Durch Stadtwerke Duisburg gelöste Beschwerde. | 332 Views | 10.04.2014 | 21:16 Uhr
geschrieben von Marion Reichelt

Stadtwerke Duisburg AG (Duisburg)

Falscher Zählerstand!

Bestell-/Kundennummer: 209182601

Mit Datum vom 06.02.2014 habe ich von Ihnen nach mehrmaliger Aufforderung endlich die Vertragsdaten für das Objekt xxxxxx erhalten, den entsprechenden Auftrag mit dem Zählerstand zum Vertragsbeginn rückwirkend zum 01.01.2014 in der Höhe von 17153,671 habe ich Ihnen am 14.02.2014 zurückgesandt.

SCHLAGWORTE


Nun musste ich feststellen, dass Sie die vereinbarten Abschlagszahlungen von 400,00 € monatlich und nicht sonst üblich 2-monatig abbuchen.

Aus diesem Grunde habe ich heute Morgen mit einem Kollegen in Ihrem Hause gesprochen und mir wurde mitgeteilt, dass ich den aktuellen Zählerstand mitteilen soll, damit daraus (Stand Januar und Stand April) entsprechend kalkuliert werden kann, ob der Abschlag auf 2-monatig geändert werden kann.

Heute Nachmittag rief ich dann wiederum an, um den neuen Zählerstand durchzugeben (17699,182, Stand 08.04.2014). Daraufhin wurde mir sehr unhöflich von einer Frau R. mitgeteilt, dass eine Herunterstufung nicht möglich sei, weil der Verbrauch zu hoch sei; schließlich sei der Dezember-Stand bei 15xxx,xx gewesen. Mein Vertragsbeginn mit Ihrem Hause ist der 01.01.2014 (im übrigen habe ich außer der Abschlagszahlungen von 400,00 € von Ihnen noch nicht einmal eine Bestätigung erhalten).

Ich habe im letzten Jahr über mehrere Monate versucht, einen Vertrag mit Ihrem Hause zu bekommen; habe Zählerstände mitgeteilt und um Vertragsunterlagen gebeten: Antworten habe ich leider nie bekommen. Erst nachdem ich mehrfach telefonisch versucht habe, ist endlich der Auftrag am 06.02.2014 erstellt worden. In dem Telefonat im Februar 2014 habe ich von einem Ihrer Mitarbeiter im Hause mitgeteilt bekommen, dass der Vertragsstand auf den 01.01.2014 gesetzt werden würde. Ich solle den entsprechenden Zählerstand im Auftrag vermerken (17153,671).

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Heute will mir nun Ihre Mitarbeiterin Frau R. klarmachen, dass ich im Dezember einen Zählerstand von 15xxx,xxx gehabt habe. Die Email, die Ihrer Mitarbeiterin dort in die Hände gefallen ist, war von einem Zählerstand, der Monate alt war!

Es ist erschreckend, wie Ihre Mitarbeiter unterschiedliche Auskünfte geben und auf einmal Unterlagen zitieren, die vorher nie bearbeitet worden sind und die dann auch noch nicht einmal korrekt sind.

Ich verweise hierzu auf den unterschriebenen Auftrag vom 14.02.2014 mit dem Zählerstand in Höhe von 17153,671 (Stand 01.01.2014) und fordere sie auf, die entsprechenden Abschlagszahlungen von monatlich 400,00 € auf 2-monatig 400,00 € und auch den entsprechenden Zählerstand von Januar (17153,671) korrekt im System zu vermerken und nicht wieder auf einmal mit irgendwelchen alten Zählerständen vom Voreigentümer abzurechnen.

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.04.2014 | 09:51
von Marion Reichelt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher habe ich nur eine Standardmail bekommen, dass die Beschwerde eingegangen ist.


29.04.2014 | 11:52
von Marion Reichelt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.05.2014 | 16:48
von Marion Reichelt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nicht zufriedenstellend gelöst. Ein Herabstufen der monatlichen Abschläge wird nicht genehmigt.




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