Durch AOT-Software gelöste Beschwerde. | 824 Views | 08.05.2014 | 13:15 Uhr
geschrieben von Franz Poredski

AOT-Software (Hamburg)

Unbrauchbare DVD`s geliefert und Widerruf missachtet

Bestell-/Kundennummer: Bestellung 403509

Ich habe am 09.04.2014 Windows 7 Home Premium bestellt und am 24.04.14 erhalten. Die DVD wurde vom PC nicht erkannt, also habe ich mich an den Betreuer gewandt. Eine neue DVD wurde am 30.04.14 geliefert. Auch die funktionierte nicht. Also habe ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und dies per e-mail am selben Tag noch kundgetan. Außerdem am selben Tag beide DVD´s zurück geschickt. Gemäß AGB also alles ordnungsgemäß abgewickelt. Heute habe ich eine Benachrichtigung im Briefkasten, dass die Lieferung zurück gekommen ist, weil Annahme verweigert. Jetzt soll ich die Ware wieder abholen und zusätzlich noch bezahlen. Das werde ich aber nicht tun. Vielmehr werde ich, falls der Kaufpreis nicht erstattet wird, Anzeige erstatten.

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.05.2014 | 12:26
von Franz Poredski | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die Kommentare, die ich auch mal kommentieren möchte:
Ja. Ich habe ein Widerrufsrecht. So sieht es auch das OLG Hamm. Und ja, ich habe unfrei verschickt, weil in den AGB steht, dass eine Rücksendung auf Kosten und Gefahr von AOT vorzunehmen ist. Und darunter verstehe ich halt, dass der Empfänger die Gebühr trägt.
Richtig ist allerdings, dass ich die Sendung abholen muss, weil ich in diesem Fall der Absender war und einen Vertrag mit dem Versender geschlossen wurde. Die hierdurch entstehenden Kosten (15 € und nicht 50 €!) muss ich also AOT in Rechnung stellen.

Natürlich habe ich vor dem Kauf gecheckt, ob mein pc windows 7 tauglich ist, sonst hätte ich gar nicht erst bestellt.

10.05.2014 | 15:01
von Franz Poredski | Regelverstoß melden
Offensichtlich muss man unter einem Pseudonym oder Kürzel schreiben, damit man solch einen Nonsens absondern kann.

Ich stelle mal für die klar, die die ganze Sache neutral beobachten: Ich hatte nie vor und beabsichtige dies auch in Zukunft nicht, irgendeine Firma zu schädigen. Eine solche Behauptung ist geistig und reel inhaltslos. Vielmehr bin ich zurzeit der Geschädigte!

Nebenher bleibt vielleicht noch zu erwähnen, dass es für ein "sich mit dem Händler in Verbindung setzen" dienlich ist, dass auf Anfragen oder mails auch geantwortet wird.

Im Übrigen ist das Urteil des OLG Hamm tatsächlich richtig gelesen worden. Dafür Respekt!

Und nun wieder für die, die es wirklich interessiert:

Ich habe soeben von AOT eine Benachrichtigung erhalten, wie dieses Problem zu lösen ist und werde danach handeln.

10.05.2014 | 15:03
von Franz Poredski gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Letztendlich bahnt sich eine für beide Seiten akzeptable Lösung an. Danke dafür an die Firma AOT


10.05.2014 | 15:04
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