Durch DeinDonut endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 542 Views | 26.04.2014 | 20:38 Uhr
geschrieben von Manuel Anderer

DeinDonut (Moringen)

Defekter Gutschein, keine Rückerstattung

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 100000249

Am 13.02.2014 auf deindonut.de einen Gutschein im Gegenwert von 20 Euro erstanden. Dieser (oder das Gutschein-Verfahren des Shops) arbeitet grob fehlerhaft. Je nach Bestellung werden zufällig wirkende Beträge von rund 1,50 bis maximal 2,80 verrechnet, jedoch nie der volle Gegenwert des Gutscheins. Dabei spielt es keine Rolle, ob der tatsächliche Bestellwert 30, 20 oder nur 10 Euro beträgt.

SCHLAGWORTE

Auf Rückfrage per Kontaktformular kam keine Antwort. Die auf der Startseite angegebene Telefonnummer führt auch nach fast 10 Wochen stets nur auf eine Sprachbox. Zu erreichen war nie Jemand.

Den Fall auf der Facebook-Seite von deindonut.de angesprochen, wurde der Kommentar binnen einer Stunde gelöscht und der Account für weitere Kommunikation kommentarlos gesperrt.

Erst nach zwei Wochen und der dritten E-Mail-Beschwerde kam eine Antwort, man wolle die Bankdaten, der Betrag würde erstattet. Dies war am 01.03. Bis heute wurde der Betrag weder zurück erstattet, noch wurde auf Erinnerungsnachrichten eingegangen.

Die Firma schweigt sich tot und zieht es www.maxrev.de/donuts-online-bestellt-bei-deindonut-de-t314039,start,10.htm nach scheinbar vor, lieber viel Geld in nachträgliches Vertuschen zu investieren, statt sich mit enttäuschten Kunden auseinanderzusetzen.

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Kommentare und Trackbacks (3)


03.05.2014 | 20:44
von Manuel Anderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch nach nun beinahe 3 Monaten ist das Problem nicht geklärt / keine weitere Rückmeldung in den letzten 2 Monaten erfolgt.


17.05.2014 | 20:48
von Manuel Anderer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es gab in meinem Fall nach wie vor keine Reaktion.


07.06.2014 | 20:52
von Manuel Anderer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem eine einwöchige Fristsetzung abermals keine Reaktion erwirkte, wird in der kommenden Woche der Verbraucherschutz informiert und über rechtliche Schritte beraten.




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