Holmes Place Health Clubs GmbH (Berlin)
Erstattung von außergerichtlichen Anwaltskosten
Ich war bis Dezember 2012 Mitglied des Holmes Place Fitnessstudios in Köln am Gürzenich. In meinem Vertrag war auf meinen Wunsch handschriftlich folgende Formulierung aufgenommen: "Bei Versetzung v. Arbeitgeber außerhalb v. Köln Sonderkündigungsrecht mit Bescheinigung v. Arbeitgeber. " Zum Januar 2013 wurde ich tatsächlich versetzt. Neuer Dienstort war außerhalb von Köln. Dementsprechend habe ich mein Vertragsverhältnis unter Berufung auf die vorgenannte Klausel gekündigt. Holmes Place erkannte meine Kündigung nicht an und teilte mit, dass der Vertrag bis Ende 2013 (=Ende der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit) laufe. Daraufhin habe ich einen Rechtsanwalt beauftragt. Dieser hat Holmes Place eine Kopie des Vertrages zugesandt und sich nochmals auf die vorgenannte Klausel berufen. Siehe da: Holmes Place hat die Kündigung daraufhin zu Ende Dezember 2012 bestätigt. Man entschuldigte sich ausdrücklich und gab an, dass bei der Durchsicht der Vertragsunterlagen ein Fehler unterlaufen ist. Dies wurde mir so auch noch einmal bei einem Anruf durch den Club erläutert. In diesem Telefonat sagte mir der Retention Manager des Clubs in Köln auch die Erstattung der Anwaltskosten zu. Die Rechnung habe ich dann auch mit der Bitte um Erstattung eingesandt. Trotz mehrfacher Mahnung zur Zahlung ist bisher keine Erstattung der mir entstandenen Kosten erfolgt. Holmes Place hat auf meine diversen Schreiben noch nicht einmal reagiert.
Für Herrn Winnen:
Kurze Frist setzen und dann - wenn nötig - Mahnbescheid über RA.