633 Views | 07.05.2014 | 10:09 Uhr
geschrieben von Armin Winnen

Holmes Place Health Clubs GmbH (Berlin)

Erstattung von außergerichtlichen Anwaltskosten

SCHLAGWORTE

Ich war bis Dezember 2012 Mitglied des Holmes Place Fitnessstudios in Köln am Gürzenich. In meinem Vertrag war auf meinen Wunsch handschriftlich folgende Formulierung aufgenommen: "Bei Versetzung v. Arbeitgeber außerhalb v. Köln Sonderkündigungsrecht mit Bescheinigung v. Arbeitgeber. " Zum Januar 2013 wurde ich tatsächlich versetzt. Neuer Dienstort war außerhalb von Köln. Dementsprechend habe ich mein Vertragsverhältnis unter Berufung auf die vorgenannte Klausel gekündigt. Holmes Place erkannte meine Kündigung nicht an und teilte mit, dass der Vertrag bis Ende 2013 (=Ende der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit) laufe. Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser hat Holmes Place eine Kopie des Vertrages zugesandt und sich nochmals auf die vorgenannte Klausel berufen. Siehe da: Holmes Place hat die Kündigung daraufhin zu Ende Dezember 2012 bestätigt. Man entschuldigte sich ausdrücklich und gab an, dass bei der Durchsicht der Vertragsunterlagen ein Fehler unterlaufen ist. Dies wurde mir so auch noch einmal bei einem Anruf durch den Club erläutert. In diesem Telefonat sagte mir der Retention Manager des Clubs in Köln auch die Erstattung der Anwaltskosten zu. Die Rechnung habe ich dann auch mit der Bitte um Erstattung eingesandt. Trotz mehrfacher Mahnung zur Zahlung ist bisher keine Erstattung der mir entstandenen Kosten erfolgt. Holmes Place hat auf meine diversen Schreiben noch nicht einmal reagiert.

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Meine Forderung an Holmes Place Health Clubs GmbH: Erstattung der mir entstandenen außergerichtlichen Anwaltskosten


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Kommentare und Trackbacks (6)


07.05.2014 | 21:45
von Phönix | Regelverstoß melden
Warum sollte sich Herr Winnen mit Holmes Place Lifestyle herumstreiten. Nicht nur die Kunden sondern auch die Dienstleister sind verpflichtet richtig zu lesen. Ich hätte auch null Lust auf langen Schriftverkehr und würde einen Anwalt einschalten.

Für Herrn Winnen:

Kurze Frist setzen und dann - wenn nötig - Mahnbescheid über RA.

07.05.2014 | 22:21
von Armin Winnen | Regelverstoß melden
Selbstverständlich habe ich auf dem offensichtlichen Fehler noch einmal hingewiesen. Darauf erfolgte keine Reaktion mehr. Bereits in meinem Kündigungsschreiben habe ich explizit auf den Wortlaut hingewiesen. Ich finde das alles äußerst ärgerlich.

14.05.2014 | 10:27
von Armin Winnen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher gab es keinerlei Reaktion von Holmes Place, was ich aber leider nach eigener Erfahrung und der Beschreibung anderer fast erwarten konnte. Daher konnte die Beschwerde auch noch nicht gelöst werden.


27.05.2014 | 21:16
von Armin Winnen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keinerlei Reaktion.


11.06.2014 | 00:02
von Armin Winnen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher nach wie vor keine Reaktion von Holmes Place!


02.07.2014 | 08:49
von Armin Winnen noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher nach wie vor keine Reaktion!




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