht verstand, übersetzt hatte es wohl jemand anderes für ihn.
Jetzt wurde sein Vertrag gesperrt. Ok, soweit verständlich, er hat ja nicht bezahlt. Ich habe dann bei der Yourfon Hotline für ihn angerufen und gefragt, wie man das Problem aus der Welt schaffen könnte, es handelt sich ja schließlich nur um ein Missverständnis. Der offene Rechnungsbetrag war 25 Euro.
Dass man Mahngebühren zahlen muss, ist in Ordnung, damit haben wir gerechnet. Aber der Mitarbeiter von Yourfone erklärte mir, dass der Fall schon an ein Inkasso Büro weitergegeben wurde. Bei Abgabe an das Inkasso Büro war der Rechnungsbetrag schon bei 500 Euro und würde durch das Inkasso Büro wahrscheinlich auf etwa 600 Euro steigen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Der Betrag kommt mir ungerechtfertigt vor. Die Gebühren für den Vertrag wurden in den Monaten nach dem ersten immer bezahlt.
Der betreffende Absatz aus der Yourfone AGB lautet folgendermaßen:
"5.10 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, berechnet yourfone eine Mahnpauschale gemäß Preisliste für jede Mahnung sowie die sich aus dem Gesetz ergebenden Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, Frankfurt am Main. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis entgegenhalten, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. yourfone bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten."
Preisliste ist laut AGB auf der Homepage zu finden, ist mir bisher aber noch nicht gelungen.
Kann mir jemand helfen?
11.04.2014 | 14:30
Abteilung: PR / Social Media
Hallo Kersten,
natürlich können wir den direkten Fall ohne Vertragsdaten nicht einsehen.
Grundsätzlich ist es üblich, dass der Anbieter den Schaden (die Grundgebühren für die Restlaufzeit) geltend macht. Davon muss er die Kosten in Abzug bringen, die ihm nicht anfallen, weil der Vertrag gar nicht genutzt wurde, so dass eine Gesamtforderung von ca. 75% der Restforderung bis zum eigentlichen Vertragsende entsteht.
Der von dir genannte Auszug aus den AGB bezieht sich zunächst auf den Zahlungsverzug und Mahngebühren. Durch einen laufenden Zahlungsverzug und den genannten Mahnung erfolgt die Vorfälligkeitsentschädigung. Dabei handelt es sich auch um die Gebühren, die du hier erwähnst. Der entsprechende Hinweis ist unter 9.2 und 9.4 in unseren AGB zu finden.
Falls dein Bekannter weitere Fragen hat, kann er sich in diesem Fall gern direkt an unseren Inkasso-Partner wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dein yourfone. de-Team